Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanerleistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für den Neubau eines Wohngebäudes mit Krippennutzung und Tiefgarage in München VOEK 141-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 141-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanerleistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für den Neubau eines Wohngebäudes mit Krippennutzung und Tiefgarage in München VOEK 141-21
Die BImA sieht vor, im Münchner Norden ein Wohngebäude mit 4 Vollgeschossen und einem Terrassengeschoss einschließlich einer Tiefgarage zu entwickeln. Im Erdgeschoss ist eine Krippennutzung unterzubringen, während die angestrebeten 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen anzuordnen sind. Weiterhin ist ein altersgerechtes Außengelände für die Krippeneinrichtung sowie ein Außenanlagenkonzept für das gesamte Grundstück auszuarbeiten. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt 2 280 m2 oberirdisch, wovon 1 540 m2 für die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie 740 m2 für die Unterbringung der Betreuungseinrichtung, eines Treppenhauses sowie der in das Gebäude zu integrierenden Tiefgarageneinfahrt im Erdgeschoss zur Verfügung stehen. Die Tiefgarage weist eine BGF von 785 m2 auf.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Generalplaner gefunden werden, der zeitnah die hierfür erforderlichen Planungsleistungen (siehe II.2.4) erbringen kann.
München Milbertshofen-Am Hart/Mortonstraße 2
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke entlang der Mortonstraße im Norden der Stadt München, in dem die BImA und weitere Grundstückseigentümer die Entwicklung von Wohnbebauung anstreben bzw. teilweise bereits schon umsetzen. Aufgrund der neu entstehenden Wohnbebauung in diesem Gebiet wird ein zusätzlicher Bedarf an Krippenplätzen ausgelöst, weshalb auf dem Grundstück Flurnummer 1346/124 (Baufeld B8) ergänzend zu einem Wohngebäude mit Tiefgarage auch eine Kinderkrippe entstehen soll.
Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan. Es ist allerdings ein übergeleitetes Bauliniengefüge vorhanden und die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt.
Die Auftraggeberin sowie die weiteren Grundstückseigentümerinnen haben in Bestrebung zur Erlangung erweiterten Baurechtes in Abstimmung mit der Stadt eine grundstücksübergreifende Bebauungsstudie erarbeitet.
Über diese Konsensplanung sowie die dazugehörigen Verpflichtungen wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Dispensvertrag mit der Stadt München geschlossen, welcher am 18.1.2021 durch die Auftraggeberin unterzeichnet wurde. Die Inhalte dieses Vertrages, welcher einschließlich den zugehörigen Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind somit verbindlich in die Planung der Wohnbebauung zu integrieren.
Demnach ist ein Wohngebäude mit einer Krippennutzung im Erdgeschoss und Wohneinheiten in den Obergeschossen sowie einer Tiefgarage zu entwickeln. Seitens der Stadt wurde einer Geschossigkeit von 4 Vollgeschossen zuzüglich eines Terrassengeschosses sowie einem erdgeschossigen Anbau für die Einrichtung der Kinderkrippe zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt 2 280 m2 oberirdisch, wovon 1 540 m2 für die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie 740 m2 für die Unterbringung der Betreuungseinrichtung, eines Treppenhauses sowie der in das Gebäude zu integrierenden Tiefgarageneinfahrt im Erdgeschoss zur Verfügung stehen. Die Tiefgarage weist eine BGF von 785 m2 auf und ist somit als Mittelgarage zu werten. Neben ausreichend Stellplätzen für die unterschiedlichen Nutzungsarten des Gebäudes gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Mieterabstellräume, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen.
Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle vornehmlich Raum für Familienwohnen geschaffen und somit überwiegend Drei- und Vierzimmerwohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die BImA rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 14 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben, welche u. a. geschickt auf die Herausforderung der Lärmimmission durch die nahegelegene hoch frequentierte Neuherbergstraße reagieren. Die Anforderungen an die elektrischen Anlagen in den Wohnungen ergeben sich aus der DIN 18015-2/4 sowie der RAL-RG 678, die Elektroinstallationen der Wohneinheiten sind grundsätzlich nach dem Ausstattungswert 2 gemäß RAL-RG 678 zu planen, für Wohnräume und Küchen wird darüber hinaus ein erhöhter Ausstattungswert von 2Plus nach RAL-RG 678 gefordert. Die Beheizung der Wohnungen soll mittels Fußbodenheizung erfolgen.
