Lieferung von Rasengleisprofilen und Befestigungswinkeln Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0052-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Rasengleisprofilen und Befestigungswinkeln

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0052-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34946100 Gleisbaumaterial
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Rasengleisprofilen und Befestigungswinkeln für das Bauvorhaben:

„Neubaustrecke Adlershof II“.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34946100 Gleisbaumaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Behrens & Klein Oberbausysteme GmbH

Maxim-Gorki-Str. 12

15738 Zeuthen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Rasengleisprofil und Befestigungswinkel für die Bauausführung des „Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)“:

Bauvorhaben Neubaustrecke Adlershof II.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

1065-B4-T; A39040

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Mit Vergabe-Nr. VEM-SE3/20/02951 wird eine Direktvergabe für die Beschaffung von Rasengleisprofilen (Kammerfüllelemente) mit den dazugehörigen Befestigungswinkeln für die Baumaßnahme der Straßenbahn „Neubaustrecke Adlershof II“ nach § 13 Abs. 2 Nr. 3c SektVO an die Fa. Behrens & Klein Oberbausysteme GmbH durchgeführt. Dieses Unternehmen ist gemeinsam mit der Fa. KRAIBURG STRAIL GmbH & Co. Inhaber eines geschützten Gebrauchsmusters mit dem Aktenzeichen 20 2017 102 681.7 (siehe Anhang) auf das im Regelquerschnitt vorgesehene Rasengleisprofil (Kammerfüllelement).

Der Schutz einer Erfindung als Gebrauchsmuster ist ein ausschließliches Recht im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3c SektVO. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters hat gemäß § 11 Abs. 1 Gebrauchsmustergesetz die Wirkung, dass allein der Inhaber befugt ist, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

Für die Neubaustrecke im Projekt „Adlershof II“ verwendet die BVG das System „Neues Berliner Straßenbahngleis (NBS)“ als Grüngleis. Mit dieser Neubaustrecke wird in der Karl-Ziegler-Straße an die Bestandstrecke in gleicher Bauweise angeschlossen und fortgesetzt.

Der Einbau als Grüngleis erfolgt unter anderem, um den Lärm der Bahn zu verringern. Für den Einbau als Grüngleis ist die Verwendung von Rasengleisprofilen (Kammerfüllelemente), welche mit Befestigungswinkeln angebracht werden, erforderlich. Für die von der BVG verwendeten Gleise ist nur das Rasengleisprofil (Kammerfüllelement) der Fa. Behrens & Klein Oberbausysteme GmbH passend. Diese Kammerfüllelemente werden mit speziell dafür entworfenen Winkeln angebracht. Die in den Winkeln angebrachten Löcher für die Befestigung sind passgenau mit den Schwellen auf, denen die Gleise liegen. Handelsübliche Winkel können daher nicht verwendet werden.

Für das Rasengleisprofil (Kammerfüllelement) wurde am 13.6.2017 beim Deutschen Marken- und Patentamt für die Fa. Behrens & Klein Oberbausysteme gemeinsam mit der Fa. KRAIBURG STRAIL GmbH & Co. KG unter dem Aktenzeichen 20 2017 102 681.7 ein Gebrauchsmuster eingetragen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Rasengleisprofilen und Befestigungswinkeln

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/03/2020
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/06/2021