Vergabe von Dienstleistungen für Vermarktung und Betreuung der Veranstaltungsmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungen für Vermarktung und Betreuung der Veranstaltungsmedien
Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Vermarktung Veranstaltungsmedien auf dem Messegelände und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Die Leistungen sind in 7 Leistungsbereiche gegliedert und umfassen:
— Projektsteuerung,
— Beratung und Datenmanagement,
— aktive Vermarktung,
— Betrieb und Gestellung Onlinebestellshop,
— Satz, Layout, Produktion Veranstaltungsmedium PRINT (Guide),
— Reklamationsmanagement,
— Abrechnung und Reporting.
HMC hat das zweimalige Recht, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Partner um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Betreuung und Vermarktung Veranstaltungsmedien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle hebt gemäß § 63 (1) Ziffer 3 VgV das Verfahren auf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland