Rahmenvertrag Entwicklungs- und Beratungsleistungen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 108-284966)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entwicklungs- und Beratungsleistungen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss von Rahmenverträgen im Bereich von IT-Beratungs- und Softwareentwicklungsleistungen mit maximal acht (8) Auftragnehmern je Fachlos. Nähere Informationen zu den konkreten Leistungsgegenständen der Fachlose können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe von drei (3) technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in Form einer Eigenerklärung gem. dem Formblatt „I.4 – Eigenerklärung technische Fachkräfte“.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angabe von drei (3) technischen Fachkräften (bei den Fachlosen 2, 6 bis 11 und 13 bis 17) und von sechs (6) technischen Fachkräften (bei den Fachlosen 1, 3 bis 5 und Fachlos 12), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, in Form einer Eigenerklärung gem. dem Formblatt „I.4 – Eigenerklärung technische Fachkräfte“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind je Fachlos, auf welches ein Angebot erfolgt, mindestens und höchstens drei (3) technische Fachkräfte namentlich zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind je Fachlos, auf welches ein Angebot erfolgt, mindestens und höchstens drei (3) technische Fachkräfte bei den Fachlosen 2, 6 bis 11 und 13 bis 17 sowie mindestens und höchstens sechs (6) technische Fachkräfte bei den Fachlosen 1, 3 bis 5 und 12 namentlich zu benennen.
Änderung erfolgt aufgrund der Anpassung der Vorgaben gemäß der Bieterinformation 4 vom 25.6.2021.