Gleis- und Straßenbau Betriebshof Lichtenberg + Ausfahrt hofseitig Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0555-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Gleis- und Straßenbau Betriebshof Lichtenberg + Ausfahrt hofseitig
Gleis- und Deckenschlussarbeiten.
Betriebshof Lichtenberg
Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch und Neubau der vorhandenen Gleise und Gleisanlagen sowie notwendiger Kabeltiefbauarbeiten und Entwässerungseinrichtungen. Es ist eine Bauzeit vom 7.6.2021 bis 28.11.2021 für die Gesamtbaumaßnahme vorgesehen.
Leistungsteil 1. Sanierung der Gleise 31-34, 2 und 3 wesentliche Ausbauleistungen:
— ca. 2 075 m³ Bodenausbau,
— ca. 2 775 m2 Straßenaufbruch (einschl. GVP),
— ca. 125 m2 Großpflaster,
— ca. 140 m2 Schlackepflaster,
— ca. 1 500 m Rahmengleis,
— ca. 425 m GVP,
— 2 St. FW,
— 8 St. EW wesentliche Einbauleistungen,
— ca. 4 400 m2 RCT 0/32,
— ca. 4 400 m2 Asphalttragschicht,
— ca. 4 400 m2 Beton C 20/25,
— ca. 1 525 m Rahmen-Gleis,
— ca. 5 200 m2 Straßenbau/Deckenschluss Gleis,
— ca. 650 m Verrohrung DN 110,
— 3 St. FW,
— 4 St. EW.
Leistungsteil 2. Sanierung der hofseitigen Ausfahrt des Betriebshofes wesentliche Ausbauleistungen:
— ca. 200 m³ Bodenausbau,
— ca. 525 m2 Straßenaufbruch (einschl. GVP),
— ca. 80 m Rahmengleis,
— 1 St. FW,
— 3 St. EW wesentliche Einbauleistungen,
— ca. 525 m2 RCT 0/32,
— ca. 525 m2 Asphalttragschicht,
— ca. 525 m2 Beton C 20/25,
— ca. 70 m Rahmen-Gleis,
— ca. 525 m2 Straßenbau/Deckenschluss Gleis,
— 1 St. FW,
— 3 St. EW.
Die Leistungsmengen umfassen jeweils räumlich und zeitlich den gesamten Baubereich. Die Realisierung auch von geringen Teilmengen und Kleinstmengen sowie die Transporte vom Zwischenlager zur Einbausteile an verschiedenen Örtlichkeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Lieferung sämtlicher Materialien erfolgt grundsätzlich durch den AN, sofern es in der Leistungsposition nicht ausdrücklich anders beschrieben ist.
Geplanter Oberbau Rahmen-Gleis R 59R2 A 150:
— 180 mm Rillenschiene 59 Ri2,
— 40 mm MA 11 S/Asphaltbeton AC 8 DC,
— 35 mm Schienenunterguss 50/56 mm AC 16 BS,
— 150 mm Asphalttragschicht AC 22 TS,
— 125 mm Fließbeton C20/25,
— 200 mm Recyclingtragschicht,
— 150 mm Asphalttragschicht AC 22 TS,
— 200 mm Recyclingtragschicht,
— 565 mm Gesamtaufbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleis- und Straßenbau Betriebshof Lichtenberg + Ausfahrt hofseitig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.