RV Konferenzdienstleister Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0082

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400716
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Konferenzdienstleister

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0082
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75210000 Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über die Leistungen eines technischen Konferenzdienstleisters, der das Auswärtige Amt, seiner nachgeordneten Behörden und andere Ressorts und die in seine protokollarische Zuständigkeit fallende Bereiche bei der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von internationalen bzw. multilateralen Konferenzen, sowie Gipfeltreffen, Regierungskonsultationen und Großveranstaltungen (auch bei virtuellen Formaten) unterstützt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75211000 Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten
75211100 Dienstleistungen im diplomatischen Bereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Auftraggeberin (Bundesrepublik Deutschland) in allen Leistungsphasen der Organisation von internationalen Konferenzen.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einer festen Vertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.

Das Auftragsvolumen wurde aus einer Abfrage des Bedarfs der beteiligten Ressorts sowie Erfahrungswerten des Auswärtigen Amtes ermittelt. Unter Berücksichtigung dieses zu erwartenden Bedarfs für die nun angestrebte Vertragslaufzeit ergibt sich ein Schätzwert von ca. 91,7 Mio. EUR brutto (bei einer Laufzeit von 2 Jahren). Bei mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr steigert sich der zu erwartende Bedarf auf ca. 144,4 Mio. EUR brutto).

Mit eingeflossen in die Berechnung ist der Umstand, dass eine Gastgeberschaft der Bundesrepublik Deutschland für internationale Großereignisse zum Zeitpunkt der Ausschreibung nach Erfahrungswerten mit großer Wahrscheinlichkeit zwar zu erwarten, aber noch nicht hinreichend konkretisiert ist. Diese Gastgeberschaft betrifft neben dem Auswärtigen Amt auch andere Ressorts.

Ein längeres Andauern der SARS-CoV-2-Pandemie und damit ein Verbleib des internationalen Konferenzaufkommens auf dem außergewöhnlich niedrigen Niveau des Jahres 2020 ist ebenfalls „nicht“ in die Kalkulation mit eingeflossen. Sollten sich die Erwartungen an die Gastgeberschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht erfüllen bzw. sollte die Pandemie während der Vertragslaufzeit noch länger als erwartet andauern, ist mit einer erheblichen Reduktion des Auftragsvolumens auf ggf. wenige Millionen EUR zu rechnen.

Zu beachten ist, dass vor dem Hintergrund der oben beschriebenen geschuldeten Leistung diese Schätzwerte aus Sicht des Rahmenvertragspartners zu einem erheblichen Teil (je nach dessen Unternehmensstruktur ggf. sogar bis zu 90-95 Prozent) Fremdleistungen widerspiegeln können, die Nachunternehmer / Unterauftragnehmer für ihn erbringen.

Weitere Details zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/03/2022
Ende: 29/02/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Ergänzung zu I.2:

Folgende öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, auf diese Rahmenvereinbarung zuzugreifen: BPrA, BKAmt, Bundestag, BMF, BMI, BMWi, BMJV, BMAS, BMVg, BMEL, BMFSFJ, BMG, BMVI, BMU, BMBF, BMZ, BKM, BPA, BfAA und DAI.

Die alleinige Verantwortung für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens liegt beim Auswärtigen Amt.

In Ergänzung zu II.2.3:

Es können Aufträge erteilt werden, die in ganz Deutschland auszuführen sind. Die Ausführung beschränkt sich ausdrücklich nicht auf Aufträge im Großraum Berlin oder das Auswärtige Amt in Berlin.

In Ergänzung zu II.1.5 und II.2.6:

Die Schätzwertermittlung ergab einen Betrag von 144,4 Mio EUR inkl. MwSt. Daraus errechnet sich der in den o.g. Punkten angegebene geschätze Wert ohne MwSt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Ausschlusskriterien im Rahmen der Eignungsprüfung (Zusammenfassender Überblick):

— Nachweis von mindestens 5 durchgeführten Konferenzen mit jeweils mindestens 500 akkreditierten Teilnehmern (inkl. Medienvertretern, die bei den 500 Teilnehmern mitgezählt werden) seit dem 1.1.2017,

— Nachweis von mindestens 3 durchgeführten Konferenzen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen, d.h. mit Durchführung einer Akkreditierung der Teilnehmer gem. § 6 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) unter Berücksichtigung einer Sicherheitsstufe mit mindestens 300 akkreditierten Teilnehmern (inkl. Medienvertretern, die bei den 300 Teilnehmern mitgezählt werden) seit dem 1.1.2017,

— Nachweis von mindestens 5 professionellen virtuellen Konferenzen (zur Spezifikation dieser Konferenzart siehe Anlage „Erläuterung Eignungskriterien“ unter Ziffer 2.) mit mindestens 100 Teilnehmerzugängen seit dem 1.1.2017, davon mind. eine Konferenz inkl. eines Streamings (ggf. nur von Teilen des Konferenzprogramms) ,über eine Social-Media-Plattform und eine weitere inkl. eines Streamings (ggf. nur von Teilen des Konferenzprogramms) über eine eingerichtete Konferenz-Webseite

