ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Basisdienst Digitaler Antrag Referenznummer der Bekanntmachung: 11_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Basisdienst Digitaler Antrag
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers für die Fertigungsstraße des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag (BDA). Hierzu gehört als zentraler Prozess das Projektmanagement der Fertigungsstraße für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und/oder seine Kunden.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und ist zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers für die Fertigungsstraße des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag (BDA). Hierzu gehört als zentraler Prozess das Projektmanagement der Fertigungsstraße für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und/oder seine Kunden.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u. a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
— III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U,
— III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II, *A, *U,
— III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU, *A, *U.
(Legende siehe III.1.1)
— III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A, *U,
— III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall, *E.
— zu III.1.2.2: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Vertrag.
(Legende siehe III.1.1)
— III.1.3.1 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A,
— III.1.3.2 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236, *U,
— III.1.3.3 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems, *A, *U.
— zu III.1.3.3: mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.
(Legende siehe III.1.1)
— III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141, *A, *U,
— III.2.2.2 (A): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/