Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen – ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 030-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 092-238688)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen – ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 030-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ca. 886 ha große Fläche mit einer Vielzahl an darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Des Weiteren gehört zu der Liegenschaft ein außerhalb gelegenes Pumpwerk, eine außerhalb gelegene Kläranlage sowie ein weiteres außerhalb gelegenes, mit einem Gebäude bebautes Grundstück. Innerhalb der Liegenschaft sind mehrere Flächen an Dritte überlassen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die gesamte äußere Einfriedung sowie einer Fläche von ca. 410 ha. Es besteht die Möglichkeit, dass zum Leistungsbeginn eine weitere Fläche von ca. 210 ha nicht mehr zum Leistungsumfang gehört.

Die Liegenschaft verfügt derzeit über eine äußere Einfriedung. Auch das außerhalb der Liegenschaft gelegene Pumpwerk, die außerhalb der Liegenschaft gelegene Kläranlage und das außerhalb gelegene Grundstück sind jeweils separat eingefriedet. Es bestehen mehrere Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten von außerhalb. Alle Zufahrtsstraßen mit Ausnahme der Hauptzufahrt am Wachgebäude sind geschlossen.

Die Gebäude und baulichen Anlagen auf der Liegenschaft stehen seit Jahren leer. Es findet keine bauliche Unterhaltung statt. Diverse Gebäude und baulichen Anlagen können sich daher in einem schlechten Allgemein- und Bauzustand befinden mit Schäden, die ein Gefahrenpotential darstellen.

Ferner befinden sich auf der Liegenschaft teilweise größere Baumbestände, die nicht auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden.

Ein Unterhalt der Straßen, Wege und Plätze auf der Liegenschaft findet nicht statt, diese können Beschädigungen aufweisen. Weiterhin werden diese weder gereinigt, noch unterliegen sie einem Winterdienst.

Des Weiteren verfügt die Liegenschaft – derzeit mit Ausnahme des Mediums Elektrizität – über keine Ver- und Entsorgung mehr. Nutzbare sanitäre Anlagen, bzw. die Möglichkeit der Frischwasserentnahme sind auf der Liegenschaft nicht mehr vorhanden. Sanitäre Anlagen werden durch die Auftraggeberin (AG) für den Auftragnehmer (AN) kostenfrei in Form von 2 mobilen WC-Kabinen mit Waschtisch oder Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt. Einen Aufenthaltsraum o. ä. wird seitens der AG nicht gestellt.

Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Kontrolldienst ein. Der Kontrolldienst führt kalendertäglich in Zweifachbesetzung (montags bis sonntags einschließlich feiertags) von 00:00 bis 24:00 Uhr (24/7) auf wechselnden Routen Kontrollfahrten und -gänge auf der Liegenschaft durch. Hierbei ist jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit der Zusatzqualifikation Fahrer eines Pkws und ein/e Mitarbeiter/in ohne vorgenannte Zusatzqualifikation einzusetzen. Für die Bestreifung im Innenbereich der Liegenschaft wird auf Grund der Weitläufigkeit des Geländes die Bereitstellung von einem Firmen-Pkw für den Kontrolldienst gefordert. Zudem hat der AN ein Wächterkontrollsystems mit 35 Kontrollpunkten, ein elektronisches Wachbuch und 2 Hinweisschilder über die Bewachung zu stellen.

Des Weiteren setzt der AN einen qualifizierten Objektleiter ein, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Wachkräften des AN dar. Der Objektleiter hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit zwischen 8.00 – 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Soweit situationsabhängig Anlass zu weiteren Kontrollmaßnahmen (mobiler Sicherheitsdienst) besteht, können diese von der AG im Rahmen der Bedarfsleistungen schriftlich vom AN abgerufen werden.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 092-238688

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 01/07/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 22/06/2021
Ortszeit: 00:00
muss es heißen:
Tag: 02/07/2021
Ortszeit: 00:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,

— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 8.6.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10.06.2021; 12.00 Uhr,

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,

— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,

— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]

muss es heißen:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,

— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 8.6.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22.6.2021; 12.00 Uhr,

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,

— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,

— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: