Speisenverteilsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2021-25
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenverteilsystem
Kauf, Lieferung, Montage, Einweisung und Wartung von Speisenverteilung im Tablettsystem mit Transportwagen.
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Aroser Allee 72 -76
13407 Berlin
Lieferung, Montage, Einweisung und Wartung von Speisenverteilung im Tablettsystem mit Transportwagen.
Einmalige Verlängerung des Wartungsvertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Unterlage dieser Bekanntmachung mit dem Angebot in deutscher Sprache vorlegen:
1. aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z. B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe),
2. Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt,
3. Erklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Formblatt,
4. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Formblatt,
5. Eigenerklärung über die Abfrage nach § 6 /Auskunft nach § 7 KRG gemäß Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RHLR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GEB).