BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
LÄA 05: Laut Ausschreibungsplanung soll die Bahnsteigausstattung mittels einer Kabeltrasse angebunden werden. Dazu war es nötig die Masten der Fahrgastinformationsanlagen (FIA) zu demontieren. Um die Masten demontieren zu können mussten vorab die Zughaltesensoren und die Fahrtanzeiger über die Bauzeit hinweg demontiert und anschließend wieder montiert. Die Sensoren waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsplanung noch nicht aufgebaut. Im Zuge der Demontage der Masten der FIAs war zusätzlich ein Rückbau von Klemmverteilern erforderlich.
Die Kabelverlegeaufsicht konnte durch den AG nicht gestellt werden und wurde deshalb auf Anordnung der PL von der Nachunternehmer Firma Axians gestellt.
Der in der 50Hz Planung vorgesehene Medienkanal hatte für die geplanten Lautsprechertypen eine zu geringe Einbautiefe. Aus diesem Grund mussten andere Lautsprecher verwendet werden.
Eine Umplanung von „Zugzielanzeiger“ auf „Zug Info Monitor“ bedingte eine Herstellung einer LWL-Verbindungsmuffe.
Die Demontage der Masten war im Leistungsverzeichnis des Bau AN enthalten. Die FIA, der dazugehörige Mast und die Zughaltesensoren sind dabei als technische Einheit zu sehen und können nicht getrennt demontiert werden. Der Bauablauf und die Einhaltung von Sperrpausen wäre gefährdet gewesen. Die Koordination eines zusätzlichen Bau AN wären im engen Baufeld nicht möglich gewesen. Es ist keine weitere BE-Fläche vorhanden.