Sekundäre Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0131 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sekundäre Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Rahmenvertrag über die Durchführung von sekundären Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind:
— Störungsbehebung: Unterstützung bei der Aufklärung und Behebung von gepäckbedingten Störungen sowie bei der Umsetzung von Rückfallprozessen,
— Gepäcknachkontrolle: Zuführung, Durchführung und Dokumentation von Gepäcköffnungen sowie Entnahme von nicht beförderungsfähigen Gegenständen,
— Manuelle Kodierung von nicht automatisch erkannten/sortierten Gepäckstücken,
— Rückführung von Gepäckwannen an die Gepäckaufgabestellen (Check-in und Transfer),
— Annahme von abfliegendem Groß- und Sondergepäck vom Passagier inkl. Begleitung der Kontrolle, systemische Erfassung und Bereitstellung zur Verladung,
— Logistik des zentralen Zollverwahrlagers: Ein- und Auslagerung zollrechtlich relevanter Gepäckstücke, Bedienung der Schnittstellen zu Zoll, Gepäckermittlung und Zustelldiensten,
— Ausgabe von ankommendem Groß- und Sondergepäck zur Bereitstellung an den Passagier,
— Betreuung der Gepäckausgabe inkl. Abnahme von übrigbleibendem Gepäck von den Rundläufen und Zuführung an die Gepäckermittlung,
— Bedarfsweise in Spitzenstunden oder Flughafensystemstörungen: Bedienung des manuellen Frühgepäckspeichers & Besetzung der Klärstelle für nicht zuzuordnendes Gepäck,
— Störungsminimierung: Unterstützung beim Monitoring der Prozesstreue von Prozesspartnern zur Vermeidung von Fehlbedienungen,
— Gepäcktransportleistungen nach Bedarf, z. B. im Rahmen des VIP-Service.
Kernfunktionen, wie die Steuerung und Disposition der Ressourcen, werden durch flughafeneigenes Personal des AG erfüllt und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind zudem grundsätzlich nicht als Dienstleistung gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV) zu verstehen, mit Ausnahme der jeweils vom AG abgerufenen Leistungsbestandteile, welche durch den AG als Zentrale Infrastruktur (ZI) gemäß §6 BADV definiert wurden.
Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Koordinator zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. 10 Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
Laufzeit sind 2 Jahre + maximal 12 Monate (Option), Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 1.4.2022 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung).
Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um bis zu 12 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit verlängert werden. Der Abruf kann monatsweise erfolgen. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Zu 1. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren.
Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1. Unternehmensreferenzen:
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4) der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Die folgenden Leistungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
1.1. Vergleichbare Leistungen sind Servicedienstleistungen in der Luftverkehrsbranche in der EU, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:
a) Behebung von gepäckbedingten Störungen von Gepäckförderanlagen,
b) Durchführung von Prozessen im Rahmen der Gepäckabfertigung an Flughäfen,
c) Durchführung von Prozessen im Rahmen der Passagierabfertigung an Flughäfen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
2. Personelle Ausstattung:
2.1. Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3) stellt der Auftraggeber jeweils ein Formular zur Verfügung, das jeweils von den Bewerbern genutzt werden soll.
Zu 1) Unternehmensreferenzen:
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1.1.1. Von dem Bewerber/der BewGe muss mindestens eine Leistung gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a), b) oder c) nachgewiesen werden. Sofern mehrere Leistungen benannt werden, müssen die Leistungen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden.
1.1.2. Die erbrachten Leistungen müssen auf einem europäischen Verkehrsflughafen ausgeführt worden sein.
1.1.3. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Leistungserbringung über die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen in einem Zeitraum der letzten 5 Jahre erfolgte.
1.1.4. Die erbrachten Leistungen müssen im Schichtsystem erbracht worden sein.
1.1.5. Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten 5 Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber/die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen 5 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber/die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Die genannten Mindestanforderungen 1.1.1., 1.1.2. und 1.1.5. müssen in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen 1.1.3. und 1.1.4. müssen jeweils in mindestens einer Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ der BewGe genutzt werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
1. Das vom Dienstleister gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben und nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Darüber hinaus müssen an alle vom Dienstleister einzusetzenden Mitarbeiter:
a) körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein,
b) über sehr gute Deutschkenntnisse und flughafenspezifische Grundkenntnisse in Englisch verfügen,
c) über Kenntnisse zu den grundlegenden Abfertigungsprozessen, insbesondere zur Gepäckabfertigung am Flughafen verfügen,
d) kunden- und serviceorientiert sein.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich folgende Versicherungen nachzuweisen.
2.1. Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen und Sachschäden,
2.2. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) in Höhe von 100 Mio. EUR,
2.3. Der Auftragnehmer hat vor Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistung durch den Auftraggeber.
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem Auftraggeber vor Beginn des Vertragsverhältnisses vorzulegen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden, was durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/ Policen nachzuweisen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „Kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA 2021-0131 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.7.2021, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de