ÖKOPROFIT®- Einsteigerprogramm Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000792
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
ÖKOPROFIT®- Einsteigerprogramm
Durchführung von ÖKOPROFIT®-Einsteigerprogrammen in Hamburg – Förderung der Einführung von Umweltmanagementansätzen bei kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der Umwelt Partnerschaft Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert im Rahmen der UmweltPartnerschaft Hamburg die Einführung von Umweltmanagementansätzen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU – Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen entsprechend der der Kommission der EU vom 6.5.2003 – 2003/362/EG).
Hamburg bietet 2 ÖKOPROFIT®-Einsteigerprogramme pro Jahr an. Mit der Akquise sowie der Durchführung der jeweils einjährigen Kurse mit 10 halbtägigen Workshops und 6 halbtägigen Beratungen der Unternehmen vor Ort soll ein qualifiziertes Beratungsunternehmen von der Behörde beauftragt werden. Bei Bedarf soll für sehr kleine Unternehmen integriert in das einjährige Einsteigerprogramm auch ein verkürztes Programm mit 5 Workshops und 2 halbtägigen Beratungen angeboten werden.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 1.11.2021 bis maximal zum 31.10.2023 bzw.dem Abschluss des 32. ÖKOPROFIT-Einsteigerprogrammes geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach optional dreimalig jeweils um die Durchführung von 2 weiteren Einsteigerprogrammen, längstens jedoch bis zum Abschluss des 38. ÖKOPROFIT-Einsteigerprogrammes. Die jeweilige Verlängerungsoption steht unter Vorbehalt der Haushaltsplanung und einer entsprechenden Entscheidung der Fremdbewirtschaftungsvereinbarung für den Doppelhaushalt.
Der Vertrag verlängert sich bei Wirksamwerden der möglichen Verlängerungsoption dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.10.2026. Die jeweilige Verlängerungsoption steht unter Vorbehalt der Haushaltsplanung und einer entsprechenden Entscheidung der Fremdbewirtschaftungsvereinbarung für den Doppelhaushalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind während der Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Erklärungen und Nachweise (E1 Vordruck Eignung, E2 Angaben zum Unternehmensprofil) vorzulegen. Für den Unterauftragnehmer sind die Unterlagen nur einzureichen, wenn die Leistungen, die übertragen werden sollen sowie die Firma des Unterauftragnehmers schon bekannt sind. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die Unterlagen E1 (Vordruck Eignung), E2 (Angaben zum Unternehmensprofil) von jedem Mitglied vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III 1.2 und III.1.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
— ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen).
(E1) Vordruck zur Eignung;
(E2) Angaben zum Unternehmensprofil und Unternehmensstruktur; Hinweis: Der Umfang der Angaben ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
— Anzahl der Mitarbeiter (gegliedert nach Berufsgruppen),
— Angaben zu Leistungsportfolio, Standorte, Standortorganisation,
— Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(E4) wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft.
(L1) Konzept – Ausführliche Darstellung bezüglich der Durchführung der Leistung. Hinweis: Der Umfang des Konzeptes ist auf maximal 3 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11, zu begrenzen.
(E3) Mindestens 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagekräftigen Referenzen sind jeweils anzugeben: Auftragsjahr und Auftragsumfang; Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer; der jährliche Auftragswert sowie der Gesamtumsatz und die Auftragsdauer. Als Referenzen ähnlicher Art werden insbesondere Erfahrungen in der betrieblichen Umweltberatung (insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), Implementierung von Umweltmanagementsystemen (EMAS, ISO 14.000), Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Umweltschutz sowie Referenzen über Kenntnisse im deutschen und Hamburger Umweltrecht anerkannt.
ZUDEM: Referenzenliste zur Moderation von Großveranstaltungen in den letzten 3 Jahren mit mindestens 80 Teilnehmern sowie Referenzen über Kenntnisse im deutschen und Hamburger Umweltrecht.
(E5) Eignung und Leistungsfähigkeit des Personals; Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam Leitung und Durchführung, berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Konzepten in den Bereichen Beratung, Workshops, Akquise gemäß Ziffer 3 im Technischen Leistungsverzeichnis). Die Darstellung soll eine Richtlänge von 1-5 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer (AN) haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern, Erfüllungshilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen und Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für mitversicherte Vermögensschäden.
2-fach maximiert pro Versicherungsjahr.
Der AN hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Versicherung ist dem AG von Vertragsabschluss an auf Anforderung nachzuweisen. Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes hat der AN keinen Anspruch auf Leistungen der AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein Offenes Verfahren. (VgV)
— Die Angebote und die Nachweise sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.deeinzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 S.1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 GWB bleibt unberührt.