Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VV-WSB3-598/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung zur Maßnahme „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Bodenordnung – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung einer städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung zur Maßnahme „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Das Plangebiet mit einer Fläche von etwa 45 ha liegt im Bezirk Harburg und umfasst den östlichen Bereich des Harburger Binnenhafens und das Schippsee-Quartier im Bereich der Harburger Innenstadt. In Teilen des Gebietes findet bereits ein Umstrukturierungsprozess zu gemischt genutzten Strukturen statt, der weiter fortgesetzt werden soll.
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB erfüllt sind.
Mit der städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung sollen die städtebaulichen Ziele für den Untersuchungsbereich entwickelt werden. Ziel ist die Erarbeitung einer städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung mit verkehrsplanerischen Leistungen.
Ziel und Zweck der Rahmenplanung als Teil der „Vorbereitende Untersuchungen Harburg“ ist es, im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts eine adäquate städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung darzustellen und die Bereiche Harburger Binnenhafen und Harburger Innenstadt durch Schaffung städtebaulicher wie auch verkehrlicher Verbindungen enger miteinander zu verknüpfen.
Die Auftraggeberin behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um maximal 6 Monate für den Fall vor, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit voraussichtlich nicht vollständig erbracht werden können. Darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, verständigen sich die Auftraggeberin und die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer bis spätestens 2 Monate vor dem vorgesehenen Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Projektsteuerung.
Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, wird auf 5 begrenzt. Zur Ermittlung dieser Bewerber wird der Auftraggeber die nachfolgend genannten Bewertungskriterien anwenden. Die Wertung der Eignungskriterien in Punkten erfolgt auf Basis der Bewertungsmatrix (siehe Teilnahmeunterlagen):
1) Referenzen Städtebau (50 %) (Referenz eines der Bauaufgabe vergleichbaren städtebaulich-freiraumplanerischen Projektes, mit dem Schwerpunkt):
— Nutzungsmischung im großstädtischen Kontext,
— mind. 1 Projekt ab 5 ha Gesamtgröße,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 3 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung) Es werden auch bis zu 5 Jahre zurückliegende Planungsleistungen berücksichtigt,
— Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf maximal 2 Seiten DIN A 3 inkl. Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Referenzen. Die Erfüllung der Anforderungen bezogen auf die ausgeschriebene Aufgabenstellung werden hierbei insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:
— Erarbeitung einer räumlichen Bestandsanalyse als Teil der Aufgabe,
— Komplexität des Nutzungskonzeptes bzw. Nutzungsmixes,
— Anforderungen an die Flexibilität des Nutzungskonzeptes,
— Integration von Bestand und Neuplanung als Teil der Aufgabe,
— Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die Größe des Rahmenplangebietes,
— Projekt beinhaltet Öffentlichkeitsbeteiligung,
— Erzielte Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen.
2) Referenzen Architektur (50 %) (Referenz eines Projektes, das im Kontext einer vergleichbaren Bauaufgabe geplant wurde, mit den Schwerpunkten):
1. Entwicklung eines gemischt genutzten Hochbauvorhabens im großstädtischen Kontext und/oder
2. Entwicklung eines Hochbauvorhabens mit städtischer Wasserlage und/oder
3. Entwicklung eines Hochbauvorhabens mit denkmalgeschütztem Bestand.
— mind. 1 Projekt,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 3 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung) Es werden auch bis zu 5 Jahre zurückliegende Planungsleistungen berücksichtigt,
— Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf 1 Seite DIN A 3 inkl. Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Referenzen. Die Erfüllung der Anforderungen bezogen auf die ausgeschriebene Aufgabenstellung werden hierbei insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:
— Komplexität des Nutzungskonzeptes bzw. Nutzungsmixes,
— Anforderungen an die Flexibilität des Nutzungskonzeptes,
— Anforderungen an die Einbindung in den stadträumlichen Kontext,
— Integration von Bestand und Neuplanung als Teil der Aufgabe,
— Projektreferenzen beinhalten mehrere der genannten Schwerpunkte,
— Projekt wurde/wird realisiert,
— Erzielte Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen.
