Rahmenvertrag für Bauunterhalt und Kleine Baumaßnahmen für Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin, Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 2-9, VgV 20-1360/21 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 20-1360/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Bauunterhalt und Kleine Baumaßnahmen für Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin, Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 2-9, VgV 20-1360/21
Siehe II.2.4) – Beschreibung der Beschaffung.
10117 Berlin
Angaben zur Baumaßnahme:
Folgende Liegenschaften sind Gegenstand des Auftrages.
— Neubau (Erweiterungsbau) Werderscher Markt 1,
— Altbau (ehemaliges Reichsbankgebäude) Kurstr. 36,
— Liegenschaft Jägerstr. 25, 26,
— Liegenschaft Oberwasserstr. 12,
— Liegenschaft Kreuzstr. 1.
Der Neubau mit einer BGF von 50 840 m2 wurde von 1996 bis 2000 errichtet.
Der Altbau wurde als Reichsbankgebäude von 1934-1940 erbaut und von 1998-1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet und steht unter Denkmalschutz. Die Liegenschaft Oberwasserstr. 12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Die Liegenschaft Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Die BGF des gesamten Komplexes Kurstr. 33-36, Oberwasserstr. 12 sowie Kreuzstr. 1 beträgt 130 060 m2.
Die Liegenschaft Jägerstraße 25 ist ein Stahlbetonsystembau aus den 70er Jahren. Die Liegenschaft Jägerstraße 26 ist eine angemietete Wohnung mit Büroräumen.
Auftrag:
Zu erbringen sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in den AG 4 und 5 gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen.
Es ist beabsichtigt 2 Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt.
Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt.
Zur Durchführung kommen Maßnahmen im Bauunterhalt sowie Kleine-, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Baukosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Es werden ca. 30 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (ca. 2,4 Mio. EUR netto bei 4 Jahren). Hierbei handelt es sich um Annahmen aus Erfahrungen der letzten Jahre. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt.
Es sind 3 Mitarbeiter (inkl. 1 PL) für die Erbringung dieser Leistung bereitzustellen. Ein Baubüro vor Ort wird zur Verfügung gestellt, jedoch voraussichtlich erst ab Mitte 2022.
Die durchzuführenden Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen.
Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen.
Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden.
Die Verträge werden vorerst für 1 Jahr geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1, max. um 3 Jahre (insgesamt 4 Jahre). Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich 1.1.2022.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist vom Bewerber, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Einverständniserklärung zum Geheimschutz (Anlage 6) Diese Anlage ist vom Bewerber, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
7. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2), die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) sowie die Einverständniserklärung zum Geheimschutz (Anlage 6) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1), die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) sowie die Einverständniserklärung zum Geheimschutz (Anlage 6) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
8. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. – siehe III.1.1) Punkt 6
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Technischen Ausrüstung, AG 4 und 5 mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
— siehe III.1.1) Punkt 6 beachten.
2. Vorstellung von 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Besondere Leistungen, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen. (nicht im Bewerbungsbogen)
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams – Projektleiter (PL), Projektmitarbeiter (PM 1, PM 2),
Insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich des Büroinhabers, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
— Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss mindestens 6 sein.
Davon
— Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung Technnische Ausrüstung in den AG 4 und 5 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 3.
Zu 2.
Es sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
— Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2012 bis zum Tag der Veröffentlichung mit Abschluss der Leistungsphase 8 gem. HOAI § 53 fertig gestellt worden sein.
Davon
— mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (KGR 200 bis 600 nach DIN 276) netto ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
— mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich Umbau/ Sanierung/ Bauen im Bestand von einem Büro/Verwaltungsgebäude.
Zu 3.
1. Projektleiter (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Technische Ausrüstung, AG 4 und 5 gem. HOAI.
2. Projektmitarbeiter (PM 1) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) Alternativ: mit Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Abschluss einer Fachschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss bzw. Abschluss einer Fachschule im Bereich der Technische Ausrüstung, AG 4 gem. HOAI.
3. Projektmitarbeiter (PM 2) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) Alternativ: mit Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektro-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik (oder vergleichbarer Abschluss einer Fachschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss bzw. Abschluss einer Fachschule im Bereich der Technische Ausrüstung, AG 5 gem. HOAI.
Das Projektteam muss sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind nicht möglich.
(siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2) und III.1.3)) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de