Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53036
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4
Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4.
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich.
Leitender Bauüberwacher Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB, Fachbauüberwacher Oberbau, Bauüberwacher Hochbau + Tiefbau, SiGeKo
Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)
In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG
Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).
An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-
Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.
Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages
Geschlossen.
Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.
Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.
Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.
Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.
— Internet Zugriff
— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)
— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon
— PKW
Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.
Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor
Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.
Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.
Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.
Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte
Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.
Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.
3000 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
3000 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
1350 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
650 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
300 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
Option 1 für den Ausführungszeitraum 1.1.2023-31.12.2023:
2 400 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
2 400 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
1 100 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
500 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
250 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7.
Option 2 für den Ausführungszeitraum 1.1.2024-31.12.2024:
2 400 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
2 400 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
1 100 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
500 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7
250 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA
Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7.
Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz, Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz, Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik
Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)
In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG
Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).
An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-
Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.
Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages
Geschlossen.
Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.
Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.
Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.
Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.
— Internet Zugriff
— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)
— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon
— PKW
Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.
Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor
Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.
Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.
Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.
Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte
Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.
Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.
625 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
625 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
600 Stunden Bauüberwacher Bahn LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3
Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:
500 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
500 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
500 Stunden Bauüberwacher LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:
500 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
500 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
500 Stunden Bauüberwacher LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
Bauüberwacher Bahn Telekommunikation
Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)
In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG
Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).
An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-
Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.
Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages
Geschlossen.
Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.
Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.
Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.
Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.
— Internet Zugriff
— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)
— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon
— PKW
Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.
Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor
Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.
Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.
Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.
Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte
Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.
Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.
400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3
Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:
400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:
400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)
In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG
Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).
An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-
Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.
Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages
Geschlossen.
Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.
Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.
Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.
Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.
— Internet Zugriff
— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)
— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon
— PKW
Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.
Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor
Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.
Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.
Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.
Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte
Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.
Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.
Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.
1350 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.2
Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:
1.100 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.2
Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:
1.100 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA
Leistungen nach Anlage 1.2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
— Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
— Unternehmensgröße / Zahl der Beschäftigten,
— Angabe Umsatz/Jahr oder Bilanzsumme Euro/Jahr.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
O Los 1
O Leitender Bauüberwacher
O BÜB OB/KIB
O FBÜ OB
O BÜW Hochbau + Tiefbau
O SiGeKo
O Los 2
O BÜB E 50 Hz und 16,7Hz
O FBÜ E 50 Hz und 16,7Hz
O BÜB LST
O Los 3
O BÜB TK
O Los 4
O Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum vorgesehenen
— Los 1: VVBau
— Los 2: VVBau STE / ET / LST
— Los 3: VVBau STE TK
— Los 4: Bahnbetriebliche Leistungen
Los 1:
Namentliche Nennung der Mitarbeiter. Dabei ist eine Personalunion für 1a-1g möglich.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Anlage 03 Ermittlung der Vergütung hinsichtlich Gesamtumfangs der Leistung.
Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetztes zu berücksichtigen.
Angaben zum leitenden Bauüberwacher Los 1, Ziffer 1 a und zum leitenden Bauüberwacher Los 1, Ziffer 1b
Qualifikationsanforderung:
1.Ausbildung Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Ob/KIB
2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis ein-getragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.080 und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlagen 2.0 und 3.0)
Geforderte Referenzen:
3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leitender Bauüberwacher durchgehend im Projekt (Lph 8) tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1.Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
2.Bausumme pro Projekt min. 5 Mio. Euro
(Anlagen 2.1 - 2.3 und 3.1 - 3.3)
Angaben zum BÜB OB / KIB Los 1, Ziffer 1 c und zum BÜB OB / KIB Los 1, Ziffer 1 d
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB)
2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803 für OB/KIB und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlagen 4.0 und 5.0)
Geforderte Referenzen:
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OB/KIB durchgehend im Projekt (Lph 8) tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•Neubau einer Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
(Anlagen 4.1 und 4.2 und 5.1 und 5.2)
Angaben zum FBÜ Oberbau Los 1, Ziffer 1 e
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss: Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Ob.
2.mind. 6 Jahre Berufserfahrung als FBÜ Ob
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V für OB/KIB und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 6.0)
Angaben zum BÜW Hochbau + Tiefbau Los 1, Ziffer 1 f
Qualifikationsanforderung:
Abschluss: Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung
Als Nachweis sind Urkunde und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 7.0)
Angaben zum SiGeKo Los 1, Ziffer 1 g
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss: Ausbildung Bauingenieur oder Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum SiGeKo.
2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. (Anlage 8.0)
Los 2:
Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) Los 2, Ziffer 2 a
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Elektrotechnik
2.Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB E
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 9.0)
Geforderte Referenzen:
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
(Anlagen 9.1 und 9.2)
Angaben zum FBÜ E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) Los 2, Ziffer 2 b
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss als Elektrotechniker oder Meister Elektrotechnik oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Elektrotechnik
2.Mindestens 1 Jahre Berufserfahrung als FBÜ E
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 108.0)
Geforderte Referenzen:
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen
(Anlagen 10.1 und 10.2)
Angaben zum BÜB LST Los 2, Ziffer 2 c
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB LST
2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB LST
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweiseingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB / FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 11.0)
Los 3:
Angaben zum BÜB TK Los 3, Ziffer 3 a
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik odervergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB TK
2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB TK
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB / FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 12.0)
Los 4:
Angaben Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Los 4 Ziffer 4 a
Qualifikationsanforderung:
1.Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB oder FBÜ sowie Zusatzqualifikation Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller.
2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB oder FBÜ
Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweiseingetragenen Feststellungsgespräches.
Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB oder FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 13.0)
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung
Bauüberwachung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau für die Lose 1 und 4,
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) für Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit der Bieter mit weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden
Im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.