EU BSR Kombinationsjacke
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
EU BSR Kombinationsjacke
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Kombinationsjacken für die Beschäftigten der Straßenreinigung und Müllabfuhr der BSR. Bei der Kombinationsjacke handelt es sich um eine Wetterschutzjacke und eine Softshelljacke, welche sowohl einzeln als auch in Kombination (Softshelljacke innen, Wetterschutzjacke außen) zusammengetragen werden kann. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung der Vertragsartikel an das eKatalog-System des Auftraggebers. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Herren Kombinationsjacke
Alle Standorte der BSR in Berlin und Brandenburg
Lieferung einer Herren-Kombinationsjacke gemäß Vergabeunterlagen. Geschätzter Bedarf für die gesamte Vertragslaufzeit: 11 600 Wetterschutzjacken und 13 300 Softshelljacken.
— Musterjacke gemäß Vergabeunterlagen ist einzureichen,
— es erfolgt ein Tragetest gemäß Vergabeunterlagen.
Damen Kombinationsjacke
Alle Standorte der BSR in Berlin und Brandenburg
Lieferung einer Damen-Kombinationsjacke gemäß Vergabeunterlagen. Geschätzter Bedarf für die gesamte Vertragslaufzeit: 8 700 Wetterschutzjacken und 9 500 Softshelljacken.
— Musterjacke gemäß Vergabeunterlagen ist einzureichen,
— es erfolgt ein Tragetest gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0),
— Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebene Leistung aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2).
Mindest-Jahresumsatz für Los 1: 650 Tsd. EUR;
Mindestjahresumsatz für Los 2: 100 Tsd. EUR.
— Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum, welche folgende Inhalte erfüllen (Teil A, Anlage A3): PSA Bekleidungsverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr oder Umsetzung von individuellen PSA Projekten (laufende, bereits durchgeführte und abgeschlossene PSA Projekte),
— Nachweis bzw. Darstellung bzgl. dem Einsatz von Fachpersonal, Qualifikation und Berufserfahrung (Teil A, Anlage A2).
Abschnitt IV: Verfahren
Die benötigten An- und Ablaufphasen des Vertrags, bedingt u.a. durch vorgegebene Produktspezifika und Zertifizierungsanforderungen, sowie der Abbau vorhandener Altbestände in der Vertragslaufzeit machen eine längere Laufzeit nötig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.