Die ebenerdige Kinderkrippe ist auf Basis des beigefügten Nutzerbedarfsprogramm des Referates für Bildung und Sport mit 4 Krippengruppen für 48 Kinder einschließlich einer Frischkostküche und einer zugehörigen Freispielfläche (ca. 480 m2) zu planen. Das umfangreiche Raumprogramm erfordert eine flächeneffiziente Grundrissgestaltung, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Auch der Schutz vor der Lärmimmission durch die unmittelbar angrenzende stark befahrene Neuherbergstraße ist bei der Raumverteilung unbedingt zu beachten. Die Auftraggeberin konnte bereits einen Träger für die Betreuungseinrichtung gewinnen. Als Grundlage für die Planung wurde mit diesem ein Funktionsschema erarbeitet, welches neben den allgemeinen Vorgaben der Stadt München auch die Bedarfe des eigenen pädagogischen Konzeptes berücksichtigt. Sowohl der zukünftige Betreiber wie auch das Referat für Bildung und Sport sind intensiv in den Planungsprozess mit einzubinden, um die Genehmigungsfähigkeit der Räumlichkeiten und des Außengeländes sicherzustellen.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.
Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll die Wärmeversorgung des zu planenden Gebäudes über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke München nachhaltig sichergestellt werden. Darüber hinaus hat sich die Planung zur Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich an den Empfehlungen des „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zu orientieren. Weiterhin besteht auch die Anforderung, die Flachdachflächen extensiv zu begrünen und, sofern sinnvoll und umsetzbar, mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Auf eine Beheizung der Treppenhäuser ist zu verzichten.
Neben dem Außengelände der Krippeneinrichtung ist auch ein Außenanlagenkonzept für das gesamte Grundstück zu entwickeln, in welches neben einer barrierefreien Zuwegung des Gebäudes und Gemeinschaftsflächen auch die Verortung des Mülltonnensammelplatzes und oberirdischer Fahrradstellplätze schlüssig zu integrieren ist. Weiterhin soll untersucht werden, ob eine zusätzliche Erschließung des Grundstücks auch über die östliche Grundstücksseite in Richtung des Morsering erfolgen kann. Die BImA, die ebenfalls Eigentümerin des östlichen angrenzenden Quartiers am Morserings ist, ist generell für eine solche Option offen. Diese Vorüberlegung ist vor dem Hintergrund erfolgt, um zum einen die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der im Norden liegenden Panzerwiese für die Krippenkinder zu verbessern und zum anderen ggf. Parkierung für Bring- und Holverkehr für die Betreuungseinrichtung und/oder andere Nutzer auf dem Morsering zu ermöglichen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin sämtliche im Hinblick auf die Verwirklichung des oben beschriebenen Vorhabens erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, insbesondere:
— Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (gem. §§ 33-35 i. V. mit Anlage 10 HOAI 2021), Leistungsphasen 1 bis 4,
— Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen (gem. §§ 38-40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021), Leistungsphasen 1 bis 4,
— Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §§ 49-52 i. V. mit Anlage 14 HOAI 2021), Leistungsphasen 1 bis 4,
— Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8 (gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2021), Leistungsphasen 1 bis 4,
— Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik (gem. Anlage 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik HOAI 2021); Leistungsphasen 1 bis 4, einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (nach DIN 4108- 2), den Feuchteschutz (nach DIN 4108- 3) und den Schallschutz (nach DIN 4109),
— Grundleistungen der Planungsleistungen des Brandschutzes (gem. AHO-Heft 17, Stand Juni 2015); Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Auftraggeberin unterscheidet bei der Ermittlung der Baukosten das oberirdische Gebäude mit Wohnnutzung und Kinderkrippe von der Tiefgarage mit Mieterkellern sowie allgemeinen Abstell- und Technikflächen als eigenständiges Bauwerk. Die Baukosten werden anhand von BKI-Kostenkennwerten vorläufig auf ca. 3.2 Mio. EUR netto KG 300 und ca. 0,8 Mio. EUR netto KG 400 für das oberirdische Gebäude bzw. auf ca. 0.9 Mio. EUR netto KG 300 und ca. 0,1 Mio. EUR netto KG 400 geschätzt. Die Kosten der Kostengruppe 400 teilen sich hierbei wie folgt auf die beiden Gebäude auf:
KG oberirdisch
410: [Betrag gelöscht] EUR
420: [Betrag gelöscht] EUR
430: [Betrag gelöscht] EUR
440: [Betrag gelöscht] EUR
450: [Betrag gelöscht] EUR
460: [Betrag gelöscht] EUR
KG Tiefgarage
410: [Betrag gelöscht] EUR
420 -
430: [Betrag gelöscht] EUR
440: [Betrag gelöscht] EUR
450: [Betrag gelöscht] EUR
460 -
Die Baukosten für die KG 500 werden überschlägig auf Basis von BKI-Kostenkennwerten auf ca. 0,4 Mio. EUR netto geschätzt.
Der Ausführungszeitraum für die Leistungen beginnt unmittelbar nach Beauftragung. Der Vorentwurf ist 10 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen und die Entwurfsplanung ist 22 Wochen nach Freigabe des Vorentwurfs abzuschließen. Die Bauantragsunterlagen sind innerhalb von 8 Wochen nach Freigabe der Entwurfsplanung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.
1.Objektplanung Gebäude
1.1 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau (Neubau).
1.2 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen (Neubau).
1.3 Mind. eine Planungsreferenz über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand bzw. Erfahrungen mit öffentlichen Bauten.
1.4 Eine Planungsreferenz als Generalplanungsleistung (mind. LPh 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Koordinierungstiefe und Größe (Neubau, mind. 4,5 Mio. EUR netto, KG 300 und 400).
Die eingereichten Referenzen müssen eine Mindestgröße von 2,0 Mio. EUR netto, KG 300 und 400 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Bei der einzureichenden Referenz für die vergleichbare Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen gilt abweichend eine wertungsfähige Mindestgröße von 1,0 Mio. EUR netto, KG 300 und 400.
Zusätzlich sind zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorien „vergleichbare Nutzung Wohnungsbau“ (Kriterium 1), „vergleichbare Nutzung Bereich Kinderbetreuungseinrichtung“ (Kriterium 2) sowie „Zusammenarbeit mit der öffentliche Hand“ (Kriterium 3) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
2. Objektplanung Freianlagen
2.1 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Spiel- und Freiflächen für Kinder.
2.2. Eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 0,35 Mio. EUR netto, KG 500).
Die eingereichten Referenzen müssen eine Mindestgröße von 0,2 Mio. EUR netto, KG 500 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Zusätzlich ist zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorie „vergleichbare Nutzung Spiel- und Freiflächen für Kinder“ (Kriterium 1) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
3. Tragwerksplanung
3.1 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Neubau, Einstufung gemäß BayBO als Gebäudeklasse 4).
3.2 Eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Neubau, mind. 4,5 Mio. EUR netto, KG 300 und 400).
Die eingereichten Referenzen müssen eine Mindestgröße von 2,0 Mio. EUR netto, KG 300 und 400 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Zusätzlich ist zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorie „vergleichbare genehmigungsrechtliche Einstufung“ (Kriterium 1) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
4. Technische Ausrüstung
4.1 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau (Neubau).
4.2 Mind. eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Betreuungseinrichtungen für Kinder (Neubau).
4.3 Eine Planungsreferenz (mind. LPh 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Neubau, mind. 0,4 Mio. EUR netto, KG 410-430 sowie 0,2 Mio. EUR netto, KG 440-450).
Die eingereichten Referenzen müssen eine Mindestgröße von 0,2 Mio. EUR netto, KG 410-430 bzw. 0,1 Mio. EUR netto, KG 440-450 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Bei der einzureichenden Referenz für die vergleichbare Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen gilt abweichend eine wertungsfähige Mindestgröße von 0,1 Mio. EUR netto, KG 410-430 bzw. 0,05 Mio. EUR netto, KG 440-450. Zusätzlich sind zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorien „vergleichbare Nutzung Wohnungsbau“ (Kriterium 1) sowie „vergleichbare Nutzung Bereich Kinderbetreuungseinrichtung“ (Kriterium 2) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
Sämtliche eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre (Abschluss LPh 4 nicht vor 2016), Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind jeweils als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmers),
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG,
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/-r Ingenieur/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Ingenieurkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG,
— Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und des Schallschutzes sowie der Energieeinsparung gemäß Art. 62 BayBO,
— Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (siehe Annex 1 zum Bewerbungsbogen). Diese Anlage ist im Falle einer Bewerbungsgemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
— Erklärung über den Umsatz für mit den angefragten Leistungen vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Für die Teilnehmer/-innen einer Bewerbungsgemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jede/-n Teilnehmer/-in separat einzureichen.
Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 2 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/-innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin den Bewerber/-innen im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
— Nachweis über das Vorliegen oder rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen EUR pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Millionen EUR für Vermögens- und Sachschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens (siehe Annex 1 zum Bewerbungsbogen)
Mindestanforderung Gesamtumsatz: Umsatz mind. 1 Mio. EUR p. a.
