Planung der Sanierung des Hauptverteilers Telekommunikation HVT Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0006

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/141794
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafens

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung der Sanierung des Hauptverteilers Telekommunikation HVT

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung und Objektüberwachung der Sanierung des Hauptverteilers Telekommunikation inkl. Ertüchtigung der Räumlichkeiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration)
71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten
71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Tempelhof Berlin (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planung und Objektüberwachung der Sanierung des Hauptverteilers Telekommunikation inkl. Ertüchtigung der Räumlichkeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliches Leistungserbringungskonzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),

2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Bietererklärung Eignung,

3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Bietererklärung Eignung,

4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Bietererklärung Eignung,

5) Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Wirt-2141 BVB und Erklärung zur Frauenförderung,

6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern,

7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Bietererklärung Korruptionsregister,

8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:

— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— alle Mitglieder aufgeführt sind,

— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,

— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Siehe Formular Wirt 238.

Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen / Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern - siehe Bietererklärung Eignung.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.

Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt.

Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Siehe ferner Formulare Wirt 235 und Wirt 236.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der in den Jahren 2019, 2018, 2017 abgeschlossenen Geschäftsjahre — siehe Bietererklärung Eignung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der in den Jahren 2019, 2018, 2017 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Mittel der in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossenen Geschäftfsjahre, gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern - siehe Bietererklärung Eignung;

2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2010 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht der Auftraggeber keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. - siehe Bietererklärung Eignung,

3) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter /zur vorgesehenen Projektleiterin sowie der Stellvertretung:

— Namentliche Benennung des / der vorgesehenen Projektleiter/in sowie der Stellvertretung,

— Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung),

— Angabe der Sprachkenntnisse,

— Angabe der Qualifikation,

— Benennung von 3 Referenzen, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Siehe Bietererklärung Eignung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.

Zu 2) Als Mindestanforderung für die Anlagengruppe 5 muss nachgewiesen werden:

Mind. 1 Referenz mit Nachweis über eine erfolgreiche Planung eines Hauptverteilers Telekommunikation und mit anrechenbaren Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR.

Sowie mind. 1 Referenz mit Nachweis über eine erfolgreiche Planung und Umsetzung eines Projektes im Bereich Telekommunikationsanlagen / Übertragungsnetze mit Glasfasertechnik und mit anrechenbaren Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR.

Sowie mind. 1 Referenz mit Nachweis über die erfolgreiche Planung, Ausführung und Umschluss einer Telekommunikationsanlage in Bestandsanlagen unter Beachtung des laufenden ungestörten Betriebs und mit anrechenbaren Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR.

Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2010 erbracht wurden.

Die Anforderungen können in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.

Zu 3) Der Projektleiter / die Projektleiterin und dessen / deren Stellvertretung müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache mind. auf der Niveaustufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.

Zudem müssen der Projektleiter / die Projektleiterin und dessen / deren Stellvertretung jeweils einen Hochschulabschluss vorweisen.

Zudem müssen der Projektleiter / die Projektleiterin und dessen / deren Stellvertretung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Bereich verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung — siehe Formular Wirt-2141,

2) Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte — siehe Wirt 214,

3) Erklärung zur Verhinderung von Benachteiligungen, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz — siehe Wirt 2143,

4) Vereinbarung über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) — siehe Wirt 2144,

5) Umweltschutzanforderungen bei der Planung — siehe IV 404 F BVB.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2021
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.

2) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber / Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.

3) Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat.“

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2021