Baustelleneinrichtung, Baakenallee 33 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 012-21 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung, Baakenallee 33
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Bau einer Grundschule mit Gemeinschafts- und Ganztagsflächen in der HafenCity von Hamburg. Das Grundstück wurde bis vor einigen Jahren industriell genutzt.
Die Schule selbst ist 4 zügig ausgelegt und das Gebäude wird aus fünf oberirdischen Geschossen und zwei Untergeschossen bestehen. Eine Zweifeldsporthalle wird in die Untergeschosse integriert werden. Ein Großteil der Pausenflächen wird auf dem Dach der Grundschule geplant. Insgesamt ist die Schule somit für etwa 460 Schüler ausgelegt. Die Planung sieht dabei die Umsetzung von 20 allgemeinen Klassenräumen zuzüglich Fachunterrichtsräumen, Mensa mit Vitalküche und einer Aula vor. Um die Nutzung zu ergänzen, ist zusätzlich ein Laden / Café Bestandteil der Planung. Im Osten ist für die Zukunft der Neubau einer Kindertagesstätte geplant, die im ersten Unter- und im Erdgeschoss einen direkten baulichen Anschluss und Übergang an die Grundschule erhalten soll.
Baakenallee 33
Hamburg
Baustelleneinrichtung:
Elektrizität / Heizung
Elektrische Maschinen / Geräte
Stromversorgung
Baumaschinen
Trinkwasser
Abwasser- und Abfallbeseitigung.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: schnellstmöglich nach Beauftragung bis ca. Juni 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustelleneinrichtung, Baakenallee 33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg),
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]