Mindestanforderung Umsatz für mit den angefragten Leistungen vergleichbare Dienstleistungen: Umsatz mind. 0,5 Mio. EUR p. a
— Erklärung zur Unternehmensgröße und -struktur: Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) beschäftigten Mitarbeiter/-innen, die über entsprechende Qualifikationen für die Ausführung der angefragten Leistungen verfügen, soll möglichst > 5 sein,
— Erklärung zur Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen: Für die Teilnehmer/-innen einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung für jede/-n Teilnehmer/-in separat einzureichen. Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 5 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen,
— Verfügbarkeit des Personals je Teilnehmer der Bietergemeinschaft: Die Auftraggeberin legt Wert darauf, dass die im Rahmen der Präqualifikation benannten Mitarbeiter/ innen möglichst umfassend in die zu erbringende Leistung eingebunden und kurzfristig erreichbar sind. Die/der Bewerber/-in soll angeben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das von ihm vorgesehene Personal (soweit bereits jetzt bekannt) mit anderen Projekten im Ausführungszeitraum befasst ist. Siehe hierzu Ziffer 6 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“,
— Angabe von Referenzen zur Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung.
Mindestanforderung an Referenzen
A. Objektplanung Gebäude
1. Mindestens eine Planungsreferenz Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau (Neubau).
2. Mindestens eine Planungsreferenz Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen (Neubau).
3. Mindestens eine Planungsreferenz über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand bzw. Erfahrungen mit öffentlichen Bauten.
4. Eine Planungsreferenz Objektplanung Gebäude als Generalplanungsleistung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Koordinierungstiefe und Größe (Neubau, mind. 4,5 Millionen EUR netto, KG 300 und 400).
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 2016) und müssen eine Mindestgröße von 2,0 Millionen EUR netto, KG 300 und 400 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Bei der einzureichenden Referenz für die vergleichbare Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen gilt abweichend eine wertungsfähige Mindestgröße von 1,0 Million EUR netto, KG 300 und 400.
Zusätzlich sind zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorien „vergleichbare Nutzung Wohnungsbau“ (Kriterium 1), „vergleichbare Nutzung Bereich Kinderbetreuungseinrichtung“ (Kriterium 2) sowie „Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand“ (Kriterium 3) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Alle Referenzen sind unter den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
B. Objektplanung Freianlagen
1. Mindestens eine Planungsreferenz Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Spiel- und Freiflächen für Kinder.
2. Eine Planungsreferenz Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 0,35 Millionen EUR netto, KG 500).
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 2016) und müssen eine Mindestgröße von 0,2 Millionen EUR netto, KG 500 aufweisen, um wertungsfähig zu sein.
Zusätzlich ist zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorie „vergleichbare Nutzung Spiel- und Freiflächen für Kinder“ (Kriterium 1) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Alle Referenzen sind unter den Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
C. Fachplanung Tragwerksplanung
1. Mindestens eine Planungsreferenz Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Neubau, Einstufung gemäß BayBO als Gebäudeklasse 4).
2. Eine Planungsreferenz Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Neubau, mind. 4,5 Millionen EUR netto, KG 300 und 400).
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 2016) und müssen eine Mindestgröße von 2,0 Millionen EUR netto, KG 300 und 400 aufweisen, um wertungsfähig zu sein.
Zusätzlich ist zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorie „vergleichbare genehmigungsrechtliche Einstufung“ (Kriterium 1) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Alle Referenzen sind unter den Ziffern 3.3.1 und 3.3.2 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
D. Fachplanung Technische Ausrüstung
1. Mindestens eine Planungsreferenz Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau (Neubau).
2. Mindestens eine Planungsreferenz Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Betreuungseinrichtungen für Kinder (Neubau).
3. Eine Planungsreferenz Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Pro-jekte vergleichbarer Größe (Neubau, mind. 0,4 Millionen EUR netto, KG 410-430 sowie 0,2 Millionen EUR netto, KG 440-450).
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 5 Jahre (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 2016) und müssen eine Mindestgröße von 0,2 Millionen EUR netto, KG 410-430 bzw. 0,1 Millionen EUR netto, KG 440-450 aufweisen, um wertungsfähig zu sein. Bei der einzureichenden Referenz für die vergleichbare Nutzung aus dem Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen gilt abweichend eine wertungsfähige Mindestgröße von 0,1 Millionen EUR netto, KG 410-430 bzw. 0,05 Millionen EUR netto, KG 440-450.
Zusätzlich sind zum Nachweis der Mindesteignung auf jeden Fall die Kategorien „vergleichbare Nutzung Wohnungsbau“ (Kriterium 1) sowie „vergleichbare Nutzung Bereich Kinderbetreuungseinrichtung“ (Kriterium 2) mit dem Teilnahmeantrag abzudecken.
Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Alle Referenzen sind unter den Ziffern 3.4.1 und 3.4.3 der Anlage 3 „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
Gemäß § 61 BayBO (Bayerische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
— Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit den
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Annex 2 zum Bewerbungsbogen) zu verwenden.
Hinweis: Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigun-gen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 4 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber/-innen nicht.
Nach Auswertung der Teilnehmeranträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland