HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV-HIBB-214/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hibb.hamburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HIBB: Microsoft 365 Education für den Einsatz an berufsbildenden Schulen in Hamburg
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung („HIBB“) besteht seit dem 1. Januar 2007 als eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in Hamburg. Es umfasst die 31 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die Steuerung, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.
Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt das HIBB die Beschaffung von Microsoft 365 Education, A 3, für den Einsatz an den berufsbildenden Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Vor- sowie Nachbereitung sowie zur Durchführung des (digitalen) Unterrichts und zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Schulorganisation zum August 2021.
Das HIBB hat eine Schwellenwertanalyse anfertigen lassen. Diese können die Interessenten nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung über die e-Vergabeplattform anfordern.
Weitere Einzelheiten enthalten die Beschreibungen der beiden Lose sowie die Leistungsbeschreibung.
Das HIBB möchten den Bietern die Möglichkeit einräumen, etwaige Synergien für die Vergabe beider Lose an einen Bieter anzubieten. Einzelheiten finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Lizenzen der Software „Microsoft 365 Education, A 3“ für 3 000 Mitarbeitende
Betroffen sind 33 Organisationseinheiten des HIBB im gesamten Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand von Los 1 ist die Beschaffung von schulweiten Lizenzen für Microsoft 365 Education, A3 an berufsbildenden Schulen, d. h. 3 000 Lizenzen für Lehrpersonen und Mitarbeitende in 33 Organisationseinheiten mit insgesamt ca. 50 000 Schülerinnen und Schülern. Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag kann 1-malig um 24 Monate durch das HIBB verlängert werden. Einzelheiten zu dieser Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Erwerb weiter Lizenzen durch das HIBB bleibt vorbehalten. Das HIBB behält sich die Beschaffung weiterer Lizenzen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7.
Das HIBB hat eine Schwellenwertanalyse anfertigen lassen. Diese können die Interessenten nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung über die e-Vergabeplattform anfordern.
Projektplanung und Durchführung / Supportleistungen von Microsoft 365 Education, A 3
Betroffen sind 33 Organisationseinheiten des HIBB im gesamten Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand von Los 2 ist die Projektplanung und -durchführung von Microsoft 365 Education, A 3 an berufsbildenden Schulen inkl. der Erstellung der (notwendigen) Fachkonzepte, des Consultings und der Rolloutplanung. Die Supportleistungen beinhalten den Betrieb / Support (vornehmlich per Remote), die Administration und Konfiguration sowie den Service und die Pflege der (gesamten) Microsoft 365 Education, A3-Tenants an den berufsbildenden Schulen (33 Single-Tenants). Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag kann einmalig um 24 Monate durch das HIBB verlängert werden. Einzelheiten zu dieser Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Einbindung weiterer Lizenzen in die Leistungen durch das HIBB bleibt vorbehalten. Das HIBB behält sich die Beschaffung weiterer Lizenzen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7.
Das HIBB hat eine Schwellenwertanalyse anfertigen lassen. Diese können die Interessenten nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung über die e-Vergabeplattform anfordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen für beide Lose vorzulegen:
— PL 1. Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO bzw. § 48 VgV (Eignungsvordruck) gemäß Formblatt.
— PL 2. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung gemäß Formblatt.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom HIBB für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL 1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt.
WL 2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt.
Für Los 1 bedeutet dies: Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Microsoft 365 Education-Lizenzen.
Für Los 2 bedeutet dies: Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Projektplanung und Projektdurchführung sowie Supportleistungen für Microsoft 365 Education.
Für beide Lose: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt über [Betrag gelöscht] EUR gelegen haben.
TL 1. Eigenerklärung, dass der Bieter autorisierter Microsoft-Distributor bzw. Licensing Solution Partner (LSP) ist (mindestens Silver-Partner-Status) gemäß Formblatt. Das HIBB behält sich die Nachforderung eines Nachweises der Autorisierung vor.
TL 2. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch / Service, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt.
TL 3. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen / Referenzprojekten (Eigenerklärungen; Stichtag 1.6.2016). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Für Los 1 bedeutet dies: Vergleichbar sind Referenzen, die den Vertrieb von Microsoft 365 Education-Lizenzen zum Gegenstand hatten.
Für Los 2 bedeutet dies: Vergleichbar sind Referenzen, die langjährige Erfahrungen im Umgang mit Cloudarchitekturen und Onlinediensten für Microsoft 365 Education sowie auf dem Gebiet von Multi-Tenant-Architekturen nachweisen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Das HIBB kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Für Los 1 und Los 2 muss jeweils mindestens eine vergleichbare Referenz nachgewiesen werden. Mindestens eine Referenz in jedem Los muss aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung (z. B. Bildung) bzw. öffentlicher Auftraggeber stammen.
Aus den Referenzen für Los 2 muss ersichtlich werden, dass das Unternehmen seit mindestens 4 Jahren Erfahrungen im Umgang mit Cloudarchitekturen und Onlinediensten sowie auf dem Gebiet von Multi-Tenant-Architekturen für Microsoft 365 Education hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Das HIBB muss im Zuge der nicht absehbaren weiteren Entwicklung möglichst umgehend die Verfügbarkeit einer datenschutzkonformen Technik für die Schulen bis zum Beginn des neuen Schuljahres gewährleisten. Gleichzeitig soll aber der Wettbewerb gewährleistet werden. Daher hat sich das HIBB für eine europaweite Ausschreibung mit verkürzten Fristen gemäß § 15 Abs. 3 VgV entschieden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Das HIBB hat eine Schwellenwertanalyse anfertigen lassen. Diese können die Interessenten nach Übersendung einer Vertraulichkeitserklärung über die e-Vergabeplattform anfordern.
3) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 7.7.2021 über die Vergabeplattform an HIBB adressiert werden.
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das HIBB keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Das HIBB behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das HIBB kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
7) Das HIBB behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
8) Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. HIBB seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR64T.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.