Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53036

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ded5c491-ef15-4949-89d4-a42ab65e9e2d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53036
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet), Lose 1 bis 4.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leitender Bauüberwacher Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB, Fachbauüberwacher Oberbau, Bauüberwacher Hochbau + Tiefbau, SiGeKo

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG

Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).

An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-

Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.

Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages

Geschlossen.

Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.

Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.

Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.

Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.

— Internet Zugriff

— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)

— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon

— PKW

Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.

Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor

Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.

Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.

Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.

Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte

Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.

Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.

Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.

3000 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

3000 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

1350 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

650 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

300 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1 für den Ausführungszeitraum 1.1.2023-31.12.2023:

2 400 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

2 400 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

1 100 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

500 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

250 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7.

Option 2 für den Ausführungszeitraum 1.1.2024-31.12.2024:

2 400 Stunden Leitender Bauüberwacher nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

2 400 Stunden Bauüberwacher Bahn OB/KIB nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

1 100 Stunden Fachbauüberwacher Oberbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

500 Stunden Bauüberwacher Hochbau und Tiefbau nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7

250 Stunden SigeKo nach VVBau des EBA

Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.7.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz, Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz, Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG

Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).

An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-

Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.

Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages

Geschlossen.

Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.

Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.

Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.

Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.

— Internet Zugriff

— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)

— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon

— PKW

Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.

Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor

Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.

Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.

Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.

Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte

Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.

Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.

Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.

625 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

625 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

600 Stunden Bauüberwacher Bahn LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:

500 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

500 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

500 Stunden Bauüberwacher LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:

500 Stunden Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

500 Stunden Fachbauüberwacher Elektrotechnik (50Hz und 16,7Hz) nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

500 Stunden Bauüberwacher LST nach VVBau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwacher Bahn Telekommunikation

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG

Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).

An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-

Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.

Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages

Geschlossen.

Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.

Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.

Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.

Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.

— Internet Zugriff

— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)

— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon

— PKW

Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.

Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor

Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.

Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.

Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.

Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte

Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.

Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.

Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.

400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:

400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:

400 Stunden Bauüberwacher Bahn Telekommunikation nach VVBau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Zeiträumen vom 01.10.2021 – 31.12.2022 (Optional vom 01.01.2023 – 31.12.2023 sowie dem 01.01.2024 – 31.12.2024) werden durch die DB Station & Service AG

Bahnsteigsanierungen bzw. Bahnsteigneubauten in Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) durchgeführt. Dies sind im Regelfall Bahnsteigneubau-ten mit Erneuerung der Beleuchtungsanlage. Anpassungen der Oberleitungsanlage sowie LST Arbeiten sind im geringen Umfang meist erforderlich. Auch komplexere Maßnahmen wie Neubau / Umbau Personenunterführungen oder der Neubau von Bahnsteigdächer werden umgesetzt (barrierefreier Umbau von VST).

An vorgenannten Baumaßnahmen werden Bauüberwachungsleistungen maßnahmen-

Projektspezifisch nach freier Wahl des AG 6 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen.

Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäß Anlage 10 dieses Vertrages

Geschlossen.

Die Lage der Baustellen können sich an Bahnhöfe / Haltepunkte im Raum Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayerische Staatsgebiet) der DB Station & Service AG erstrecken.

Alle Baumaßnahmen sind nach Ril 406 baubetrieblich eingeordnet und müssen gem. der Anmeldungen zum BBM eisenbahnbetrieblich (TB 4.2) betreut werden. Bei entsprechen-dem Leistungsabruf (siehe Anlage 01.02) werden diese dem AN BÜ fristgerecht zur jeweiligen Betra Erstellung übergeben.

Die Besprechungen finden i. d. R. 14-tägig in den jeweiligen vom AG gestellten Baustellenbüros je Baumaßnahme statt. Der AG stellt bei Baumaßnahmen mit Laufzeiten länger als 3 Monate als Grundausstattung ein möbliertes Baustellenbüro incl. Beleuchtung, Heizung sowie Fernsprechanschlussdose. Sämtliche darüber hinaus anfallende Kosten sind vom AN zu tragen und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Das Baustellenbüro wird durch den AG nicht versichert.