Details (siehe Anlage Preisblatt)
1. Gebietsbezogene Bestandsaufnahme – Erhebung und Darstellung der Nutzungsstrukturen:
— Optionaler Leistungsbaustein:Kartierung der wertvollen Lebensräume gemäß HH Staatsrätemodell und Darstellung möglicher Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen (inkl. Kosten),
— Optionaler Leistungsbaustein: Kartierung potenziell wertvoller Lebensräume (inkl. Gebäude)/Artengruppen und artenschützerische Maßnahmenentwicklung (inkl. Kosten),
— Optionaler Leistungsbaustein: Kartierung wertvoller Baumbestände und Darstellung möglicher Ersatzpflanzungen (inkl. Kosten).
2. Vertiefungen/Perspektiven/Visualisierungen zu Städtebau /Freiraum/Erschließung:
— Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere 3-D-Skizze (i.S.d Nr. 2.3.1 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere Darstellung (i.S.d. Nr. 2.3.2 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Eine weitere Darstellung/Visualisierung (i.S.d. Nr. 2.3.3 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Drei Visualisierungen Gesamtraum.
3. Besprechungstermine:
— Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.1 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.3 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung, Vorbereitung und Durchführung eines Termins (i.S.d. Nr. 3.4 gemäß Preisblatt),
— Optionaler Leistungsbaustein: Mitwirkung an einer Ganztagsveranstaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden bereitgestellten Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— Teilnahmeantrag (Formblatt VV-Bau Anlage 5-130),
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VV-Bau Anlage 5-140),
— Versicherung der Datenschutzkonformität (Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) (Anlage 11) – (siehe III.1.3),
— Eigenerklärung Tariftreue (Formblatt VV-Bau Anlage 5-330),
— Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung über mind. die Deckungssummen (siehe III.1.2),
— Nachweise der Qualifikation Fachplaner gem. § 75 VgV: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung kann auch auf andere Weise, wie z. B. Eintragung als Architekt bei einer Architektenkammer, nachgewiesen werden:
a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin tätig zu werden.
b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine(n) verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
c) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben.
— Leistungsübersicht zu Referenzobjekten (max. 2 Seiten DIN A 4) (gemäß Ziff. 1.6, Anlage 4) (siehe III.1.3),
— Referenzen Städtebau sowie Architektur (gemäß Ziff. 1.7 sowie Wertungsmatrix Eignungskriterien, Anlage 4) – (siehe III.1.3).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen bei Bedarf einzureichen:
— Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt VV-Bau Anlage 5-150 (Anlage 6)),
— Leistung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-160).
Verhältnis der Leistungserbringung Bieter und Nachunternehmer: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern erbringen zu lassen, so sind diese Leistungsteile zu benennen, sodass der Anteil der Eigenleistung sowie der Anteil der Leistung von Nachunternehmern im Verhältnis zur Gesamtleistung ersichtlich wird:
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-170 (Anlage 7)),
— Leistung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formblatt VV-Bau 5-180),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt VV-Bau 5-190 (Anlage 8)).
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Formatlayout der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen elektronisch einzureichen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
A) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 7 des Vertragsentwurfes, Anlage 9).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über die Bereitstellung folgender Deckungssummen im Auftragsfall, mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 150 T EUR für sonstige Schäden (siehe Ziff. 1.3 Eignungskriterien, Anlage 4).
Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln (in der jeweiligen Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt VV-Bau Anlage 5-140) anzugeben.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen.
B) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung.
C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten:
— Leistungsübersicht zu Referenzobjekten (max. 2 Seiten DIN A 4) (gemäß Ziff. 1.6, Anlage 4) (siehe III.1.3).
Liste von Referenzen mit Bezeichnung der Leistung (einschließlich Leistungszeitraum), des Auftragswertes und des Auftraggebers inkl. Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt. Es muss sich um Referenzobjekte handeln,
Deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind unter Angabe:
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Art der Nutzung,
— der Projektbeschreibung,
— der Lage des Projektgebiets im Stadtraum,
— der Größe des Projektgebiets (in ha),
— der Kenndaten des Projektes (BGF, GFZ),
— des Leistungszeitraumes,
— des Leistungsbildes,
— des Auftraggebers.
