E-Hof Billbrook / Los 2 / Ladeinfrastruktur

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-259280)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40 / 72594-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E-Hof Billbrook / Los 2 / Ladeinfrastruktur

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31600000 Elektrische Ausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH beabsichtigt ab dem Jahr Jahr 2022 den Busbetriebshof Billbrook mit Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Omnibusse auszustatten. Die aktuell für Blockaufstellung genutzte Fläche bietet eine Abstellung für insgesamt 41 Fahrzeuge in einer Aufteilung von 10 Gelenkfahrzeugen und 31 Solo-Fahrzeugen. Die Traktionsbatterien der Fahrzeuge sollen innerhalb der Betriebspausen über Gleichstromladung mit einer CCS 2.0 Mode 4 Schnittstelle gemäß den Standards DIN EN 61851 und IEC 62196-3 geladen werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-259280

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen (siehe Anlage A.4) und wird in diesem Fall sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorlegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D.

muss es heißen:

Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Leistungsteile von einem Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Dieses Formular muss auch dann mit Angebotsabgabe eingereicht werden, wenn keine Unterauftragnehmer in Anspruch genommen werden sollen. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung sind der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritt-unternehmen bei Nachunternehmerleistungen i. S. des § 34 Abs. 1 SektVO (einzureichen als Formblatt Anlage A.5) sowie die unter Abschnitt III.1.1) Nr. 1 und unter Abschnitt III.1.2) Nrn. 2 und 3 dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem D.).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: