Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) 2021 ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB) 2021 ff.
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von fahrbaren Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus thermoplastischem Kunststoff gemäß DIN EN 840:1- 6 und AWB-Ersatzteilen.
60 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 60 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 2 100 St./Jahr) nach DIN EN 840-1 60 A 40 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
120 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 120 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 8 400 St./Jahr) nach DIN EN 840-1 120 A 48 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
240 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 240 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 26 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-1 240 A 96 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
660 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 660 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 2 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-2 660 A O 264 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
1.100 l AWB
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von 1 100 l Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) (ca. 6 000 St./Jahr) nach DIN EN 840-2 1100 A O 440 aus thermoplastischem Kunststoff inkl. AWB-Ersatzteilen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
60 l AWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
120 l AWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
240 l AWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
660 l AWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 100 l AWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.