Dienstleister BMZ Personalgewinnung Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleister BMZ Personalgewinnung
Durchführung und Auswertung eignungsdiagnostischer Vorauswahlverfahren, die fachliche Begleitung von Auswahlverfahren sowie die Ausarbeitung von Prüfungsteilen für die Auswahlverfahren der Auftraggeberin.
Durchführung und Auswertung eignungsdiagnostischer Vorauswahlverfahren, die fachliche Begleitung von Auswahlverfahren sowie die Ausarbeitung von Prüfungsteilen für die Auswahlverfahren der Auftraggeberin.
Der Vertrag enthält eine konsekutive Verlängerungsoption bis zum Erreichen der im Preisblatt geschätzten Höchstmenge, jedoch längstens für 12 Monate.
Der Vertrag enthält eine konsekutive Verlängerungsoption bis zum Erreichen der im Preisblatt geschätzten Höchstmenge, jedoch längstens für 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie zum Nachweis Ihrer Eignung gem. §§ 122 GWB, 42 ff. VgV die in der Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2) geforderten und im Folgenden erläuterten Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot vor.
Ausschließlich diese Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2) gibt Ihnen vor, welche Unterlagen gefordert sind, während die folgenden Ausführungen diese Unterlagen erläutern, falls erforderlich. Soweit Eignungsnachweise von einem Präqualifizierungssystem ersetzt werden, an welchem Sie teilnehmen, können Sie statt der betroffenen Einzelnachweise Ihren Teilnahmenachweis (ggf. mit Ihrer Registriernummer) angeben.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben. In diesem Fall müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die EEE regelmäßig nicht alle hier geforderten Erklärungen oder Nachweise vollständig abdeckt.
Fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien, d. h., wenn eine Anforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot nicht bewertet und kann den Zuschlag auf diese Ausschreibung nicht erhalten.
Die Eignungsfeststellung erfolgt auf Basis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der jeweiligen Bieter, welche auf Basis der hier geforderten Erklärungen oder Nachweise ermittelt wird:
Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben!
Einen Gewerbezentralregisterauszug des erfolgreichen Bieters fordert der Auftraggeber nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben zum Gewerbezentralregister“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, statistische Angaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Wettbewerb zu melden. Bitte geben Sie die für Ihr Unternehmen zutreffenden Kenndaten zur Einstufung als KMU in der ausgefüllten Anlage 7 a (Angaben zur Einstufung als KMU) ab. Wie Sie die Kenndaten ermitteln, können Sie den verlinkten Internet-Seiten sowie der beigelegten Erläuterung der Europäischen Kommission (EU-KOM) zu den Unternehmenstypen u. a. (Anlage 7 b) entnehmen. Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben! Die Nutzung des Musters ist z. Zt. freiwillig, daher erfolgt kein Angebotsausschluss, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
Eine ausgefüllte Referenzliste (Anlage 11) mit allen dort geforderten Angaben ist beizufügen. Es müssen mindestens 2 Referenzaufträge angegeben werden. Teile der im Rahmen der Referenzaufträge erbrachten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist liegen.
Diese Referenzaufträge müssen folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen:
— Auftraggeber ist bzw. war ein Akteur im öffentlichen Dienst (u. a. obere oder oberste Bundes- oder Landesbehörde, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder vergleichbar).
Und / oder
— der Auftragsgegenstand umfasst bzw. umfasste schriftliche Testverfahren für Bewerber/innen, welche in den Verfahrensablauf des jeweiligen Auftraggebers integriert wurden.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o. a. inhaltlichen Anforderungen in der erforderlichen Anzahl abgedeckt sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Ihnen benannte Referenzkunden zu kontaktieren und diese nach Einzelheiten der Auftragsausführung zu befragen.
Eine ausgefüllte Unternehmensdarstellung (Anlage 12). Bitte geben Sie diese Erklärung auch für alle Bietergemeinschafts-Mitglieder und Unterauftragnehmer ab. Die hier gemachten Angaben dienen als Hintergrundinformation für die Auftraggeberin und werden nicht bewertet.
Die Bedingungen zur Ausführung ergeben sich aus: Vertrag (Anlage 3 a), Leistungsbeschreibung (Anlage 3 b), BMZ Organisationsplan (Anlage 3 b I), Auswahlrichtlinie BMZ (Anlage 3 b II), Prüfungsteile hD,gD und mD (Anlage 3 b III) und dem exemplarischen Fragenkatalog (Anlage 3 b IV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.