Rahmenvereinbarung Planung und Errichtung von Apartmenthäusern Referenznummer der Bekanntmachung: BGG-RV-2021-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Planung und Errichtung von Apartmenthäusern
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Apartmenthäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Berlin
Die BGG sieht den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Errichtung von Appartementhäusern ab 5 Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern vor. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zusätzlich ist das Referenzprojekt Sewanstraße 260 Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter erhält neben dem Zuschlag für die Rahmenvereinbarung auch den Zuschlag für das Referenzprojekt Sewanstraße 260. Darüber hinaus erfolgt der Abschluss von Einzelaufträgen durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
Die Appartementhäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren. Darüber hinaus sollen sich die zu vermietenden Apartments durch eine hohe Flächeneffizienz auszeichnen. Mit der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung sollen Lösungen gefunden werden, welche die vorbenannten Ziele unter Berücksichtigung der FLB umsetzen.
Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), sowie dem Referenzprojekt Sewanstraße 260.
Die Zielstellung dieses Vergabeverfahrens ist daher Lösungen im Wettbewerb zu ermitteln, welche die Anforderungen der BGG erfüllen oder sogar übererfüllen. Den Bietern, die sich sodann als Rahmenvereinbarungspartner qualifizieren, wird im Rahmen der Einzelvorhaben die Möglichkeit gegeben, ihre Angebotsinhalte aus dem gegenständlichen Vergabeverfahren immer wieder zur Anwendung zu bringen, um somit Effizienzsteigerungen und Zeitersparnis-se zu generieren. Abweichungen zu den Angebotsinhalten können sich durch projektspezifische Anforderungen der Einzelvorhaben ergeben.
Im Regelfall sollen den Rahmenvereinbarungspartnern im Rahmen der Einzelvorhaben Planungsgrundlagen der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorhandene Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 der HOAI, bei einem Kleinstwettbewerb berücksichtigt werden müssen. Es ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass bei einzelnen Projekten aufgrund der Beschaffenheit des zu bebauenden Grundstücks sowie den Ergebnissen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unwesentlich von den Anforderungen der FLB oder dem Referenzprojekt abgewichen werden muss. Folglich ist es denkbar, dass z. B. auch Projekte umgesetzt werden, die der Hochhausrichtlinie unterfallen.
Mit der Zielsetzung der Errichtung von mehr als 2 800 studentischen Wohnplätzen und diversen noch nicht zu beziffernden Wohnplätzen anderer sozialer Nutzungsarten, sowie der Rahmenvereinbarungslaufzeit von 4 Jahren, geht ein geschätztes Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR einher. Da eine zielgenaue Bezifferung der zu realisierenden Projekte nicht möglich ist, kann das reale Gesamtvolumen von der Schätzung abweichen.
In einem zeitlich nachgelagerten Vergabeverfahren soll eine weitere Rahmenvereinbarung für Generalübernehmerleistungen zur Planung und Errichtung von Appartementhäusern ausgeschrieben werden. Diese soll jedoch lediglich Neubauvorhaben bis zu 4 Geschossen umfassen.
Im Übrigen ist auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
Leistungen der KGR 500 und 600, der Unterkellerung und der Errichtung von Förderanlagen sollen optional angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU
— Mindestdeckungssumme je Schadensereignis: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— Mindestdeckungssumme je Schadensereignis: 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
Falls keine solche Versicherung vorliegt, Wille des Bewerbers eine solche Versicherung mit den oben genannten Mindeststandards abzuschließen.
1.2 Nettojahresgesamtumsatz (Nachweis mittels eines Auszugs aus dem aktuellen Geschäftsberichtes o. ä., nicht älter als 2018)
Durch die Bewerber ist der Umsatz der letzten 3 Jahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden.
Mindeststandards:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die in dem vorgenannten Zeitraum einen mittleren Jahresumsatz mit Bauleistungen von mindestens 20 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer nachweisen können. Die Vergabestelle behält sich das Nachfordern von Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben vor.
Die Höhe des Nettojahresgesamtumsatzes wird gemäß der folgenden Systematik bewertet. Die höchstmögliche Punktzahl ist mit einen Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 30 Mio. EUR zu erreichen.
— 0 Punkte bei einem Nettojahresgesamtumsatz von weniger als 20 Mio. EUR führen zum Ausschluss vom Verfahren,
— 1 Punkt für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 20 Mio. EUR,
— 2 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 40 Mio. EUR,
— 3 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 60 Mio. EUR,
— 4 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 80 Mio. EUR,
— 5 Punkte für den Nachweis von einem Nettojahresgesamtumsatz in Höhe von 100 Mio. EUR.
2.1 Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zu Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung der Hauptgeschäftsfelder, Tätigkeitsschwerpunkte und Inhaberstruktur/Beteiligungsverhältnis
2.2 Referenzen hinsichtlich Planung und Realisierung (aus den letzten 5 Jahren)
Durch die Bewerber sind in den letzten 5 Jahren fertig gestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Vergabestelle wird auch Referenzprojekte berücksichtigen, deren Leistungserbringung bis zu 5 Jahre zurückliegt. Die Angaben müssen folgende Informationen umfassen: Auftraggeber mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung, Leistungsinhalte, Jahr der Fertigstellung, Projektgröße in Wohneinheiten. Bitte nutzen Sie dabei das Tabellenblatt „Referenzen“ im Bewerberbogen. Bei mehr als 6 Referenzen kann die Tabelle erweitert werden.
Als vergleichbar gelten Projekte im Geschosswohnungsbau, die durch den Bewerber als Generalübernehmer (Planung und schlüsselfertige Realisierung) erstellt wurden. Teilanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzangabe mit dem Ausschreibungsgegenstand:
— Geschosshöhe: min. 5,
— Anzahl Wohneinheiten: min. 100,
— Auftragswert: min. 5 Mio. EUR.
Mindeststandards:
Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die wenigstens 2 fertig gestellte und vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können.
Die Anzahl der Referenzen wird gemäß der folgenden Systematik bewertet.
Die höchstmögliche Punktzahl ist mit 6 Referenzen zu erreichen.
— 0 Punkte bei fehlender Referenzangabe führen zum Ausschluss vom Verfahren,
— 1 Punkt für den Nachweis von 2 Referenzen,
— 2 Punkte für den Nachweis von 3 Referenzen,
— 3 Punkte für den Nachweis von 4 Referenzen,
— 4 Punkte für den Nachweis von 5 Referenzen,
— 5 Punkte für den Nachweis von 6 Referenzen.
Die Einhaltung gemäß der Regelungen der Angaben zum BerlAVG ist eine Bedingung für die Ausführung des Auftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bieter die Vergabestelle unverzüglich — spätestens jedoch mit der Abgabe des Angebotes in Textform darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland