Projektsteuerung Turmstr. I Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0656-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Turmstr. I
Projektmanagementleistungen nach AHO 2014, Leistungsbild Projektsteuerung, Stufe 3, Stufe 4 sowie Stufe 5, in Anlehnung an §2 AHO 2014, Nr. 9 mit Grund- und besonderen Leistungen.
Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, Projektmanagementleistungen, Leistungsbild Projektsteuerung, für ein Straßenbahn-Neubauvorhaben zu vergeben. Dabei handelt es sich um das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) des Landes Berlin bestellte und sonderfinanzierte Projekt „Turmstraße I“ von Berlin Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße im Bezirk Mitte von Berlin. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen im Zusammenhang mit der Straßenbahnneubaumaßnahme Turmstraße I. Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin, im Stadtbezirk Mitte und Moabit. Im Zuge der Neubaumaßnahme soll die Neubaustrecke Turmstraße vom Berliner Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße verlängert werden. Die Länge der Strecke beträgt rund 2,2 km Doppelgleis. Das östliche Bauende befindet sich am Knotenpunkt Invalidenstraße/Clara-Jaschke-Straße. Dort schließt die Neubaustrecke der Invalidenstraße an das bestehende ATD-Gleis in Fahrtrichtung Berlin-Mitte an. In der Invalidenstraße befindet sich bereits in der nördlichen Fahrbahn ein ATD- Gleis, welches zur bestehenden Kehranlage in der Emma-Herwegh-Straße führt. Vom Knoten Invalidenstraße/Alt-Moabit setzt sich die neue zweigleisige Strecke bis zur Rathenower Straße fort, folgt dieser bis zur Turmstraße. Die Gleise befinden sich in der Mitte der Turmstraße. Unmittelbar hinter der Thusnelda-Allee wird eine zweigleisige Aufstell-/ Kehranlage eingebaut. Gegenstand dieser Ausschreibung („Vertragsleistung“) und damit Leistungspflicht des zu beauftragenden AN sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen i. S. d. AHO. Der Auftrag wird in 2 Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die zweite erfolgt nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und nach vorliegen der geprüften Bauplanungsunterlage.
Auftragsstufe 1
— Ausführungsvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- Auftragsstufe 2,
— Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO-,
— Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO-,
— und besondere Leistungen Die Projektkosten für die Neubaustrecke betragen [Betrag gelöscht] EUR Netto.
Auftragsstufe 2
— Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO-,
— Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO-.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung Turmstr. I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.