Lieferung von Reinigungszubehör und Drogerieartikeln V0161/2021 Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0161/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Reinigungszubehör und Drogerieartikeln V0161/2021 Freie Hansestadt Bremen
Lieferung von Reinigungszubehör und Drogerieartikeln für die Freie Hansestadt Bremen vom 1.10.2021 - 30.9.2022 (Mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr).
Siehe hierzu die Anlage „EVB Bezugsberechtigte mit Anlagen“
Lieferung von diversem Reinigungszubehör und Drogerieartikeln für die Freie Hansestadt Bremen (Land- und Stadtgemeinde) und deren Bezugsberechtigte.
Folgende Produkte sollen angeboten werden:
Bodenreinigungsscheiben, Pads, Fensterwischer, Teleskopstangen, Staubwedel, Tücher, Schwämme, Besen, Bürsten, Eimer, Wischbezüge, Halter, Hautschutzmittel, Desinfektionsmittel, Hygieneartikel.
Die ausgeschriebenen Produkte, wie Fensterwischer und Teleskopstangen mit jeweiligem Zubehör sind schon langjährig im Einsatz und benötigen somit eine Ersatzbeschaffung. Die Vorgabe des Herstellers Fa. Unger ist erforderlich, damit die passenden Ersatzprodukte angeboten werden.
Für die ausgeschriebenen Produkte, wie Wischbezüge und die passenden Halter gilt das Gleiche.
Die ausgeschriebenen Hautschutzprodukte wurden vom Zentrum für Gesundheit geprüft und sind für die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen empfohlen bzw. gefordert worden, somit ist die Vorgabe des Herstellers Fa. debstoko und der genannten Produktnamen erforderlich.
Für die ausgeschriebenen Hände-Desinfektionsmittel und Desinfektionstücher gilt das Gleiche.
Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Auch eine Umstellung der Abnahmemengen innerhalb der Papiersortimente ist möglich. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der vereinbarten Rahmenvertragszeit.
Die vorgenannten Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden, der für 1 Jahr vom 01.10.2021 bis 30.9.2022 abgeschlossen wird, mit der Option den Vertrag um 1 Jahr bis zum 30.9.2023 zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen zu verlängern, wenn nicht 6 Monate vor dem Vertragsablauf der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Umsatz: Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p. a. sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 2 Jahren
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen vergabeverstösse unverzüglich bei der un I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Veragebnummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrage stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de