Client Hardware & Rollout Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003358
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Client Hardware & Rollout
Im Zuge des Verkaufs der Stromnetz Berlin GmbH (SNB) von Vattenfall an das Land Berlin baut die SNB eine eigene IT-Infrastruktur auf. Teil dieses Aufbaus ist insbesondere die Ausstattung der SNB-Mitarbeiter mit IT-Geräten.
Zur künftigen Ausstattung derzeitiger und eventuell in der Zukunft hinzukommender SNB-Mitarbeiter werden unter anderem neue Client-Hardware (Desktop PCs, Laptops, Tablets, Monitore jeweils mit Zubehör) nebst zugehörigem Lifecycle Management (Los 1) benötigt sowie Rollout-Leistungen, d. h. insbesondere der Abbau der Alt- und der Aufbau der Neugeräte (Los 2).
Client-Hardware
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Los 1 die Beschaffung von Client-Hardware. Zu den Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen in Los 1 wird auf die Leistungsbeschreibungen (L1_08.00 ff.) verwiesen.
Es besteht die einmalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
1. Anzahl der Referenzen (40 Punkte):
Reicht der Bewerber lediglich die nach Ziffer 11.3 (c) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L1_03.00) mindestens geforderten 2 Referenzen ein, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L1_03.00) erfüllen, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für jede weitere eingereichte Referenz, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L1_03.00) erfüllt, erhält der Bewerber folgende Punkte:
— 3 Referenzen: 10 Punkte,
— 4 Referenzen: 20 Punkte,
— 5 Referenzen: 30 Punkte,
— 6 Referenzen und mehr: 40 Punkte.
2. Inhaltliche Vergleichbarkeit der Referenz (50 Punkte):
Der Auftraggeber bewertet jede Referenz anhand ihrer Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebenden Leistung in Los 1 nach Maßgabe folgender Kriterien.
Für das Erfüllen eines Kriteriums erhält der Bewerber den zu jedem Kriterium genannten Punktwert, maximal insgesamt 50 Punkte pro Referenz.
2.1. Anzahl der Geräte (10 Punkte):
Es wird die Anzahl der während der Vertragslaufzeit gelieferten Geräte (Desktop PCs oder Laptops) wie folgt bewertet:
— 750 Geräte: 0 Punkte,
— 2500 Geräte und mehr: 10 Punkte.
2.2. Lieferzeit (10 Punkte):
Hat der Bewerber 750 Geräte (Desktop PCs oder Laptops) in weniger als 5 Monaten an den Auftraggeber geliefert, erhält der Bewerber 10 Punkte.
2.3. LifeCycle-Management (10 Punkte):
Es wird die Anzahl der innerhalb der Vertragslaufzeit der Referenz mit dem LifeCycle-Management betreuten Geräte (Desktop PCs oder Laptops) wie folgt bewertet:
— 500 Geräte: 0 Punkte,
— 2500 Geräte und mehr: 10 Punkte.
2.4. Datenlöschung (10 Punkte):
Bestandteile und Merkmale des Auftrags, für die folgende Punkte vergeben werden:
— Datenlöschung von Festplatten (siehe Ziffer 4.2 ID L1_08.00) mit einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Datenlöschsoftware (5 Punkte),
— Der Bewerber hat die Löschung der Daten selbst und nicht durch Unterauftragnehmer vorgenommen (5 Punkte).
2.5. Datenträgervernichtung (10 Punkte):
Bestandteile und Merkmale des Auftrags, für die folgende Punkte vergeben werden:
— Datenträgervernichtung (siehe Ziffer 4.3 ID L1_08.00) Sicherheitsstufe H-5 oder Sicherheitsstufe E-3 nach DIN 66399 oder gleichwertig (5 Punkte),
— Bewerber hat die Vernichtung der Datenträger selbst und nicht durch Unterauftragnehmer vorgenommen (5 Punkte).
Für die Ermittlung jedes quantitativen Kriteriums in Ziffer 12.2 (b) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L1_03.00) wird die in Ziffer 12.2. (b) (vi) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L1_03.00) genannte Interpolationsformel angewendet.
3. Maßnahmen (10 Punkte):
Kann der Bewerber beziehungsweise können alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nachweisen, die in der nachstehenden Tabelle jeweils genannte Maßnahme mithilfe des dort genannten oder mit einem gleichwertigen und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle anzuwenden, wird jeweils der folgende Punktwert vergeben:
3.1. Qualitätsmanagement: DIN EN ISO 9001:2015-11 (5 Punkte),
3.2. Managementsystem für Datenträgervernichtung: DIN SPEC 66399 (5 Punkte).
Die Dokumentennamen der vom Bewerber zum Nachweis der angewandten Maßnahmen eingereichten Zertifikate bittet der Auftraggeber in Ziffer 2.2.2. des Teilnahmeantragsschreibens (L1_03.01) zu benennen.
