Zusätzliche Planungsleistungen LP 1-3 Netzknoten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Zusätzliche Planungsleistungen LP 1-3 Netzknoten
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI am Standort Ruhrstraße, BT B, der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Berlin
Zusätzliche Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-2 und optional der Leistungsphase 3 gemäß HOAI zur Verlegung des Netzknotens im Rahmen des Bauvorhabens zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudekomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Abruf der Leistungsphase 3 gem. HOAI ist optional
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB liegen vor. Die benötigten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sind für die Umsetzung der Ziele des ursprünglich abgeschlossenen Generalplanungsvertrages erforderlich. Die temporäre Verlagerung des Netzknotens während der geplanten Modernisierungsmaßnahme ist unumgänglich. Die Verlegung des Netzknotens soll nun bereits im zweiten Bauabschnitt erfolgen, damit weitere Funktionen im Zusammenhang mit der datentechnischen Infrastruktur der Ruhrstraße übernommen werden können. Der Netzknoten unterliegt besonderen Sicherheitsbestimmungen, um die Medienversorgung sicher zu stellen. Wesentlich für die Sicherheit ist in diesem Zusammenhang auch, dass nur ein möglichst beschränkter Personenkreis über die Lage, den Aufbau und die Funktionalitäten informiert ist.
Aus den oben genannten Gründen, wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen und terminlichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden .Das parallele Tätigwerden von Dienstleistern würde zudem zu erheblichen
Abgrenzungsschwierigkeiten bei Gewährleistungsfällen führen und könnte damit gravierende weitere rechtliche und finanzielle Risiken verursachen. Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 % gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten. Unabhängig vom vorstehenden liegt eine wesentliche Änderung des Vertrags auch insofern nicht vor, als die benötigten Leistungen einen Nettowert von nur rd. [Betrag gelöscht] EUR haben. Das entspricht ca. 8 % des ursprünglichen Auftragswertes von rd. 6,08 Mio. EUR netto.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]