Förderung von Agroforstwirtschaft zur Produktion von Holz- und forstlichen Nicht-Holzprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: W-ZMB 21-01_02
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderung von Agroforstwirtschaft zur Produktion von Holz- und forstlichen Nicht-Holzprodukten
Ein wesentliches Merkmal der zweiten Projektphase ist die Entwicklung eines modellhaften Ansatzes für die Förderung von Agroforstwirtschaft zur Produktion von Holz- und forstlichen Nicht-Holzprodukten. Neben einer verbesserten Versorgung v.a. der ländlichen Bevölkerung mit Holz- und Forstprodukten, soll durch die Förderung von Agroforstwirtschaft, der Druck auf die natürlichen Wälder reduziert werden, um sie zukünftig besser vor Übernutzung und Entwaldung zu schützen. Die Förderung von Agroforstsystemen geschieht unter besonderer Berücksichtigung alternativer Baumarten, mit dem Ziel die Abhängigkeit von einzelnen Wirtschaftsbaumarten zu reduzieren. Zur Verstetigung und Ausweitung der erfolgreich getesteten Ansätze soll in der zweiten Phase durch die Entwicklung und Diskussion einer Strategie für die Ausweitung des FTC-Ansatzes eine Grundlage für die Übersetzung der Projektergebnisse auf nationaler Ebene geschaffen werden. Damit befindet sich der Projektansatz in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen und Vorgaben des Afrikakonzepts des BMEL sowie dem Entwurf des Regionalkonzepts Südliches Afrika für Projekte der Bilateralen Kooperation des BMEL.
Davon ausgehend knüpft die zweite Projektphase konzeptionell an den zweigleisigen Ansatz an:
1. Aufwertung des FTC Katete als modellhafter Ausbildungsbetrieb für eine nachhaltige Förderung der Agroforstwirtschaft zur Produktion von Holz- und forstlichen Nicht-Holzprodukten in Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern.
2. Unmittelbare Schulung und Beratung der Bauern bei der Einführung agroforstwirtschaftlicher Praktiken und Stärkung und Weiterbildung der landwirtschaftlichen Beratungsdienste in Agroforstwirtschaft.
Die folgenden Bereiche bilden die Schwerpunkte der zweiten Projektphase:
— Aufbau der Betriebsfähigkeit des FTC Katete und Aufbau des FTC als modellhafter Ausbil-dungsbetrieb,
— Stärkung der Vernetzung und Kooperation des FTC mit Entwicklungspartnern der Region,
— Förderung der Übernahme/Einführung von Agroforstwirtschaft auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (Ausweitung der AF-Fläche in der Region) zur Steigerung der Produktion von Holz und forstlichen Nicht-Holzprodukten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen,
— Vernetzung und gemeinschaftliche Weiterbildung/Beratung für Agroforstwirtschaft durch Beratungsdienste und FTC,
— Analyse/Dokumentation von Agroforstwirtschaftsmodellen bzw. der Projekterkenntnisse bei der Einführung von Agroforstsystemen als Grundlage für deren Ausweitung,
— Vorbereitung der Ausweitung des FTC-Ansatzes auf andere Regionen.
Sambia und Deutschland
Der Auftrag zur Durchführung des Kooperationsprojekts „Förderung von Agroforstwirtschaft zur Pro-duktion von Holz- und Nichtholz-Forstprodukten“ soll gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB europaweit aus-geschrieben werden. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und Weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2. Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden Wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen).
(A)
3. Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung Stattgefunden hat. (A)
4. Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns). (A)
5. Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6. Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7. Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen soll, der nicht älter als 6 Monate nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sein darf. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8. Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9. Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils sowie eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Des Weiteren sollen vom Subunternehmer Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) vorgelegt werden (vgl. 1.4) 10) Sofern zutreffend: Formfreie Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahre sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Bilanz. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A).
Die durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen
Technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen:
— mindestens 3 langfristige (3 Jahre) Referenzprojekte im Bereich der Umsetzung von Beratungsdienstleitungen für Agroforstwirtschaft oder Farmbasierter Forstwirtschaft einschießlich Waldparzellen oder kleineren Plantagen, private oder Gemeindewaldbewirtschaftung, Restaurierung von Waldgebieten oder klimafreundlicher Landwirtschaft,
— mindestens 3 langfristige (3 Jahre) Referenzprojekt im Bereich des Aufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung von landwirtschaftlichen Trainingszentren und Kapazitätenaufbau in Agroforstwirtschaft, Forstwirtschaft oder Landwirtschaft für Beratungsdienste oder Landwirte,
— mindestens 3 langfristige (3 Jahre) Referenzprojekt im Bereich Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen im südlichen Afrika, vorzugsweise in Sambia.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]