Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayrische Staatsgebiet), Lose 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47593
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayrische Staatsgebiet), Lose 1 und 2
Grundlastvertrag Bauüberwachung für DB Station & Service AG im Bereich Südbayern (das südlich der Donau gelegene bayrische Staatsgebiet), Lose 1 und 2.
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau / VerkehrsanlagenLeistungen nach VV Bau und VV BAu STE des EBALeistungen nach BaustellenverordnungBauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Ge.
Südbayern
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau / Verkehrsanlagen
Leistungen nach VV Bau und VV BAu STE des EBA
Leistungen nach Baustellenverordnung
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude
Abfallmanagement.
Optionale Leistungen I für 1.7.2022-30.6.2023:
— Stunden 4 500 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB Bautechnik nach VV Bau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7,
— Stunden 300 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB 50 Hz/OL nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3,
— Stunden 200 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB Signalanlagen (LST) nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3,
— Stunden 300 / Leistungskategorie Leistungen nach Baustellenverordnung nach Anlage 1.4,
— Stunden 150 / Leistungskategorie Bauüberwachung Gebäude Bau / TGA nach Anlage 1.1, 1.5 und 1.6.
Optionale Leistungen II für 1.7.2023-31.12.2023:
— Stunden 1 900 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB Bautechnik nach VV Bau des EBA Leistungen nach Anlage 1.1, 1.3 und 1.7,
— Stunden 130 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB 50 Hz/OL nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3,
— Stunden 80 / Leistungskategorie Bauüberwachung BÜB Signalanlagen (LST) nach VV Bau STE des EBA Leistungen nach Anlage 1.1 und 1.3,
— Stunden 100 / Leistungskategorie Leistungen nach Baustellenverordnung nach Anlage 1.4,
— Stunden 100 / Leistungskategorie Bauüberwachung Gebäude Bau / TGA nach Anlage 1.1, 1.5 und 1.6.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
Südbayern
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung.
Optionale Leistungen I für 1.7.2022-30.6.2023:
— 4 800 Stunden Bauüberwachung BüB / FBÜ Eisenbahnbetriebliche Leistungen nach Anlage 1.2.
Optionale Leistungen II für 1.7.2023-31.12.2023:
— 2 000 Stunden Bauüberwachung BüB / FBÜ Eisenbahnbetriebliche Leistungen nach Anlage 1.2.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau / Verkehrsanlagen Leistungen nach VV Bau und VV BAu STE des EBA Leistungen nach Baustellenverordnung Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Ge
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.