Es besteht die einmalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
Rollout
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Los 2 die Beschaffung von Rollout-Leistungen von mit Los 1 zu beschaffende Client-Hardware.
Es besteht die Option des Auftraggebers, die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
1. Anzahl der Referenzen (40 Punkte):
Reicht der Bewerber lediglich die nach Ziffer 11.3 (c) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L2_03.00) mindestens geforderten 2 Referenzen ein, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L2_03.00) erfüllen, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für jede weitere eingereichte Referenz, welche die Vorgaben von Ziffer 11.3 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L2_03.00) erfüllt, erhält der Bewerber folgende Punkte:
— 3 Referenzen: 10 Punkte,
— 4 Referenzen: 20 Punkte,
— 5 Referenzen: 30 Punkte,
— 6 Referenzen und mehr: 40 Punkte.
2. Inhaltliche Vergleichbarkeit der Referenz (40 Punkte):
Der Auftraggeber bewertet jede Referenz anhand ihrer Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebenden Leistung in Los 2 nach Maßgabe folgender Kriterien.
Für das Erfüllen eines Kriteriums erhält der Bewerber den zu jedem Kriterium genannten Punktwert, maximal insgesamt 40 Punkte pro Referenz.
2.1 Anzahl des eingesetzten Personals (10 Punkte):
Es wird die Anzahl des während der Vertragslaufzeit des Referenzauftrags gleichzeitig zur Auftragsausführung eingesetzten Personals wie folgt bewertet:
— 5 Personen: 0 Punkte,
— 15 Personen und mehr: 10 Punkte.
Für die Ermittlung der Punktezahl wird die in Ziffer 12.2 (d) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L2_03.00) genannte Interpolationsformel angewendet.
2.2 Rollout-Koordination (10 Punkte):
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die in Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung (L2_08.00) aufgeführten Leistungen zur „Rollout-Koordination“ im Wesentlichen erbracht, erhält er 10 Punkte.
2.3 Betankung (10 Punkte):
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die in Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung (L2_08.00) genannten Leistungen der „Betankung“ im Wesentlichen erbracht, erhält er 10 Punkte.
2.4 Unterstützung Client Service (10 Punkte):
Hat der Bewerber in dem Referenzauftrag die in Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung (L2_08.00) genannten Leistungen der „ Client Service “ im Wesentlichen erbracht, erhält er 10 Punkte.
3. Anzahl der technischen Fachkräfte (20 Punkte):
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der technischen Fachkräfte des Bewerbers beziehungsweise der Bewerbergemeinschaft zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, die zur Erbringung der in Los 2 zu vergebenden Leistung eingesetzt werden können, wie folgt:
— 20 technische Fachkräfte: 0 Punkte,
— 50 technische Fachkräfte: 20 Punkte.
Der Begriff „technische Fachkräfte“ bezieht sich dabei nicht nur auf technisches Personal im engeren Sinn. Als technische Fachkraft sind sämtliche Personen zu verstehen, die über bestimmte Fähigkeiten, Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen müssen, um eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistung sicherstellen zu können.
Der Bewerber hat zum Nachweis die Anzahl der – nach der jeweiligen Studien- und Ausbildungsqualifikation unterteilten – technischen Fachkräfte in einem eigenen Dokument zu erklären und die Bezeichnung dieses Dokuments in Ziffer 2.2.2 des Teilnahmeantragsschreibens (L2_03.01) anzugeben.
Der Teilnahmeantrag mit den meisten technischen Fachkräften erhält die maximale Anzahl von 20 Punkten. Alle Teilnahmeanträge mit geringeren technischen Fachkräften werden mit dem Teilnahmeantrag mit den meisten technischen Fachkräften in Anwendung der Formel in Ziffer 12.2 (d) des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb (ID L2_03.00) zwischen 0 und dem 20 Punkten interpoliert.
Es besteht die Option des Auftraggebers, die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
1. Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, (anonymen) Kundenportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt Anlage 2 (ID L1_03.02) beizulegen.
2. Handelsregisterauszug oder alternativer Nachweis:
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 (ID L1_03.05) zu verwenden.
