2141/E12: Studie zur Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2141/E12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2141/E12: Studie zur Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Sitz des AN, Messungen deutschlandweit, gelegentlich BMVI Berlin
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Die Leistung gliedert sich in 2 Arbeitspakete:
— AP 1: Quantifizierung von Flachstellen an Fahrzeugen auf dem deutschen Schienennetz,
— AP 2: Kategorisierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Folgende Bedarfspositionen können bei Bedarf beauftragt werden: zusätzliche Messtage, weitere Abstimmungsgespräche und eine weitere Präsentation vor Fachpublikum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen..
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenbereich: Datenverarbeitung und Analyse von messtechnischen Kenngrößen im Eisenbahnverkehr.
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenbereich: Ingenieurtechnische Erhebung von akustischen und weiteren meßtechnischen Kenngrößen im Eisenbahnverkehr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 3.1
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt in dem benannten Themenbereich vollständig nachzuweisen,
— Alle Teilbereiche müssen durch die Referenzen insgesamt nachgewiesen werden.
Zu EK 3.2
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt in dem benannten Themenbereich nachzuweisen, insgesamt ist die Erhebung mehrerer meßtechnischer Kenngrößen im Eisenbahnverkehr nachzuweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 8.7.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).