Verkehrslösung Schöneweide – Fahrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0244-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslösung Schöneweide – Fahrleitung
Demontage der bestehende Fahrleitungsanlage, die Gründung und Stellung von Fahrleitungsmasten, Einbau der Ausleger, Quertragwerke, Schalteranlagen, Gleis- und Schienenverbinder, Gleisanschlusskästen und des Kettenwerks. Weiterhin den Rückbau von Bahnstromkabel und das Einziehen von Bahnstromkabel in eine vorhandene Leerrohrtrasse einschließlich den Anschluss der Kabel.
12487 Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
Demontage der Altfahrleitungsanlage, die Gründung und Stellung der Fahrleitungsmasten, Einbau der Ausleger, Quertragwerke, Schalteranlagen, Gleisverbinder, Schienenverbinder, Gleisanschlusskästen und des Kettenwerks.
Neubau:
— 54,00 Stück Maste und Gründungen,
— 3,00 Stück Maste mit Federnachspannung Einfachfahrleitung,
— 2,00 Stück Maste mit Radspanner Einfachfahrleitung,
— 1.150,00 Meter Kettenwerksfahrleitung,
— 810,00 Meter Einfachfahrleitung,
— 47,00 Stück Ausleger (Einfachfahrleitung, Kettenwerksfahrleitung, Schrägausleger),
— 7,00 Stück Querfelder Kettenwerksfahrleitung,
— 2,00 Stück Querfelder Einfachfahrleitung,
— 31,00 Stück Kurvenabzüge über ein oder 2 Gleise (Kettenwerksfahrleitung, Einfachfahrleitung, Gerade und Y-Abzüge),
— 3,00 Stück Trennschalter,
— 3,00 Stück Speiseschalter,
— 130,00 Meter Deckenstromschiene Alu, Unterführung DB-Brücke,
— 4,00 Stück Berührungsschütz, Unterführung DB-Brücke,
— 4.500,00 m Bahnstromkabel 400 mm2 Cu,
— 8,00 Kabelverteilerschränke aufstellen.
Provisorien:
— 2,00 Stück Mast mit Mobilfundament,
— 4,00 Stück Anpassung der Fahrleitung an den jeweiligen Bauenden,
— 10,00 Stück provisorische Abfangungen der vorhanden Fahrleitung,
— 1 000,00 m Bahnstromkabel 400 mm2 Cu,
— 1,00 Kabelverteilerschrank.
Demontage:
— 50,00 Stück Maste und Gründungen,
— 800,00 Meter Kettenwerksfahrleitung,
— 800,00 Meter Einfachfahrleitung,
— 4 500,00 m Bahnstromkabel 500 mm2 Al/400 mm2 Cu,
— 5,00 Kabelverteilerschränke.
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.
Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1) der Bekanntmachung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen. Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind erforderlich:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch II). Erklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen:
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
— mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb/Betrieb im Gleisbereich hervorgeht,
— davon mindestens 1 Referenzen einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500 Tsd. EUR, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich hervorgeht,
— mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt >= 240 mm2) hervorgeht,
— davon mindestens 2 Referenzen einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50,0 Tsd. EUR, der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt ³ 240 mm2) hervorgeht
— mindestens 1 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen hervorgeht
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter:
— durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formblatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis
— technische Mindestausstattung von 1 Turmwagen mit isolierter Hubarbeitsbühne und Schienenfahrteinrichtung für Normalspur mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1 000 V AC und 1 500 V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— technische Mindestausstattung von 1 Hubsteiger mit isoliertem Hubarbeitskorb mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1 000 V AC und 1 500 V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden.
Für Arbeiten unter an unter Spannung stehenden Teilen/an Fahrleitungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011 oder gleichwertig
— Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für „Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/ Fahrleitungsanlage“,
— Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungspersonal in Eigenleistung durch AN,
— Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen,
— Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers,
— Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB),
— Erklärung das, der einzusetzenden Zweiwegeturmwagen muss vor dem Einsatz im BVG Netz von der BVG zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der (Dano 53/15) vom 30.4.2015 sowie des 1.Nachtrages zu dieser Dienstanordnung vom 25.1.2016.
(Dano 53/15 inkl. 1 Nachtrag liegt den Vergabeunterlagen mit bei)
— Erklärung der Personalausstattung von mindestens 5 Elektrofachkräften und 5 weiteren elektrotechnisch Unterwiesenem Fachpersonalen für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen zur Bauausführung,
— Erklärung, dass je Kolonne mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer und ein ausgebildeter Sicherungsposten, gemäß Punkt C (Eigenerklärung Sicherungspersonal, Seite 13 – Formablatt Eigenerklärung Fachkundenachweis), bei der Bauausführung unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich eingesetzt wird. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen Enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.
— Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb/Betrieb im Gleisbereich hervorgeht,
— Davon ist mindestens 1 Referenz einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500 Tsd. EUR, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich hervorgeht.
— Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt >= 240 mm2) hervorgeht.
— Davon sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50,0 Tsd. EUR, der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt >= 240 mm2) hervorgeht
— Es sind mindestens 1 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen hervorgeht
— Nachweis der technische Mindestausstattung von 1 Turmwagen mit isolierter Hubarbeitsbühne und Schienenfahrteinrichtung für Normalspur mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000V AC und 1500V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— Nachweis der technische Mindestausstattung von 1 Hubsteiger mit isoliertem Hubarbeitskorb mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Span-nung stehenden Teilen bis 1000V AC und 1500V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden für Arbeiten Unter an unter Spannung stehenden Teilen/ an Fahrleitungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011 oder gleichwertig,
— Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für „Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlage“,
— Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungspersonal in Eigenleistung durch AN oder eine von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmer oder Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen,
— Erklärung über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z. B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB),
— Erklärung der einzusetzenden Zweiwegeturmwagen muss vor dem Einsatz im BVG Netz von der BVG zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der (Dano 53/15) vom 30.04.2015 sowie des 1. Nachtrages zu dieser Dienstanordnung vom 25.1.2016 (Dano 53/15 inkl. 1 Nachtrag liegt den Vergabeunterlagen mit bei),
— Erklärung der Personalausstattung von mindestens 5 Elektrofachkräften und 5 weiteren elektrotechnisch unterwiesenem Fachpersonalen für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen zur Bauausführung,
— Erklärung, dass je Kolonne mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer und ein ausgebildeter Sicherungsposten, gemäß Punkt C (Eigenerklärung Sicherungspersonal, Seite 13 – Formablatt Fachkundenachweis), bei der Bauausführung unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich eingesetzt wird.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB.
Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung und Fachkundenachweis (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung,
2. Fachkundenachweis,
3. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft,
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU,
5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
Die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsgfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.
Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. – Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0244-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.7.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch Die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1).
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die Gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2) werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zuvergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, Worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.