Förderanlagen, Mendelssohnstraße 86 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 257-20 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlagen, Mendelssohnstraße 86
Die unter Denkmalschutz stehende Grundschule Mendelssohnstraße befindet sich im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld. Die Baumaßnahme umfasst einen 2-geschossigen, unterkellerten Zubau mit Klassen- und Fachklassenräumen zzgl. Nebenräumen und einer Gymnastikhalle. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 1 500 m2. Die Baustelle ist über die Friedensallee unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar.
Beginn und Abschluss der gesamten Baumaßnahme voraussichtlich Januar 2021 bis August 2022.
Mendelssohnstraße 86
22761 Hamburg
1 Plattformlift:
— Grundfläche Aufstellschacht: 1 800 x1 600 mm,
— Förderhöhe: ca. 6,615 mm,
— Haltestellen: 3,
— TÜV-Erstabnahme.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: März 2022 – April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderanlagen, Mendelssohnstraße 86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33613
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]