Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV Referenznummer der Bekanntmachung: 1030/24-1-46 154/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmjv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bmjv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (1.1.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19 000 und höchstens 21 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (1.1.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19 000 und höchstens 21 000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.
1. Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2024,
2. nochmalige Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch folgende Nachweise zu belegen (vgl. § 45 Absatz 4 VgV):
— selbst zu erstellende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr (§ 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV),
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie (§ 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV).
Es müssen Fachkräfte namentlich benannt werden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Absatz 3 Nummer 2 VgV).
Zur weiteren Bewertung der Qualifikation der Fachkräfte, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, für die sprachliche Bearbeitung von Rechtsvorschriften wird abgefragt,
— welche Arten von Rechtsvorschriften bearbeitet wurden (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschriften),
— mit welcher Zielsetzung die sprachliche Bearbeitung (sprachliche Richtigkeit, insbesondere Rechtschreibung, Grammatik, Verständlichkeit auf Wortebene, Satzebene, Textebene, auf Textebene etwa Systematik, logische Struktur u. Ä.) erfolgte,
— mit welcher Intensität die Bearbeitung erfolgte (ein- oder mehrmalige Textprüfung, Rückkoppelung mit den für den Text verantwortlichen Personen, ggf. durch Redaktionsbesprechung, den Rechtsetzungsprozess begleitende Beratung unter Einschluss der vor-genannten Tätigkeiten),
— in welchem zeitlichen Umfang die o. g. Erfahrungen gesammelt wurden,
— welche Erfahrungen erworben wurden durch Publikationen, Forschungsprojekte, Vorträge auf dem Gebiet der Verständlichkeit der Rechtssprache, Rechtslinguistik oder vergleichbarer Themenfelder.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
— namentliche Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, nebst Angaben bzw. Nachweisen darüber, dass diese jeweils die deutsche Sprache auf Muttersprachenniveau beherrschen und eine abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder einen gleichwertigen Abschluss haben,
— Eigenerklärung und Referenzbogen zu Eignungskriterium 2 (Anlage 4).
Hinsichtlich der persönliche Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fach-kräfte wird als Mindestanforderung festgelegt, dass mindestens 2 der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen in den letzten 3 Jahren über jeweils insgesamt mindestens ein Jahr Erfahrungen bei der sprachlichen Bearbeitung von Entwürfen für Rechtsvorschriften aus dem bundesdeutschen Sprachraum (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften) gesammelt haben, wobei die sprachliche Bearbeitung mindestens die Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit auf Wort- und Satzebene umfassen muss.
Es muss sicherstellt werden, dass alle von für Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache beim Auftraggeber eingesetzten Personen folgende Fähigkeiten und Ausbildungsnachweise besitzen:
Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachenniveau und abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder gleichwertiger Abschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland