Abbrucharbeiten_nichtstatisch Referenznummer der Bekanntmachung: 20 20 OV

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 117-282911)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abbrucharbeiten_nichtstatisch

Referenznummer der Bekanntmachung: 20 20 OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Nichtstatischer Abbruch für Sanierung und Ausbau eines Schulgebäudes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 117-282911

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Nach Einrichtung der allgemeinen Baustelleneinrichtung, welche durch den Bauherren gestellt wird, beginnen die Abbrucharbeiten.

Zeitgleich findet die Schadstoffsanierung hauptsächlich im Kellergeschoß statt hier bestehen Berührungspunkte welche zu koordinieren sind.

Geschätzte Hauptmassen sind:

— Wandputz innen abschlagen: 9 910 m²;

— Wandputz innen abschlagen, Ölanstrich: 3 980 m²;

— Deckenputz abschlagen Stahlsteindecke: 2 400 m²;

— Deckenputz abschlagen Holzbalkendecke: 910 m²;

— Deckenputz abschlagen Kellergewölbe: 240 m²;

— Abbruch GK-Wände: 310 m²;

— Abbruch Bodenbelag: 3 000 m²;

— Abbruch Fliesenbelag Wand/ Boden: 850 m²;

— Fassadenputz abschlagen: 2 200 m².

Abbruch der gesamten Haustechnik bestehend aus Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.

Rückbau aller Außentüren, Fensterbänke, innen/ außen.

muss es heißen:

Nach Einrichtung der allgemeinen Baustelleneinrichtung und des Fassadengerüsts, welche durch den AG gestellt werden, beginnen die nicht statischen Abbrucharbeiten am Bestandsgebäude. Das Gewerk ist größtenteils zunächst allein auf der Baustelle, gegen Ende der Arbeiten sollen die Rohbauarbeiten beginnen sowie der Rückbau des Dachgeschoßes.

Geschätzte Hauptmassen sind:

— Wandputz innen abschlagen: 9 910 m²,

— Wandputz innen abschlagen, Ölanstrich: 3 980 m²,

— Deckenputz abschlagen Stahlsteindecke: 2 400 m²,

— Deckenputz abschlagen Holzbalkendecke: 910 m²,

— Deckenputz abschlagen Kellergewölbe: 240 m²,

— Abbruch GK-Wände: 310 m²,

— Abbruch Bodenbelag: 3 000 m²,

— Abbruch Fliesenbelag Wand/ Boden: 850 m²,

— Fassadenputz abschlagen: 2 200 m²,

— Abbruch der gesamten Haustechnik bestehend aus Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.

— Rückbau aller Außentüren, Fensterbänke, innen/ außen.

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beginn: 21/09/2020

Ende: 16/04/2021

muss es heißen:

Beginn: 01/10/2021

Ende: 04/02/2022

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

muss es heißen:

Geforderte Mindeststandards

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:
muss es heißen:

[[Hinter dem letzten Satz ist einzufügen:]]

Es sind gem. § 23 Abs. 1 S. 1 KrW-AbfG Bln. (auch für Teilleistungen gem. AV zu § 23 Absatz 1 Satz 1 KrW-/ AbfG Bln.) die EfB-Zertifizierung/-en für alle benannten Betriebe auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Abfallarten sind dem Abfall-Formblatt 1

V 2411 F (nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) zu entnehmen. Die Prüfung erfolgt gem. dem ebenfalls beiliegendem Formular V 241 F.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 20/07/2020
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 02/08/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/09/2020

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2021

Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 20/07/2020
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 02/08/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 13.7.2020, um 11.00 Uhr.

muss es heißen:

Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 27.7.2021, um 11.00 Uhr.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: