Schulneubau Erich-Kästner-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: VG-140-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulneubau Erich-Kästner-Gymnasium
Der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (nachfolgend HOWOGE) wurde durch das Land Berlin im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) die Errichtung von Schulneubauten im Bereich der Sekundarschulen übertragen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen Generalübernehmerleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Schulstandorts Erich-Kästner-Gymnasium in der Erich-Kästner-Straße/Peter-Huchel-Straße in 12619 Berlin Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf. Am Schulstandort ist ein Gymnasium mit 0-5 Zügen für 830 Schüler, einer Doppelsporthalle mit 3 Hallenteilen sowie den dazugehörigen Schulfreianlagen und ungedeckten Sportanlagen zu realisieren. Gemäß der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche von rd. 17 500 m2 und einer städtebaulichen Massenstudie sind folgende Flächennutzungszuordnungen entstanden: NUF Schule 8 873 m2, NUF Dreifeldsporthalle 1 567 m2, BGF gesamt 17 278 m2, zzgl. Sportaußenanlagen und Schulfreianlagen inkl. Erschießungsflächen und barrierefreier Erschließung.
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Generalübernehmerleistungen nach dem sog. (Schul-) Bauteam-Prinzip der HOWOGE. Grundlage der Beauftragung des Generalübernehmers ist dabei ein zweistufiger Partnering-Vertrag. In einer ersten Projektphase begleitet der beauftragte Generalübernehmer die von einem Generalplanerteam der HOWOGE zu erstellende Planung im Stadium der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Ziel dieser ersten Phase ist es, durch die Expertise des Generalübernehmers eine Optimierung des Planungsentwurfs in Bezug auf Kosten, Termine und Qualitäten im Rahmen der von der HOWOGE vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erreichen. Sofern dies gelingt, wird der Generalübernehmer in einer zweiten Phase auch mit der schlüsselfertigen Realisierung des Bauvorhabens auf Grundlage der vom Generalplanerteam erwirkten Baugenehmigung beauftragt. Zu seinen Leistungen gehören dann die weitere Werk- und Montageplanung sowie alle weiteren Planungen, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben einschließlich der Außenanlagen termingerecht, bezugsfertig, funktionsfähig und mangelfrei zu errichten.
Vorgesehener Leistungszeitraum:
Beauftragung Stufe 1: voraussichtlich 06.2021 (LPH 2-4 und Teile der Ausführungsplanung); Beauftragung Stufe 2: voraussichtlich 06.2022 (LPH 5-9); Baufertigstellung inkl. Abnahme und Inbetriebnahme: April 2025.
Option des Auftraggebers, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit zusätzlichen Leistungen zur Erreichung der Projektziele zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr.4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer