//Verlängerung Qualifizierungssystem 2020/S 116-282626// – „Reparatur und Umbaumaßnahmen zur Laufzeitverlängerung von U-Bahnfahrzeugen und/oder deren Komponenten“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 116-282626
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
//Verlängerung Qualifizierungssystem 2020/S 116-282626// – „Reparatur und Umbaumaßnahmen zur Laufzeitverlängerung von U-Bahnfahrzeugen und/oder deren Komponenten“
Durch die Reparatur bzw. durch Umbaumaßnahmen wird die Laufzeit von U- Bahnfahrzeugen aus dem Bestand der Hamburger Hochbahn AG verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Ordnungsgemäße Gewerbeausübung des Antragstellers – für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zu liefern:
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist,
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§ 123 + 124 vorliegen,
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance Erklärung),
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
6. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
B) Technische Leistungsfähigkeit – für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zu liefern:
1. Referenzen für die erfolgreiche Reparatur- und/oder Umbaumaßnahmen an Eisenbahnfahrzeugen/U-Bahnfahrzeugen sowie deren Komponenten, dabei sind jeweils Art, Umfang, Dauer und Auftraggeber der Maßnahmen zu benennen,
2. Nachweise zu erfolgreich und fristgemäß abgeschlossenen Zulassungsverfahren gemäß EBO/BOStrab im Zuge von Umbau- und/oder Erneuerungsmaßnahmen an Fahrzeugen und/oder Fahrzeug-Komponenten,
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber über ausreichend Kapazität und Stellflächen verfügt, um an mindestens 2 Schienenfahrzeugen parallel innerhalb von 3 Monaten eine Reparatur/Umbau durchführen zu können,
4. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig.
5. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung schweisstechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen,
6. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung klebetechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen.
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffungen erfolgen im Zuge von Verhandlungsverfahren mit geeigneten Bewerbern. Die Unterlagen gem. III.1.1) sind entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge sortiert einzureichen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Bewerber die sich bereits für das Qualifizierungssystem, EU Veröffentlichung Nr. 2020/S116-282626 „Reparatur und Umbaumaßnahmen zur Laufzeitverlängerung von U-Bahnfahrzeugen und/oder deren Komponenten“ qualifiziert haben, können sich in ihrer Bewerbung auf die bereits eingereichten Unterlagen gemäß III.1.9. A) 1 bis 6 und B) 1 bis 6 berufen. Eine wiederholte Überlassung der Dokumente ist nicht notwendig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]