Neuausschreibung der D&O-Grundversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-99
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung der D&O-Grundversicherung
Der KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ist mit rund 24 Mrd. EUR verwalteten Mitteln die größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands und stellt mit der Verwaltung dieser Mittel die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher.
Gegenstand des Auftrags ist die Neuausschreibung einer seit 2018 bestehenden D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Managerhaftpflicht-Versicherung) zur Absicherung der persönlichen Haftungsrisiken der Leitungs- und Kontrollorgane der Stiftung, aufgeteilt in einen Grundversicherer (Los 1) und bis zu 10 offene Mitversicherer (Los 2). Die D&O-Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend ab dem 1.1.2022.
D&O Grundversicherung (Führender Versicherer)
D&O-Grundversicherung als führender Versicherer mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR.
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
D&O Beteiligung (Offene Mitversicherung)
Offene Mitversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR gemäß den Führungs- und Prozessführungsbedingungen.
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
In Los 2 werden – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – Verträge mit bis zu 10 Versicherern geschlossen. Dies steht unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und der Begrenzung der Versicherungssumme auf maximal 90 Mio. EUR (siehe Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und Bewertungsmatrix, A04). Der Mitversicherer wird sich nach dem Zuschlag mit dem führenden Versicherer abstimmen und die erforderlichen Mitwirkungsleistungen für die Ausstellung der Versicherungspolice erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters / Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
2. Erklärung, dass der Bieter als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
3. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 98c Abs. 1 AufenthG.
Es ist der Vordruck für die Erklärungen des Bieters zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
Die Ziffer 1)-3) sind Mindestbedingungen für alle Lose.
1. Nachweis über ein Finanzkraftrating.
1. Nachweis über ein Finanzkraftrating (nicht älter als 12 Monate, Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) mit folgendem Inhalt (Mindestanforderung):
a) Datum,
b) Ausstellende Rating-Einrichtung/Agentur und
c) Rating „A“ nach Standard & Poors oder Fitch oder mindestens „A2“ bei Moody´s (Long Term) oder vergleichbares Rating einer anerkannten Ratingagentur
Die Ziffer 1) ist eine Mindestbedingung für alle Lose.
1. Referenzen (Nur Los 1).
Mindestanforderungen nur für Los 1 – Führender Versicherer:
Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens 2 Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachten Leistungen über Dienstleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (D&O-Versicherung) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit):
(a) Bieter war als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt und
(b) Auftraggeber mit einer Bilanzsumme von mind. 1 Mrd. EUR
In Los 2 werden keine Referenzen gefordert.
Sofern ein Makler im Namen einer Versicherungsgesellschaft ein Angebot einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung mit Bezeichnung des Vertretungsumfangs durch den Versicherer auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich nachzuweisen.
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich nachzuweisen, wonach der Assekuradeur für den Versicherer bindend Versicherungsverträge abschließen kann.
Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer finden auch bei Vertretung durch einen Makler oder Assekuradeur Anwendung.
Siehe Abschnitt III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfristnachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen,
2. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen,
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die im Abschnitt III.1.2 und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4R6FB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen, wonach eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eintritt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de