Ausstreichautomat Referenznummer der Bekanntmachung: VV 139-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstreichautomat
Plattenausstreichautomat für die Mikrobiologie.
Zentrum für Diagnostik, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt für das Institut für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene einen Ausstreichautomaten zum Probenansatz für die bakteriologische Analytik zu beschaffen.
Unter Probenansatz fallen die Inokulation, das Ausstreichen sowie die Sortierung von Proben.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll mit dem Gerät der Probenansatz für Urindiagnostik, Blutkulturdiagnostik
Sowie bei krankenhaushygienischen Indikationen durchgeführt werden. Perspektivisch sollen Proben aus
Atemwegssekreten, Biopsien und Liquor hinzukommen.
Es ist beabsichtigt das Gerät zukünftig, auch in Kombination mit anderen Geräten, für vollständig automatisierte Probenverarbeitung zu nutzen. Daher muss sich der Ausstreichautomat perspektivisch mit seinen Funktionalitäten in eine totale Laborautomation integrieren lassen.
Art und Umfang:
Insgesamt ist mit derzeit ca. 400 Prozeduren pro Tag bei zunehmenden Probenzahlen zu rechnen. Zukünftig ist mit einem Probenzuwachs von ca. 5 % pro Jahr über die nächsten 5 Jahre zu kalkulieren. Ab dem 5. bis zum 8. Jahr ist ein Probenzuwachs von 2 % pro Jahr anzunehmen. Dieser Zuwachs soll mit dem zu beschaffenden Ausstreichautomaten abgedeckt werden.
Ort der Leistung:
Das Gerät wird in den mikrobiologischen Laboren des Klinikums zum Einsatz kommen.
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 4 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver Kriterien eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Es entscheiden die Angaben zum Unternehmen und zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
— Lieferung von Ausstreichautomaten in vergleichbarem Umfeld,
— Wartung und Reparatur der Automaten bei Gewährleistung einer maximalen Verfügbarkeit,
— Schulung und Einweisung des Bedienpersonals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil; Eigenerklärung Bietergemeinschaft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung / Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen.
Eigenerklärung zum Versicherungsschurz, Eigenerklärung zum Umsatz.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will.
Mindestens 3 Referenzen eines vergleichbaren Projektes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRHSE.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uke.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.