Schaltanlage Tiefstack (SA TIFS) Erneuerung der 110-kV-Sekundärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002486
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaltanlage Tiefstack (SA TIFS) Erneuerung der 110-kV-Sekundärtechnik
Erneuerung der Schutz- und Leittechnik aller bestehenden Felder.
— Errichtung der geforderten elektrischen Einrichtungen inkl. der Lieferung aller erforderlichen Primär- und Sekundärbetriebsmittel,
— Errichtung und Einbindung der neuen Einrichtungen einschließlich Beistellungen in die Bestandsanlage,
— Anpassung der vorhandenen primärtechnischen und bautechnischen Einrichtungen,
— Anpassung der bestehenden Blitzschutz- und Erdungsanlage,
— Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme der kompletten SA mit Nebenanlagen,
— Demontage von elektrischen Einrichtungen.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 3 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 3-7 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem folgenden Bewertungsschema:
— Keine Referenz: 0 Punkte,
— 1 Referenz: 1 Punkt,
— 2 Referenzen: 2 Punkte,
— 3 oder mehr Referenzen: 3 Punkte.
Bewertet werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Referenzen, die vergleichbar mit dem Beschaffungsgestand sind.
Die 3-7 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG.
— Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung über die Umsätze zu vergleichbaren Leistungen.
Mindestanforderung - Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen:
— Personen-/Sachschäden: 5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden (aus Planungshaftpflicht): [Betrag gelöscht] EUR,
Die genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge,
— Eigenerklärung zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen der Leistungserbringung,
— Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung und Nachweis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— Erklärung zur Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagenangegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Weiterhin wird auf II.2.9 verwiesen.
Siehe Anlage „Vertragsentwurf“
Siehe Anlage „Vertragsentwurf“
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird, sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert. Weitere Angaben siehe Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung“.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen „Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).