Die Ausstattung des zum Einsatz kommenden Personals ist Sache des AN und mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten. Der AN hat insbesondere folgende Ressourcen bzw. Ausrüstungen bereitzustellen.

— Internet Zugriff

— User für DB-Anwendungen (iTwo, Betra-Antrags-Worksflow, elektronisches Bautagebuch, Nachtragsplattform, Projekt-Kommunikationsplattform,)

— GSM-R-Mobiltelefon, Laptop, Mobiltelefon

— PKW

Die Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen erfolgt nach Leistungskategorien (siehe § 2 Ziff. 2.1.). Für die Leistungskategorien wird der AN jeweils mit der in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2. festgelegten Stundenzahl als sog. Grundlast beauftragt.

Die Leistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch vom AG regelmäßig 6 Wochen vor

Leistungsbeginn durch Übersendung der jeweiligen maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung mit Einzelvertrag abgerufen. Für jeden Leistungsabruf wird ein Einzelvertrag gemäßAnlage 10 dieses Vertrages geschlossen. Solange der Einzelvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages abgerufen wird, kann der Ausführungszeitraum des jeweiligen Einzelvertrages auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit des Grundlastvertrages liegen.

Der AN ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen auszuführen, wobei er innerhalb eines Kalendermonats nicht mehr als 1.000 Stunden an Bauüberwachungsleistungen der vorgenannten Leistungskategorien zu leisten hat.

Der AG hat die Möglichkeit, von den in § 2 Ziff. 2.1. und § 2 Ziff. 2.2 festgelegten Einzelstundenzahlen jeder Leistungskategorie abzuweichen, indem die Stundenzahlen einer Leistungskategorie auf beliebige andere Leistungskategorien übertragen werden, sofern die vereinbarte Gesamtstunden-zahl nicht über- oder unterschritten wird. Durch diese Übertragung darf sich der Umfang der Einzelstundenzahlen in den jeweiligen Leistungskategorien nicht mehr als 20 % erhöhen bzw. reduzieren.

Die Abrechnung in den Einzelabrufen erfolgt nach Aufmaß. Sollte die in § 2 Ziff. 2.1. vereinbarte

Gesamtstundenzahl (unter Berücksichtigung etwaiger Übertragungen gem. voranstehendem Absatz) am Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages durch den AG nicht oder nur teilweise abgerufen worden sein, steht dem AN gleichwohl die hierfür vertraglich vereinbarte Vergütung zu (§ 9 Ziff. 9.10). Der Vergütungsanspruch des AN für die nicht abgerufenen Leistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Vergütung (unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen auf Grund von Übertragungen gem. voranstehenden Absatzes) und der Abrechnungssumme für die Bauüberwachungsleistungen in den zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Grundlastvertrages abgerufenen Einzelverträgen.

Die Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung sind in diesem Vertrag geregelt.

Die vorstehenden Regelungen gelten im Fall der Beauftragung der in § 2 Ziff. 2.2 genannten Optionen entsprechend.

1350 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.2

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1 für den Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023:

1.100 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.2

Option 2 für den Ausführungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024:

1.100 Stunden Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher eisenbahnbetriebliche Leistungen / 4.2 nach VV Bau STE des EBA

Leistungen nach Anlage 1.2

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,

— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,

— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),

— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,

— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,

— Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.

— Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.

Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.

— Unternehmensgröße / Zahl der Beschäftigten,

— Angabe Umsatz/Jahr oder Bilanzsumme Euro/Jahr.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:

O Los 1

O Leitender Bauüberwacher

O BÜB OB/KIB

O FBÜ OB

O BÜW Hochbau + Tiefbau

O SiGeKo

O Los 2

O BÜB E 50 Hz und 16,7Hz

O FBÜ E 50 Hz und 16,7Hz

O BÜB LST

O Los 3

O BÜB TK

O Los 4

O Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung

Allgemeine Hinweise

Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.

Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

Angaben zum vorgesehenen

— Los 1: VVBau

— Los 2: VVBau STE / ET / LST

— Los 3: VVBau STE TK

— Los 4: Bahnbetriebliche Leistungen

Los 1:

Namentliche Nennung der Mitarbeiter. Dabei ist eine Personalunion für 1a-1g möglich.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Anlage 03 Ermittlung der Vergütung hinsichtlich Gesamtumfangs der Leistung.

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetztes zu berücksichtigen.

Angaben zum leitenden Bauüberwacher Los 1, Ziffer 1 a und zum leitenden Bauüberwacher Los 1, Ziffer 1b

Qualifikationsanforderung:

1.Ausbildung Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Ob/KIB

2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis ein-getragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.080 und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlagen 2.0 und 3.0)

Geforderte Referenzen:

3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leitender Bauüberwacher durchgehend im Projekt (Lph 8) tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

1.Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen

2.Bausumme pro Projekt min. 5 Mio. Euro

(Anlagen 2.1 - 2.3 und 3.1 - 3.3)

Angaben zum BÜB OB / KIB Los 1, Ziffer 1 c und zum BÜB OB / KIB Los 1, Ziffer 1 d

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB)

2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803 für OB/KIB und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlagen 4.0 und 5.0)

Geforderte Referenzen:

2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OB/KIB durchgehend im Projekt (Lph 8) tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

•Neubau einer Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen

(Anlagen 4.1 und 4.2 und 5.1 und 5.2)

Angaben zum FBÜ Oberbau Los 1, Ziffer 1 e

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss: Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Ob.

2.mind. 6 Jahre Berufserfahrung als FBÜ Ob

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V für OB/KIB und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 6.0)

Angaben zum BÜW Hochbau + Tiefbau Los 1, Ziffer 1 f

Qualifikationsanforderung:

Abschluss: Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung

Als Nachweis sind Urkunde und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 7.0)

Angaben zum SiGeKo Los 1, Ziffer 1 g

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss: Ausbildung Bauingenieur oder Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum SiGeKo.

2.mind. 4 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo

Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. (Anlage 8.0)

Los 2:

Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) Los 2, Ziffer 2 a

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Elektrotechnik

2.Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB E

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 9.0)

Geforderte Referenzen:

2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

•Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen

(Anlagen 9.1 und 9.2)

Angaben zum FBÜ E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) Los 2, Ziffer 2 b

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss als Elektrotechniker oder Meister Elektrotechnik oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Elektrotechnik

2.Mindestens 1 Jahre Berufserfahrung als FBÜ E

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 108.0)

Geforderte Referenzen:

2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen.

Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

•Neubau einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen

(Anlagen 10.1 und 10.2)

Angaben zum BÜB LST Los 2, Ziffer 2 c

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB LST

2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB LST

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweiseingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB / FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 11.0)

Los 3:

Angaben zum BÜB TK Los 3, Ziffer 3 a

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik odervergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB TK

2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB TK

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB / FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 12.0)

Los 4:

Angaben Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Los 4 Ziffer 4 a

Qualifikationsanforderung:

1.Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB oder FBÜ sowie Zusatzqualifikation Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller.

2.Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB oder FBÜ

Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweiseingetragenen Feststellungsgespräches.

Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL809.0803V03 für BÜB oder FBÜ und ein Lebenslauf einzureichen. (Anlage 13.0)

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.

Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Gemäß den Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bauüberwachung:

Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene

Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:

— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau für die Lose 1 und 4,

— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) für Los 2.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/07/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/08/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/10/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.

Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.

Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.

Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

— Erklärung, ob und in wieweit der Bieter mit weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden

Im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2021