Rahmenvertrag Objekt- und Tragwerksplanung für Instandsetzungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Objekt- und Tragwerksplanung für Instandsetzungsmaßnahmen
Der Auftraggeber strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden auf dem Gelände des denkmalgeschützten Flughafen Tempelhof an. Den Schwerpunkt bildet die Tragwerksplanung; ggf. sind damit im Zusammenhang stehende Leistungen der Objektplanung zu erbringen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Flughafen Tempelhof, Berlin
Der Auftraggeber strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden auf dem Gelände des denkmalgeschützten Flughafen Tempelhof an. Den Schwerpunkt bildet die Tragwerksplanung; ggf. sind damit im Zusammenhang stehende Leistungen der Objektplanung zu erbringen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Bietererklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Bietererklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG – siehe Bietererklärung Eignung;
5. Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Wirt-2141 BVB und Erklärung zur Frauenförderung;
6. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Bietererklärung Korruptionsregister.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Siehe Formular Wirt 238.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Bietererklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Siehe ferner Formulare Wirt 235 und Wirt 236.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der in den Jahren 2019, 2018, 2017 abgeschlossenen Geschäftsjahre – siehe Bietererklärung Eignung
Ein mittlerer Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Mittel der in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossenen Geschäftfsjahre, gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern – siehe Bietererklärung Eignung;
2. Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Siehe Bietererklärung Eignung;
3. Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin sowie zum Projektteam:
a) Angaben zur Projektleitung:
— Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Projektleiter/in,
— Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung),
— Angabe der Sprachkenntnisse,
— Angabe der Qualifikation,
— Benennung von Referenzen, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Angaben zum Projektteam:
— Schweißfachingenieur/in: Namentliche Benennung und Nachweis,
— Zertifizierte/r Sachkundige/r Planer/in für Betonerhaltung: Namentliche Benennung und Nachweis,
Siehe Bietererklärung Eignung.
Zu 1)
Im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mind. 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter.
Zu 2)
Referenzkategorie 1 – Tragwerksplanung Massivbau: Mind. 3 Referenzen über die Tragwerksplanung eines Massivbaus, in einer der Honorarzonen von III bis V nach HOAI, Erbringung der Leistungsphasen (LP) 1 bis 5, in einem denkmalgeschützten Bauwerk mit einer Bauzeit vor 1945, und nicht älter als Fertigstellung der Planungsleistungen im Jahr 2010;
Referenzkategorie 2 – Tragwerksplanung eines Stahlbaus: Mind. 1 Referenz über die Tragwerksplanung eines Stahlbaus, in einer der Honorarzonen von III bis V nach HOAI, Erbringung der LP 1 bis 5, und nicht älter als Fertigstellung der Planungsleistungen im Jahr 2010;
Referenzkategorie 3 – Objektplanung: Mind. 1 Referenz über die Objektplanung, in einer der Honorarzonen von I bis V nach HOAI, Erbringung der LP 1 bis 5, Bauen im Bestand, und nicht älter als Fertigstellung der Planungsleistungen im Jahr 2010;
Referenzkategorie 4 – Grundbau/Geotechnik: Mind. 1 Referenz über den Grundbau/Geotechnik, in einer der Honorarzonen III bis V nach HOAI, Erbringung der LP 3 und 4, und nicht älter als Fertigstellung der Planungsleistungen im Jahr 2010;
Referenzkategorie 5 – Fachplanung für Betonerhaltung: Mind. 1 Referenz über die Fachplanung für Betonerhaltung, und nicht älter als Fertigstellung der Planungsleistungen im Jahr 2010.
Nicht jede Referenz muss die jeweils geforderten LP einer Referenkategorie umfassen, jedoch muss in der Summe der Referenzen nachgewiesen werden, dass jede je Referenzkategorie geforderte LP mindestens einmal erbracht wurde.
Zu 3)
a)
Der Projektleiter / die Projektleiterin muss über Kenntnisse der deutschen Sprache mind. auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Zudem muss der Projektleiter / die Projektleiterin einen Hoch-/Fachhochschul-Diplomingenieursabschluss oder Masterabschluss vorweisen.
b)
Ein Team-Mitglied muss über den Nachweis des Schweißfachingenieurs/der Schweißfachingenieurin verfügen.
Ein Team-Mitglied muss über den Nachweis eines zertifizierten Sachkundigen Planers/einer zertifizierten Sachkundigen Planerin für Betonerhaltung verfügen.
1. Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Wirt-2141;
2. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte – siehe Wirt 214;
3. Erklärung zur Verhinderung von Benachteiligungen, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – siehe Wirt 2143;
4. Vereinbarung über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Wirt 2144;
5. Umweltschutzanforderungen bei der Planung – siehe IV 404 F BVB.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber/Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
3. Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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