Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_HSO_12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude „Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude“. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2. OG) und 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4. OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wieder hergestellt.
Hamburg
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des Parkettfoyer mit 1. Rang (1. + 2. OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 100 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 800 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 Stk.) und Lüftungsgitter (ca. 65 Stk.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Im 2. Rang Foyer mit 3. Rang (3. + 4. OG) der Abbruch von Abhangdecken aus GK (ca. 120 qm) sowie Rabitzdecken (ca. 700 qm) und Lüftungskanälen (ca. 51 m) unter Asbestbedingungen. Weiterhin sind Rohre (450 m) sowie Leitungen (850 m) zu reinigen und zu dekontaminieren. Bauseits ausgebaute TGA Einbauteile wie Leuchten (ca. 30 Stk.) und Lüftungsgitter (ca. 60 Stk.) sind für den Wiedereinbau zu reinigen.
Darüber hinaus sind im Proszenium, 1. Obergeschoss, Bühnenhaus asbesthaltige Wandverkleidungen abzubrechen. Alle Flächen sind fein zu reinigen und ggf. mit Restfaserbindemittel zu versehen. Im 6. Obergeschoss erfolgt der Ausbau von alten Techniktüren einschlließlich Entschichtung der Wandflächen im Laibungsbereich.
— Ausführungsfristen: 28.6.2021 bis 31.8.2021,
— Einzelfristen — siehe hierzu auch die BVBs — Formular 6-070 VV-Bau,
— Baustelleinrichtung / Einrichtung Schwarzbereiche bis spätestens 4.7.2021,
— Beräumung Sanierungsbereiche 1. – 4. OG bis spätestens 18.7.2021,
— Beräumung Sanierungsbereiche Proszenium, 1. OG bis spätestens 23.7.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schadstoffsanierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des Verfahrens nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB / A
Nach Überprüfung des Leistungsverzeichnisses und des darin vorgegebenen Leistungszeitraumes, den aufgetretenen Verschiebungen der Bauführungen und unter Berücksichtigung der zeitlich sehr begrenzten Spielzeitpause in diesem Projekt „Sanierung Hamburger Staatsoper“ ist die Auftraggeberin zu dem Entschluss gekommen, dass nach Abwägung der Handlungsoptionen die Vergabe dieses Verfahrens § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB / A aufgehoben wird. Die Auftraggeberin wird die Vergabe für dieses Verfahren erneut für die Spielzeitpause 2022 ausschreiben (Auftragsbekanntmachung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.