—— Referenzen Städtebau sowie Architektur (gemäß Ziff. 1.7 sowie Wertungsmatrix Eignungskriterien, Anlage 4) – (siehe III.1.3):
— Referenzen Städtebau:
Referenz eines der Bauaufgabe vergleichbaren städtebaulich-freiraumplanerischen Projektes, mit dem Schwerpunkt:
— Nutzungsmischung im großstädtischen Kontext,
— mind. 1 Projekt ab 5 ha Gesamtgröße,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 3 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung).
Es werden auch bis zu 5 Jahre zurückliegende Planungsleistungen berücksichtigt.
— Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf maximal 2 Seiten DIN A 3 inkl. Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Referenzen. Die Erfüllung der Anforderungen bezogen auf die ausgeschriebene Aufgabenstellung werden hierbei insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:
— Erarbeitung einer räumlichen Bestandsanalyse als Teil der Aufgabe,
— Komplexität des Nutzungskonzeptes bzw. Nutzungsmixes,
— Anforderungen an die Flexibilität des Nutzungskonzeptes,
— Integration von Bestand und Neuplanung als Teil der Aufgabe,
— Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die Größe des Rahmenplangebietes,
— Projekt beinhaltet Öffentlichkeitsbeteiligung,
— Erzielte Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen.
—— Referenzen Architektur:
Referenz eines Projektes, das im Kontext einer vergleichbaren Bauaufgabe geplant wurde, mit den Schwerpunkten:
1. Entwicklung eines gemischt genutzten Hochbauvorhabens im großstädtischen Kontext,
Und/oder
2. Entwicklung eines Hochbauvorhabens mit städtischer Wasserlage,
Und/oder
3. Entwicklung eines Hochbauvorhabens mit denkmalgeschütztem Bestand.
— mind. 1 Projekt,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 3 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung).
Es werden auch bis zu 5 Jahre zurückliegende Planungsleistungen berücksichtigt.
— Kurzvorstellung je Referenzprojekt auf 1 Seite DIN A 3 inkl. Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Referenzen. Die Erfüllung der Anforderungen bezogen auf die ausgeschriebene Aufgabenstellung werden hierbei insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:
— Komplexität des Nutzungskonzeptes bzw. Nutzungsmixes,
— Anforderungen an die Flexibilität des Nutzungskonzeptes,
— Anforderungen an die Einbindung in den stadträumlichen Kontext,
— Integration von Bestand und Neuplanung als Teil der Aufgabe,
— Projektreferenzen beinhalten mehrere der genannten Schwerpunkte,
— Projekt wurde/wird realisiert,
— Erzielte Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen.
D) Erklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
E) — Versicherung der Datenschutzkonformität (Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) (Anlage 11),
— Zum Nachweis der zugesicherten Leistungsfähigkeit wird mit der Erklärung zur Datenschutzkonformität zusammen eine Auflistung der verantwortlichen Personen und technischen Fachkräfte oder der technischen Stelle vorgelegt, die für die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verantwortlich sind und durch die die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO sichergestellt wird.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung kann auch auf andere Weise, wie z. B. Eintragung als Architekt bei einer Architektenkammer, nachgewiesen werden:
a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin tätig zu werden.
b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine(n) verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
c) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben.
Im Detail siehe Auftragsunterlagen, insbesondere: Leistungsbeschreibung (Anlage 1), Vertragsentwurf (Anlage 9), Datenschutzvertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 10) Versicherung Datenschutzkonformität (Anlage 11)
1) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeberin gegenüber zu einer ordnungsgemäßen Ausführung ihrer/seiner Leistungen nach dem allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft und Rechtsprechung und Den allgemein anerkannten Regeln der Technik; weiterhin, dass die Ergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sind. Dies bestätigt sie/er durch eigenhändige Unterzeichnung des Berichtes und sonstiger Unterlagen.
(2) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird die Auftraggeberin auch von allen Ansprüchen freihalten, die ein Dritter aus Nichtbeachtung von Absatz 1 stellen kann.
(3) Die Verschuldenshaftung – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – wird, sofern die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht eine höhere Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die dann eintritt, je Schadensfall begrenzt auf [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR bei sonstigen Schäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme. Die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Versicherung ist der Auftraggeberin von Vertragsabschluss an auf Anforderung nachzuweisen. Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin.
(4) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer haftet ebenfalls für Schäden, die der Auftraggeberin durch Nichteinhaltung der vereinbarten Termine aus Gründen entstehen, die die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer zu vertreten hat.
