Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_Caffamacherreihe_03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten
Das Umbauprojekt befindet sich in der Hamburger Innenstadt (Neustadt) zwischen der Kaiser-Wilhelm-Str. und der Caffamacherreihe.
Im Rahmen seiner Tätigkeit plant der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) den Umbau von Teilbereichen im Erdgeschoss des ehemaligen Axel Springer Gebäudekomplexes in der Caffamacherreihe 1-3 in Hamburg.
Die Umbaumaßnahmen beinhalten einen zeitlich prioritären Umbau von Flächen für die Bedarfe des Zivil- und Katastrophenschutzes (ZKS) in Höhe von ca. 700 m2 im Bauteil C Flügel C.
Die Umbauflächen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes im Bauteil C sollen für übergeordnete Bedarfe des Zivil- und Katastrophenschutzes (ZKS) im Bezirksamt Hamburg Mitte hergestellt werden.
Die für den ZKS umzubauenden Mietflächen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes betragen ca. 700 m2 Mietfläche.
Die Räumlichkeiten im Bestand sollen grundsätzlich in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Im Bereich der Büroflächen sollen die vorhandenen Strukturen grundsätzlich erhalten bleiben.
Dort wo es zukünftige Arbeitsabläufe und Prozesse erfordern, werden die Strukturen angepasst.
Neben der Renovierung und dem Umbau der Büroflächen sollen verschiedene funktionale Sonderflächen für den Zivil- und Katastrophenschutz in den umzubauenden Mietflächen baulich hergerichtet werden.
Die Maßnahmen umfassen wesentliche Arbeiten:
Bodenbelag aufnehmen und fachgerecht entsorgen
PVC-Oberbelag und Nadelfilzfliesen inkl. Fußleisten liefern und fachgerecht einbauen.
Ausführungsbeginn: August 2021, Ausführungsende: Dezember 2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse),
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
5) Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Für die Bauleistungsversicherung wird insgesamt 0,2 % v. H. von der Abbrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, Ziffer 10.5 in den Vergabeunterlagen.
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag des Verzugs folgende Vertragsstrafe zu zahlen: Bei Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der Ausführung 0,1 % der Nettoabrechnungssumme/Werktag. Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche Gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. (Siehe auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“ in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 20.7.2021 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sprinkenhof.de/