Projektträgerschaften zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c (Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#001
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaften zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c (Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie)
Zur Stärkung der Fahrzeugindustrie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen ganzheitlichen Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ (Ziffer 35c) aufgestellt. Dieser dient dazu, transformationsrelevante Innovationen und Investitionen, insbesondere in unternehmensübergreifenden Wertschöpfungssystemen, zu unterstützen und dadurch Innovationsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zu steigern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Der Förderrahmen besteht aktuell aus 4 Förderprogrammen in 3 Modulen (a-c), wobei Modul c um ein weiteres, fünftes Förderprogramm ergänzt werden soll:
a) Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz; Förderrichtlinien: „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“und „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“;
b) Neue, innovative Produkte als Schlüssel für das Fahrzeug der Zukunft; Förderrichtlinie: “Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“
c) Gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster und Netzwerke für Innovation und Transformation aufbauen; Förderprogramme: Förderrichtlinie „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ und Förderbekanntmachung „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“.
Die neue Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassenden Erforschung und Entwicklung innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie. Die Förderung soll die Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Fertigungs- und Geschäftsmodellinnovationen, die den kompletten Lebenszyklus eines Fahrzeuges berücksichtigen, sowie datengetragener Ökosysteme entlang der zukünftigen Wertschöpfungsnetze in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, schaffen.
Die bereits administrierte und im Vollzug befindliche und Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ ist für die Dauer des Konjunkturprogramms programmatischer Bestandteil des Förderrahmens „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“. Als Modul (b) unterstützt sie Forschung und Entwicklung in zentralen transformationsrelevanten Themenfeldern für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft. Zu den beiden bestehenden Säulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ ist eine neue Säule „Systemtechnologien“ hinzugekommen, die Themen wie „Neue (digitale) Wertschöpfung“, „Mobilität und Vernetzung“ oder „Produktion und Logistik“ adressiert.
Die neue Förderrichtlinie „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ dient der Förderung von Innovationsclustern (Clustermanagement). Die Cluster sollen den Transformationsprozess der Branche unterstützen und die Innovationsfähigkeit der Branche stärken.
Mit der Förderung von Transformationsnetzwerken plant das BMWi die Cluster- und Netzwerkförderung noch im Jahr 2021 um Elemente der strategischen Weiterentwicklung von Regionen zu erweitern. Die Transformationsnetzwerke (als regional orientiertes Pendant zu den thematisch orientierten Innovationsclustern) sollen den regionalen Transformationsprozess der Branche durch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Studien, Angebote zur Information, Vernetzung und Qualifizierung) unterstützen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region stärken.
Für die administrative Umsetzung der weiteren 3 Förderprogramme vergibt das BMWi jeweils einen Auftrag an einen Projektträger (PT). Die Vergabe der 3 Projektträgerschaften erfolgt in einem Vergabeverfahren, aufgeteilt auf 3 Lose.
Projektträgerschaft „Digitalisierung der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Die Projektträgerschaft soll die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere
— die hohe fachliche Wirkung der beabsichtigten Förderung sicherstellen,
— durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen,
— eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie
— zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen,
— die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und – ab dem Beginn der Beleihung – die Bewilligung der Förderprojekte,
— Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung,
— Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch.
Da alle 3 Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig.
Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften:
— Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt,
— Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie,
— Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung),
— Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung,
— Berichtspflichten,
— Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene),
— Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege).
Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Projektträgerschaft „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ sowie „Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs“
Die Projektträgerschaft soll die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere
— die hohe fachliche Wirkung der laufenden und beabsichtigten Förderung sicherstellen,
— durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen,
— eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie
— zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen,
— die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und – ab dem Beginn der Beleihung – die Bewilligung der Förderprojekte,
— Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung,
— Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch.
Da alle 3 Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig.
Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften:
— Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt,
— Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie,
— Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung),
— Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung,
— Berichtspflichten,
— Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene),
— Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege).
Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Zudem sind Leistungen zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Arbeitspaket „NKS Verkehr“) umfasst. Ausgangspunkt aller Aktivitäten der NKS auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (kurz: NKS Verkehr) ist das FRP der EU. Die NKS Verkehr unterstützt die zuständigen Bundesministerien bei ihren Aufgaben im Programmausschuss zum Cluster 5 in Säule 2: „Klima, Energie und Mobilität“ des FRP „Horizont Europa“. Zur Umsetzung des FRP hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Informations- und Beratungssysteme einzurichten und dazu „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ veröffentlicht.
Wesentliches Ziel der NKS Verkehr ist es, eine hohe und effiziente Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen an den Fördermaßnahmen der EU zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie sicherzustellen.
Des Weiteren sind bi- und multilaterale Kooperationen im Verkehrsbereich, künftig insbesondere im Bereich „Automatisiertes und vernetztes Fahren“, zu organisieren und miteinander zu koordinieren.
Das Arbeitspaket beinhaltet:
— Verbreitung der relevanten, aktuellen Dokumente der Kommission,
— Zusammenfassung und Kommentierung der Dokumente der Kommission,
— Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen und Schulungen,
— Zielgruppenspezifische Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden,
— Weitere Unterstützung des Auftraggebers,
Zu den Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Projektträgerschaft „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ sowie Projektträgerschaft „Transformationsnetzwerke“
Die Projektträgerschaften sollen die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere
— die hohe fachliche Wirkung der beabsichtigten Förderung sicherstellen,
— durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen,
— eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie
— zur administrativen Entlastung des BMWi beitragen.
Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere:
— analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen,
— die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und – ab dem Beginn der Beleihung – die Bewilligung der Förderprojekte,
— Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung,
— Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch.
Da alle 3 Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig.
Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften:
— Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt,
— Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie,
— Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung),
— Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung,
— Berichtspflichten,
— Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene),
— Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege).
Losspezifisch kommen zudem Begleitende Cluster-/ Vernetzungsaktivitäten hinzu, d.h.:
— Programminterne Projektvernetzung (Etablierung geeigneter Austauschformate, Laufende Bewertung von Themen und (Forschungs-) Ergebnissen im Hinblick auf ihr Transferpotenzial, jährlich ein Statusseminar zum Förderprogramm, 4 Kolloquien oder Gremienveranstaltungen zu spezifischen Themen, eine Statuskonferenz oder Abschlussveranstaltung je Bundesland,
— Vernetzung mit weiteren relevanten Aktivitäten (Aufsetzen eines Vernetzungskonzeptes, Themen-Jour-Fix, Unterstützung des BMWi bei der Einbringung der Programmerkenntnisse in den Transformationsdialog, Unterstützung des BMWi bei der Programmvernetzung mit relevanten Landesinitiativen, Unterstützung des AG bei der Vernetzung mit relevanten nationalen und europäischen Clustern oder anderen transformationsrelevanten Initiativen)
Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Die Projektträgerschaft „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2026. Die Projektträgerschaft „Transformationsnetzwerke“ hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund des Charakters einer Konjunkturmaßnahme und der durchschnittlichen Projektlaufzeit von 3 Jahren sowie dem voraussichtlichen Finanzierungsende am 31.12.2024, wird der größte Teil der Skizzen und Anträge bereits in den ersten Wochen und Monaten des Auftrags erwartet und zu bearbeiten sein. Es ist daher zu gewährleisten, dass die oben dargestellten Leistungen im Anschluss an die Erteilung des Zuschlags schnellstmöglich in vollem Umfang erbracht werden können. Es muss bereits unmittelbar nach der Erteilung des Zuschlags ein Kernteam zur Verfügung stehen, sodass sofort mit der Auftragsausführung beginnen kann.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Förderprogramme noch nicht feststeht und kurzfristig entschieden wird. Der Auftragnehmer muss daher auf kurzfristige, aber auch dauerhafte, Abweichungen von den oben geschätzten Aufwänden flexibel reagieren können. Vom Auftragnehmer wird entsprechend große Flexibilität in Bezug auf Personal- und Büroausstattung erwartet.
Der Auftragnehmer kann nach einvernehmlicher Festlegung mit dem BMWi im Einzelfall oder für bestimmte Bereiche und Zeiträume im Zusammenhang mit der Auftragsausführung auch Aufgaben des BMWi gegenüber nachgeordneten Dienststellen der öffentlichen Hand und gegenüber ausländischen Partnern und internationalen Organisationen wahrnehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch mit anderen, vom BMWi benannten Auftragnehmern des BMWi oder sonstigen Dritten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit diesem Auftrag von Dritten weder Zuwendungen noch sonstige Vorteile zu beanspruchen oder zu empfangen.
In den internen Arbeitsabläufen und in der Kommunikation mit Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern sind soweit wie möglich elektronische Mittel zu nutzen. Für die Abwicklung der Förderprojekte sind das „Projektförder-Informationssystem“ (profi) und das elektronische Antragssystem easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu verwenden. Die dafür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sowie laufende Anpassungen oder Umstellungen, sofern diese im Laufe der Projektträgerschaft erforderlich werden, sind vom PT sicherzustellen.
Arbeitssprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache zu erstellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Auftragnehmer ist als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Informationen und Unterlagen, die er aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages erhält, unbefristet vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten oder gesetzlich vorgeschrieben – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der PT ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Abreden und organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch für die für den PT tätigen Arbeitnehmer und für die vom PT beauftragten Dritten gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung auch sichergestellt ist.
Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung ein Qualitäts- und Informationsmanagement gemäß DIN ISO 9001 und DIN ISO 27001 anzuwenden. Nach DIN ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de