Generalplanung Umgestaltung Gewerberäume EG und 1. OG
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Umgestaltung Gewerberäume EG und 1. OG
Beschreibung der Beschaffung:
U. a. folgende bauliche Maßnahmen sollen durch den Generalplaner geplant und betreut werden (LP 1-9):
— Erneuerung u. Umgestaltung des Fassadenbereiches,
— Abriss von tragenden und nicht tragenden Wänden zur Optimierung der Flächen und Grundrisse,
— Herstellung notwendiger neuer Trennwände,
— Hofseitig sollen die vorhandenen Holzfenster instandgesetzt werden,
— Rückbau der vorhandenen Elektroinstallation sowie Verlegung einer Elektrozuleitung in jede GE,
— Erneuerung der sanitären Anlagen,
— Veränderung von Heizflächen entsprechend der neuen Raumaufteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
U. a. folgende bauliche Maßnahmen sollen durch den Generalplaner geplant und betreut werden (LP 1-9):
— Erneuerung u. Umgestaltung des Fassadenbereiches,
— Abriss von tragenden und nichttragenden Wänden zur Optimierung der Flächen und Grundrisse,
— Herstellung notwendiger neuer Trennwände,
— Hofseitig sollen die vorhandenen Holzfenster instandgesetzt werden,
— Rückbau der vorhandenen Elektroinstallation sowie Verlegung einer Elektrozuleitung in jede GE,
— Erneuerung der sanitären Anlagen,
— Veränderung von Heizflächen entsprechend der neuen Raumaufteilung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
U. a. folgende bauliche Maßnahmen sollen durch den Generalplaner geplant und betreut werden (LP 1-9):
— Erneuerung u. Umgestaltung des Fassadenbereiches,
— Abriss von tragenden und nicht tragenden Wänden zur Optimierung der Flächen und Grundrisse,
— Herstellung notwendiger neuer Trennwände,
— Hofseitig sollen die vorhandenen Holzfenster instandgesetzt werden,
— Rückbau der vorhandenen Elektroinstallation sowie Verlegung einer Elektrozuleitung in jede GE,
— Erneuerung der sanitären Anlagen,
— Veränderung von Heizflächen entsprechend der neuen Raumaufteilung.
Die Beauftragung des Nachtrags ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Die Notwendigkeit der gegenständlichen zusätzlichen Planungsleistungen ergeben sich aus diversen Anpassungsbedarfen auf Grund folgender Sachverhalte: Abweichungen der Bestandsunterlagen vom tatsächlichen Bestand. Vorgesehen waren kleinere Gewerbeeinheiten. Auf Mieterwunsch werden jetzt 3 Gewerbeeinheiten zusammengelegt. Die Arkaden sollten auf Wunsch des Stadtplanungsamtes völlig geöffnet werden. Das ist an einer bestehenden Wandscheibe aus statischen Gründen nicht möglich. Es ist für den Erhalt ein Befreiungsantrag zu ste