Rahmenvertrag für die Aufrechterhaltung und Betreuung sowie Durchführung der Softwarepaketierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Aufrechterhaltung und Betreuung sowie Durchführung der Softwarepaketierung
Zur Entlastung der Abteilung IT-Services beabsichtigt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer zur Übernahme von Softwarepaketierungsleistungen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin Die Unterstützung soll flächendeckend auf allen DSM-Systemen der DGUV stattfinden. Dies beinhaltet sowohl den Management- als auch die Depotserver der DSM-Umgebung (Standorte siehe Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung-Anlage B1) sowie die Clientsysteme der gesamten DGUV, inkl. deren Außenstellen, Landesverbänden und zugehörigen Einrichtungen (wie z.B. die Hochschule in Bad Hersfeld).
Die Leistungserbringung kann dabei in der Regel remote vom Standort des Auftragnehmers aus erfolgen.
Auf Anforderung des Auftraggebers, sind Leistungen am Standort Sankt Augustin zu erbringen.
Zur Entlastung der Abteilung IT-Services plant die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer zur Übernahme von Softwarepaketierungsleistungen.
Hierzu gehören folgende Leistungen:
— Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung des Betriebs der Desktop-/Servermanagement und Paketierungsumgebung ivanti (HEAT) DSM oberhalb der Betriebssystem- und Datenbankebene der entsprechenden Server,
— Paketierung von neuer Software und Aktualisierung der bereits vorhandenen Softwarepakete,
— Rollout/Verteilung (Deployment) der paketierten Software auf die Clientsysteme der DGUV,
— Fehleranalyse und Störungsbeseitigung, ggf. Rollback der ausgerollten Software,
— Beratung der DGUV zur Optimierung der Paketierungsumgebung und des Paketierungsprozesses,
— Dokumentation,
Die entsprechenden Rahmenbedingungen und detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung werden in den folgenden Kapiteln in Verbindung mit dem Kriterienkatalog zur Leistung (Anlage B1 der Angebotsaufforderung) dargestellt.
Der Rahmenvertrag kann bei Bedarf auftraggeberseitig zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. In jedem Fall endet der Rahmenvertrag spätestens 4 Jahre nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für die Aufrechterhaltung und Betreuung sowie Durchführung der Softwarepaketierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.offlimits-it.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weit veröffentlichten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren. Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch ein Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP.
3. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan in der Angebotsaufforderung (Dokument A). genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Vordrucke und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit.
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot Erklärung aller Mitglieder abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
6. Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 VgV), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneterweise zur Verfügung stehen werden (Anlage D1 der Vergabeunterlagen). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen. Hinweis: Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese d
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRHN4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.