Rahmenvertrag Grafikdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 202164
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Grafikdienstleistungen
Die Stabsstelle Kommunikation der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) plant den Abschluss eine Rahmenvereinbarung für Grafikdienstleistungen.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Friedrich-Ebert-Stiftung
Hiroshimastraße 17 und 28
10785 Berlin
Sowie sämtliche Landesbüros in Deutschland sowie Auslandsbüros.
Geltungsbereich: Deutschland
Im Rahmen ihres gesellschaftspolitischen Auftrags hat die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. vielfältigen Bedarf an Grafikdienstleistungen. Die Landesbüros in Deutschland, wie auch die Bildungs- und Beratungseinheiten in den Zentralen in Bonn und Berlin produzieren hierfür inhaltliche sowie didaktische Publikationen und Lernmaterialien, führen Ausstellungen sowie vielfältige Veranstaltungen durch. Die Zielgruppen und Formate sind dabei sehr verschieden. Damit sind auch die Ansprüche an die Gestaltung sehr unterschiedlich.
Zusätzlich zur Bildungs- und Beratungsarbeit werden durch die Verwaltungseinheiten der FES Produkte produziert, die im Rahmen der externen und internen Kommunikation eingesetzt werden. Zu diesen Veröffentlichungen gehören z. B. Publikationen und Magazine im Rahmen des Corporate Publishing, Bildungsträger, der Personal- und Sozialbericht sowie Handreichungen, Richtliniendokumente, Formatvorlagen und weitere Produkte/Materialien/Tools der externen/internen Kommunikation.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 2 Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein Anspruch auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden anhand der Wertungsmatrix ermittelt (dabei müssen mindestens 40 % der max. zu erreichenden Punkte [entspricht 27 Punkte] vom Bieter erreicht werden, jedoch werden mind. 15 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Es muss vom Bewerber eine Eigenerklärung erbracht werden, dass keine schweren Verpfehlungen gem. § 123 GWB sowie § 124 GWB vorliegen (Eignung – Anlage 2).
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, das die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
— Eigenerklärung zum Umsatz und den Mitarbeiterzahlen (Eignung – Anlage 1),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB (Eignung – Anlage 2),
— Eigenerklärung über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Eignung – Anlage 1).
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
— Referenzen aus dem Bereich Publikationsdesign bestehend aus mindestens 16 Seiten (inkl. Umschlagseiten) aus dem Bereich Politische Bildung und Beratung (Angabe von mind. 10 Referenzen zur Gestaltung von Publikations-Covern und Publikations-Innenseiten) (Referenzen – Anlage 3),
— Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsdesign im Bereich der Politischen Bildung und Beratung (Angabe von mind. 5 Referenzen zum Design von Materialien zur Bewerbung und Durchführung einer Veranstaltung (z.B. Bühne, Poster, Einladungen, Social Media Posts) (Referenzen – Anlage 3),
— Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsdesign im Bereich der Politischen Bildung und Beratung (Angabe von mind. 5 Referenzen für die Gestaltung von Infografiken (vereinfachte grafische Darstellung von komplexen Inhalten) (Referenzen – Anlage 3),
— Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsdesign im Bereich der Politischen Bildung und Beratung (Angabe von mind. 10 Referenzen für die Gestaltung von Sharepics) (Referenzen – Anlage 3),
— Referenzen aus dem Bereich Gestaltungslinien für grafische Produkte (Angabe von mind. 1 Referenz über die Ausarbeitung von Gestaltungslinien inkl. Manual) (Referenzen – Anlage 3),
— Angabe über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers (Eignung – Anlage 1),
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen, wie die Gesellschaftsform, Gründungsjahr etc. (Eignung – Anlage 2),
— Angaben zu den Personalqualifikationen (Berufsausbildung, Sprachliche Fähigkeiten, Berufserfahrung sowie Referenzen) (Personalqualifikation – Anlage 4)
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rechnungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abgerechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRDP9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]