Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, CBF, SPS 1 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 54/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, CBF, SPS 1
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, CBF, SPS 1.
Charite – Campus B. Franklin
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und Montage von Einrichtungen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) für die zu sanierenden Pflegestationen 42, 38, 34 und 30 im Campus Benjamin Franklin (CBF).
Weitere Informationen zum Leistungsinhalt und -umfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen der letzten 4 Jahre: Nachzuweisen sind mind. 2 Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten 4 Jahren (2017-2020 oder aktueller).
Der Bieter soll durch Nennung von Referenzen nachweisen, dass er die ausgeschriebenen Arbeiten bereits in anderen Objekten erstellt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die nach ihrer Komplexität und ihrem Umfang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
— Gefordert sind 2 Referenzen aus den letzten 4 Jahren (2017-2020 oder aktueller), welche einen Auftragsmindestwert von je [Betrag gelöscht] EUR umfassen müssen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]