Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV Referenznummer der Bekanntmachung: 1030/24-1-46 154/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmjv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bmjv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400085
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400085
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzgebung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV

Referenznummer der Bekanntmachung: 1030/24-1-[gelöscht]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (1.1.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19 000 und höchstens 21 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (1.1.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19 000 und höchstens 21 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2024,

2. nochmalige Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch folgende Nachweise zu belegen (vgl. § 45 Absatz 4 VgV):

— selbst zu erstellende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr (§ 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV),

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie (§ 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es müssen Fachkräfte namentlich benannt werden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Absatz 3 Nummer 2 VgV).

Zur weiteren Bewertung der Qualifikation der Fachkräfte, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, für die sprachliche Bearbeitung von Rechtsvorschriften wird abgefragt,

— welche Arten von Rechtsvorschriften bearbeitet wurden (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschriften),

— mit welcher Zielsetzung die sprachliche Bearbeitung (sprachliche Richtigkeit, insbesondere Rechtschreibung, Grammatik, Verständlichkeit auf Wortebene, Satzebene, Textebene, auf Textebene etwa Systematik, logische Struktur u. Ä.) erfolgte,

— mit welcher Intensität die Bearbeitung erfolgte (ein- oder mehrmalige Textprüfung, Rückkoppelung mit den für den Text verantwortlichen Personen, ggf. durch Redaktionsbesprechung, den Rechtsetzungsprozess begleitende Beratung unter Einschluss der vor-genannten Tätigkeiten),

— in welchem zeitlichen Umfang die o. g. Erfahrungen gesammelt wurden,

— welche Erfahrungen erworben wurden durch Publikationen, Forschungsprojekte, Vorträge auf dem Gebiet der Verständlichkeit der Rechtssprache, Rechtslinguistik oder vergleichbarer Themenfelder.

Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:

— namentliche Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, nebst Angaben bzw. Nachweisen darüber, dass diese jeweils die deutsche Sprache auf Muttersprachenniveau beherrschen und eine abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder einen gleichwertigen Abschluss haben,

— Eigenerklärung und Referenzbogen zu Eignungskriterium 2 (Anlage 4).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hinsichtlich der persönliche Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fach-kräfte wird als Mindestanforderung festgelegt, dass mindestens 2 der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen in den letzten 3 Jahren über jeweils insgesamt mindestens ein Jahr Erfahrungen bei der sprachlichen Bearbeitung von Entwürfen für Rechtsvorschriften aus dem bundesdeutschen Sprachraum (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften) gesammelt haben, wobei die sprachliche Bearbeitung mindestens die Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit auf Wort- und Satzebene umfassen muss.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es muss sicherstellt werden, dass alle von für Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache beim Auftraggeber eingesetzten Personen folgende Fähigkeiten und Ausbildungsnachweise besitzen:

Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachenniveau und abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder gleichwertiger Abschluss.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2021
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/07/2021
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134

Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2021