3. Unbedenklichkeit:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er:
— Steuern,
— Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge sowie
— Beiträge an die Berufsgenossenschaft fristgerecht und vollständig zahlt.
Der Nachweis kann jeweils durch die Abgabe einer Eigenerklärung erfolgen oder durch die Vorlage:
— einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland,
— von Nachweisen der Sozialversicherungsträger oder gleichwertiger Bescheinigungen aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland über die Zahlung von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen und
— einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland.
Jede vom Bewerber vorgelegte Erklärung eines Dritten darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 (ID L1_03.05) zu verwenden.
Los 2:
1. Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, (anonymen) Kundenportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt Anlage 2 (ID L2_03.02) beizulegen.
2. Handelsregisterauszug oder alternativer Nachweis:
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe, s. dazu in Ziffer 11.6) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 (ID L2_03.05) zu verwenden.
3. Unbedenklichkeit
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er:
— Steuern,
— Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge sowie
— Beiträge an die Berufsgenossenschaft fristgerecht und vollständig zahlt.
Der Nachweis kann jeweils durch die Abgabe einer Eigenerklärung erfolgen oder durch die Vorlage:
— einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland,
— von Nachweisen der Sozialversicherungsträger oder gleichwertiger Bescheinigungen aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland über die Zahlung von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen und
— einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland.
Jede vom Bewerber vorgelegte Erklärung eines Dritten darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 (ID L2_03.05) zu verwenden.
Los 1:
1. Bankerklärung:
Es sind Auskünfte sämtlicher Geschäftsbanken des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. zur Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit vorzulegen. Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
2. Haftpflichtversicherung:
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für sich aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers ergebenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen-, Umwelt- und Vermögensschäden (inklusive aus datenschutzrechtlichen Gründen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Der Versicherungsvertrag muss die Deckung der vorgenannten Gefahren sowie die untenstehenden Mindestdeckungssummen gewähren.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nach-folgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
3. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) vorzulegen.
Die einzureichenden Unterlagen müssen in jedem Fall Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow aufweisen.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
4. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) abzugeben.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
5. Wirtschaftsauskunft:
Es ist eine Wirtschaftsauskunft mit der Angabe des Ratings, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein darf, vorzulegen.
Los 2:
1. Bankerklärung:
Es sind Auskünfte sämtlicher Geschäftsbanken des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. zur Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit vorzulegen. Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
2. Haftpflichtversicherung:
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für sich aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers ergebenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen-, Umwelt- und Vermögensschäden (inklusive aus datenschutzrechtlichen Gründen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Der Versicherungsvertrag muss die Deckung der vorgenannten Gefahren sowie die untenstehenden Mindestdeckungssummen gewähren.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nach-folgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
3. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) vorzulegen.
Die einzureichenden Unterlagen müssen in jedem Fall Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow aufweisen.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
4. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) abzugeben.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
5. Wirtschaftsauskunft:
Es ist eine Wirtschaftsauskunft mit der Angabe des Ratings, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein darf, vorzulegen.
1. Los 1:
1.1. Zur Haftpflichtversicherung:
Die Deckungssumme der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung in Los 1 muss je Schadensart und -fall mindestens folgende Höhe aufweisen:
— Sachschäden: 0,5 Mio. EUR,
— Personenschäden: 3,0 Mio. EUR,
— Vermögensschäden (inklusive aus datenschutzrechtlichen Gründen): 0,5 Mio. EUR.
1.2. Zum Gesamtumsatz:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss pro Jahr wenigstens 5,0 Mio. Euro betragen.
1.3. Zur Wirtschaftsauskunft:
Sofern die im Rating angezeigte Ausfallwahrscheinlichkeit einen Wert von 2 % übersteigt, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Los 2:
2.1. Zur Haftpflichtversicherung:
Die Deckungssumme der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung in Los 2 muss je Schadensart und -fall mindestens folgende Höhe aufweisen:
— Sachschäden: 0,25 Mio. EUR,
— Personenschäden: 1,0 Mio. EUR,
— Vermögensschäden (inklusive aus datenschutzrechtlichen Gründen): 0,5 Mio. EUR.
2.2. Zum Gesamtumsatz:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss pro Jahr wenigstens 1,0 Mio. Euro betragen.
