Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-082-14-IK1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages
Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages.
Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die die Aufsicht über die Parlamentshistorische Ausstellung. Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten (zum Beispiel: Aufgaben des Brandschutzes und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten) Vertragsbestandteil. Die parlamentshistorische Ausstellung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Januar bis April sowie Oktober bis Dezember: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mai bis September: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen
10.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
An Montagen, die auf einen Feiertag fallen, ist die Ausstellung geöffnet.
Heiligabend und Silvester ist der Deutsche Dom geschlossen. Jährlich beteiligt sich die Auftraggeberin (AG) mit der Parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom an der Veranstaltung „Lange Nacht der Museen“. Anlässlich dieser Veranstaltung wird Nachtarbeit für alle Leistungsbereiche (Aufsichten, Wachleitung, Besucherempfang, Hausmeister) anfallen. Der Auftragnehmer (AN) stellt sicher, dass die Besetzung aller Leistungsorte in Absprache mit der AG gewährleistet ist. Informationen hierzu erhält der AN mindestens eine Woche vorher.
Zuzüglich 2-mal 1 Jahr Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden,
— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.- Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr vorweisen,
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung,
— Kalkulation der angebotenen Stundenverrechnungsätze.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden,
— weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen,
— das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle,
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IK 1 in Verbindung
Telefon: +49 0[gelöscht] oder +49 0[gelöscht].
Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt,
— Bitte beachten Sie die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (medizinische Gesichtsmaske), die Sie unter folgendem Link finden www.bundestag.de/allgemeinverfuegung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.