(5) Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer mit allen für das Projekt eingeplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin an den Auftaktterminen (Kick-Off) teilnimmt.
(6) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer soll mit der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer, der mit der Durchführung der VU Harburg beauftragt wird sowie mit der/dem durch die Auftraggeberin für die Moderation der Veranstaltungen beauftragten Auftragnehmerin/Auftragnehmer, zusammenarbeiten. Dieses Kooperationsgebot berührt jedoch nicht die Verantwortlichkeit und Haftung für die jeweils eigene Leistung. Die den unterschiedlichen Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern obliegenden Verantwortlichkeiten werden im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung explizit benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb sind zunächst nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen (siehe Ziffer II.2.9) einzureichen (Schritt 1). Erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber ist ein Angebot einzureichen (Schritt 2).Es ist zwingend darauf zu achten, dass mit der Bewerbung (im Teilnahmewettbewerb) noch kein Angebot abgegeben wird. Nur diejenigen Unternehmen, die im Verhandlungsverfahren dazu (gesondert) aufgefordert werden, dürfen ein Angebot abgeben. Das beigefügte Preisblatt (Anlage 3) sowie die Zuschlagskriterien (-matrix) (Anlage 5) sind rein informativ und werden aus Transparenzgründen bereitgestellt.
Zu Schritt 1: Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs wird die Eignung der Bewerber überprüft. Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in gemäß II.2.9 genannten Kriterien. Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, fordert die Vergabestelle mindestens 3 (höchstens 5) Bewerber zur Abgabe eines Angebotes anhand der Wertungsreihenfolge gemäß Bewertungsmatrix auf. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl befindet sich auf Rang 1. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten ein Absageschreiben (voraussichtlich in der 35. KW).
Zu Schritt 2: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst ein indikatives Angebot (sowie ggf. Änderungswünsche zum Vertragsentwurf) abzugeben, das als Grundlage für die Verhandlungen dient.
Zur Verhandlungsrunde werden (sofern genügend Angebote vorliegen) mind. 3 Bieter (gesondert) eingeladen.
Die Verhandlungen und Angebotspräsentationen finden voraussichtlich im Zeitraum der 43. KW statt. Nach Abschluss der Verhandlungen haben alle Teilnehmer - mit denen noch Verhandlungen geführt werden - in einem letzten Schritt Gelegenheit, ihr Angebot zu aktualisieren (über die einzuhaltende Frist zur Abgabe eines finalen Angebotes werden die Bieter gesondert unterricht). Das letzte verbindliche Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien (-matrix) (Anlage 5) gewertet.
Zum Ablauf der Fachlichen Präsentation(en) und Verhandlung(en):
Gemäß § 17 (10) VgV dienen die Auftragsverhandlungen mit den ausgewählten Bietern der Ermittlung desjenigen Bieters, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
Die Bieter erhalten die Möglichkeit, zu den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen und Bestandteilen der Leistungsbeschreibung Fragen zu stellen und Änderungen vorzuschlagen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass im Verhandlungszeitraum personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Für den Termin sind 60 Minuten vorgesehen (Präsentation 20 Minuten / Rückfragen 20 Minuten / Verhandlungsthemen 20 Minuten). Weitere Erläuterung zur Präsentation: Entsprechend den Zuschlagskriterien sollen die Bieter ihre methodische Vorgehensweise und das planerische Leitbild einschließlich Ideenskizzen vorstellen und erläutern. Das vorgesehene Personal und dessen Koordination soll vorgestellt und die Preisfindung erläutert werden. Für die Präsentation im Verhandlungsverfahren wird keine Vergütung/Honorar gezahlt. Auch findet keine Erstattung sonstiger Kosten wie z. B. Reisekosten statt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf weitere Verhandungsrunden einzuleiten.
Die Bekanntgabe der Vergabeentscheidung ist im Zeitraum der 50./51. KW geplant.
Es liegt in der Verantwortung der/s Bewerber/s die beantworteten Fragen im Bieterportal bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist regelmäßig einzusehen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form im Bieterprotal veröffentlicht.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Während der Angebotsphase werden „Fragen und Antworten“ nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Die Aufforderung zur Erst- sowie finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt über das Bieterportal.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.