2.3. Zur Wirtschaftsauskunft:
Sofern die im Rating angezeigte Ausfallwahrscheinlichkeit einen Wert von 2 % übersteigt, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die im Folgenden genannten Erklärungen abzugeben beziehungsweise entsprechende Angaben zu tätigen. Zu diesem Zweck hat der Bewerber die Formblätter Anlage 7.1. (ID L1_03.07) und 7.2. (ID L1_03.08) auszufüllen und das Formblatt 7.2. je Referenz gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
1. Referenzzeitraum:
Es werden nur Leistungen bewertet, die seit 2016 ausgeführt werden, es sei denn die Berücksichtigung von älteren Leistungen ist erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen zudem in diesem Zeitraum im Wesentlichen ausgeführt worden sein.
2. Vergleichbarkeit der Referenz:
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung (s. dazu in L1_08.00 bis L1_08.12) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein.
Zum Nachweis hat der Bewerber das Vorblatt (Formblatt Anlage 7.1 [ID L1_03.07]) auszufüllen. Ferner hat der Bewerber für jede Referenz das Formblatt Anlage 7.2 (ID L1_03.08) gesondert auszufüllen und das Formblatt gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die im Folgenden genannten Erklärungen abzugeben beziehungsweise entsprechende Angaben zu tätigen. Zu diesem Zweck hat der Bewerber die Formblätter Anlage 7.1 (ID L2_03.07) und 7.2 (ID L2_03.08) auszufüllen und das Formblatt 7.2. je Referenz gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
1. Referenzzeitraum:
Es werden nur Leistungen bewertet, die seit 2016 ausgeführt werden, es sei denn die Berücksichtigung von älteren Leistungen ist erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Leistungen des jeweiligen Referenzauftrags müssen zudem in diesem Zeitraum im Wesentlichen ausgeführt worden sein.
2. Vergleichbarkeit der Referenz:
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung (s. dazu in L2_08.00 bis L2_08.01) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein.
Zum Nachweis hat der Bewerber das Vorblatt (Formblatt Anlage 7.1 [ID L2_03.07]) auszufüllen. Ferner hat der Bewerber für jede Referenz das Formblatt Anlage 7.2 (ID L2_03.08) gesondert auszufüllen und das Formblatt gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
1. Los 1:
1.1. Mindestanzahl von Referenzen: Der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen.
1.2. Gegenstand jedes Referenzauftrags muss die Lieferung von wenigstens 750 Geräten (Desktop PCs oder Laptops) sein.
1.3. Gegenstand wenigstens eines Referenzauftrags muss das LifeCycle-Management (siehe dazu Ziffer 1 Absatz 2 und 3 der Unterlage L1_08.12_Lifecycle Management) gewesen sein.
2. Los 2:
2.1. Mindestanzahl von Referenzen: Der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen.
2.2. In wenigstens einem Referenzauftrag muss ein „Rollout-Koordinator“ zum Einsatz gekommen sein, der in dem Referenzauftrag die in Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung (L2_08.00) aufgeführten Leistungen im Wesentlichen erbracht haben muss.
2.3. In wenigstens einem Referenzauftrag müssen wenigstens 5 technische Fachkräfte gleichzeitig tätig gewesen sein.
Der Begriff „technische Fachkräfte“ bezieht sich dabei nicht nur auf technisches Personal im engeren Sinn. Als technische Fachkraft sind sämtliche Personen zu verstehen, die über bestimmte Fähigkeiten, Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen müssen, um eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistung sicherstellen zu können.
2.4. Gegenstand wenigstens eines Referenzauftrags muss die „Betankung“ von Desktops oder Laptops gewesen sein, wobei der Inhalt der „Betankung“ im Referenzauftrag im Wesentlichen den in Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung (L2_08.00) genannten Leistungen entsprechen muss.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre:
Die am Auftrag interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB zu erklären. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB vor, wird dem Wirtschaftsteilnehmer ermöglicht, den Nachweis über durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen zu erbringen. Zur Nachweisführung zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung ist das Formblatt Anlage 8 (L1_03.09, L2_03.09) zu verwenden, an der jeweils relevanten Stelle auszufüllen und gegebenenfalls durch eigene Anlagen zu ergänzen.
Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit den in Abschnitt III.1.2) genannten Deckungssummen für das jeweilige Los.
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Beteiligten der Unternehmensgruppe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bereitstellung der Vergabeunterlagen und Umgang mit vertraulichen Dokumenten
Den interessierten Wirtschaftsteilnehmern werden sämtliche Dokumente bereitgestellt, welche sie benötigen, um zu entscheiden, ob sie am Vergabeverfahren teilnehmen möchten. Der Auftraggeber weicht allerdings von der Vorgabe des § 41 Abs. 1 SektVO zum Schutz vertraulicher Informationen gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO ab. Hiervon sind die Rahmenvereinbarungen nebst Anlagen betroffen. In den Übersichten der Vergabeunterlagen für die Lose (L1_01.00, L2_01.00) werden sämtliche Dokumente benannt, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Welche Dokumente der Vergabeunterlagen den interessierten Wirtschaftsteilnehmern bereits mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, kann dort entnommen werden.