— erfahrenes, geschultes, ausreichendes und qualifiziertes Personal in fest definierten Positionen des Unternehmens, auch deutsche und ggf. englische Sprachkenntnisse,

— Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals sowie Vorlage einfacher Führungszeugnisse,

— Personal mit dem Befähigungszeugnis als „Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ nach Maßgabe der Berliner Betriebsverordnung (§ 33 BetrVo) oder vergleichbares Befähigungszeugnis anderer Bundesländer,

— Bereitschaft zur Einrichtung eines festen Büros in Berlin mit ständiger Erreichbarkeit (kein Call Center),

— Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO,

— Gesamtumsätze des Bewerbers der letzten 4 Jahre (1.1.2017-31.12.2020, kumuliert) beträgt insgesamt mind. 40 Mio. Euro,

— Summe der Umsätze des Bewerbers in Bezug auf Planung, Vorbereitung und Durchführung sicherheitssensibler, politischer oder politiknaher Großkonferenzen mit internationalem Bezug in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag von obersten Bundesbehörden beträgt in den letzten 4 Jahre (1.1.2017-31.12.2020, kumuliert) mind. 12 Mio. Euro,

— Fähigkeit zur Vorfinanzierung einer Veranstaltung von bis zu 1 Mio. Euro, Nachweis durch Bestätigung einer europäischen Bank in deutscher Sprache,

— Bonitätsindex der Creditreform als „gut“, d.h. mit höchstens 249 Punkten bewertet,

— Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum liegt nicht länger als 3 Monate vor der Einreichung des Teilnahmean-trags), Gewerbezentralregisterauszug (Ausstellungsdatum liegt nicht länger als 3 Monate vor der Einreichung des Teilnahmean-trags), Eigenerklärung zur von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,

— Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen: 5 Mio. Euro Deckungssumme für Sachschäden, 10 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Vermögensschäden Sofern die aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens diese Deckungssummen nicht aufweist, muss es sich in Form einer Eigenerklärung dazu verpflichten, seine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung unverzüglich auf die nachgenannten Deckungssummen zu erhöhen und dies dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen,

— Nichterfüllung der gesetzlichen Ausschlussgründe,

— Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der Vertragsausführung.

Bewertungskriterien im Rahmen der Eignungsprüfung (Zusammenfassender Überblick):

— Nachweis von weiteren seit dem 1.1.2017 durchgeführten Konferenzen mit mindestens je 300 akkreditierten Teilnehmern,

— Nachweis von weiteren seit dem 1.1.2017 durchgeführten Konferenzen mit einer obersten Bundesbehörde als Auftraggeber mit mindestens je 300 akkreditierten Teilnehmern,

— Nachweis von weiteren seit dem 1.1.2017 durchgeführten Konferenzen mit hohen Sicherheitsanforderungen mit mindestens je 100 akkreditierten Teilnehmern,

— Nachweis von weiteren in den letzten 4 Jahren (1.1.2017-31.12.2020) durchgeführten Konferenzen mit hohen Sicherheitsanforderungen in denkmalgeschützten Gebäuden mit mindestens je 100 akkreditierten Teilnehmern,

— Nachweis von weiteren in den letzten 4 Jahren (1.1.2017-31.12.2020) durchgeführten professionellen virtuellen Konferenzen (zur Spezifikation dieser Konferenzart siehe Anlage „Erläuterung Eignungskriterien“ unter Ziffer 2.) mit mindestens 50 Teilnehmerzugängen,

— Nachweis von weiteren seit dem 1.1.2017 durchgeführten professionellen virtuellen Konferenzen (zur Spezifikation dieser Konferenzart siehe Anlage „Erläuterung Eignungskriterien“ unter Ziffer 2.) mit einer obersten Bundesbehörde als Auftraggeber mit mindestens je 20 Teilnehmerzugängen,

— Nachweis von weiteren seit dem 1.1.2017 durchgeführten professionellen virtuellen Konferenzen (zur Spezifikation dieser Konferenzart siehe Anlage „Erläuterung Eignungskriterien“ unter Ziffer 2.), bei denen Dolmetschung technisch eingebunden wurde und Teilnehmer ihre gewünschte Sprache aus verschiedenen Kanälen auswählen konnten, mit mindestens je 20 Teilnehmernzugängen,

— festangestelltes Personal in definierten Positionen des Unternehmens,

— Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme, System der unternehmerischen Selbstverantwortung.

Weitere Details zu den Eignungskriterien ergeben sich aus der Anlage Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen.

Es ist vorgesehen, die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der Kriterien des Katalogs der Ausschluss- und Bewertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb (Anlage „Bewertungsmatrix“) zu werten und eine Rangliste der eingegangenen Teilnahmeanträge zu erstellen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über den höherrangigen Platz auf der Rangliste. Die 3 bestplatzierten Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Entfällt

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Vorgesehen ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VgV in Verbindung mit §§ 17, 64 VgV (EU-Verfahren).

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 09/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2021