Die Verfahrensteilnehmer, welche nach erfolgreichem Durchlaufen des Teilnahmewettbewerbs und vor allem der Abgabe der Verschwiegenheitserklärung (Formblatt Anlage 10, ID L1_03.11, L2_03.11) zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, erhalten sämtliche Vergabeunterlagen des betreffenden Loses, die ihnen noch nicht zur Verfügung gestellt worden sind.
2. Informationsmemoranden
In den Informationsmemoranden sind sämtliche weiteren Bestimmungen des Auftraggebers zum Teilnahmewettbewerb (z.B. Nachweisanforderungen, einzureichende Unterlagen bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe) sowie ergänzende Hinweise enthalten.
3. Bewerbungsbedingungen, inklusive Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien, die Gewichtung sowie die Bewertungsmethode für die Lose können Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen des jeweiligen Loses (L1_05.00, L2_05.00) entnommen werden. In den Bewerbungsbedingungen sind ferner Bestimmungen des Auftraggebers zur Angebots- und Verhandlungsphase (z.B. vorgesehener Ablauf, Bestandteile der Angebotsunterlagen, allgemeine Anforderungen an das Angebot, Unterauftragsvergabe) sowie ergänzende Hinweise enthalten.
4. Die in Abschnitt IV.2.6) angegebene Bindefrist des Angebots bezieht sich nicht auf das unverbindliche Erstangebot, sondern auf das finale Angebot.
5. Liefer- und Dienstleistungsauftrag
Bei dem mit Los 1 zu vergebenden Auftrag handelt es sich um einen Lieferauftrag nach § 103 Abs. 2 GWB. Der mit Los 2 zu vergebende Auftrag ist ein Dienstleistungsauftrag nach § 103 Abs. 4 GWB.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren einzustellen. Ein Aufhebungsgrund liegt vor allem vor, wenn
— ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt),
— nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen oder
— kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist.
7. Angabe des geschätzten (Gesamt-)Werts
Die Eintragung eines geschätzten (Gesamt-)Werts in den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) erfolgte nur, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der vom Auftraggeber geschätzte (Gesamt-)Wert entspricht nicht dem dort genannten Wert.
8. Die in Abschnitt IV.1.4) erfolgte Markierung ist so zu verstehen, dass sich der Auftraggeber eine Abschichtung von Angeboten lediglich vorbehält (siehe dazu ergänzend in Ziffer 5.10 der Bewerbungsbedingungen (L1_05.00, L2_05.00).
9. Höchstmengen
9.1. Los 1
Es gilt für den Abruf von Client Hardware für jede Gerätekategorie folgende Höchstmenge (Angaben in Stück):
— Bundle Desktop Standard: 330,
— Bundle Laptop Standard: 4 700,
— Bundle Laptop Workstation: 70,
— Bundle Tablet Windows: 600,
— Docking-Station: 2 800,
— Bundle Desktop Workstation: 20,
— Monitor Standard: 500,
— Monitor Standard Cam: 1 300,
— Monitor Premium: 250,
— Monitor Premium Cam: 500,
— Gesamt: 11 070.
Zu weiteren Einzelheiten sowie zu Mindestabrufmengen je Gerätekategorie sowie zur unverbindlich geschätzten Abrufmenge je Gerätekategorie wird auf die Unterlage „Mengengerüst“ (ID L1_08.11) verwiesen.
9.2. Los 2:
Es gilt für den Abruf von Rollout-Leistungen je Rollout-Typ folgende Höchstmenge (Angaben in Stück):
— Rollout-Typ „Normal“: 3 000,
—Rollout-Typ „Vereinfacht“: 500,
—Rollout-Typ „Abholung“: 1 000,
—Rollout-Typ „Erweitert“: 300.
Die Höchstmenge des Abrufs des Rollout-Koordinators beträgt 3 000 Stunden.
Zu weiteren Einzelheiten sowie zu Mindestabrufmengen je Rollout-Typ (in Stück) sowie zur jeweils unverbindlich geschätzten Abrufmenge je Rollout-Typ (in Stück) und zu den Leistungen des Rollout-Koordinators (in Stunden) wird auf die Unterlage „Mengengerüst“ (ID L2_08.01) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.