TS_Rahmenvertrag kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar für Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52755
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
TS_Rahmenvertrag kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar für Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
Rahmenvertrag kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar für Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen.
Los 1: Planungsleistungen für Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
Bundesweit
Planungsleistungen für Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los Nr. 2: Messleistung Beschallungsanlagen
Bundesweit
Messung Beschallungsanlagen.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los Nr. 3: Messleistung WLAN
Bundesweit
Messung WLAN.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los Nr. 4: Erstellung Videoprints
Bundesweit
Erstellung Videoprints.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los Nr. 5: Messleistung BOS
Bundesweit
Messung BOS.
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Los Nr. 1: Benennung Fachplaner Technische Ausrüstung (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen)
Mindestens 5 Referenzprojekte, welche in den letzten 3 Jahren in der Planung für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen erbracht wurden und die Projektbearbeitung mindestens in den Lph 3 und 5 der HOAI zu Inhalt hatten.
Als Referenz werden nur Projekte mit einem Wertumfang (anrechenbare Kosten) von mindestens 100 TEUR netto im Fachgebiet Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen) mit den vorgenannten Leistungsphasen anerkannt.
Anforderungen an Planersteller gemäß VV BAU STE (Ausgabe 5.1) §7 Absatz 3 müssen erfüllt sein.
Zur Leistungsausführung sind nur zugelassen: Mitarbeiter mit mindestens dreijähriger Planungstätigkeit
(Planung von ITK-Anlagen) und Qualifikation: akademischer Grad Diplomingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbare Qualifikation eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Kann die Leistung nicht durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden, so gelten die vorgenannten Bedingungen auch für einen eingesetzten Nachunternehmer.
Erfolgt der Nachweis durch Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. Nachunternehmer sind diese zu benennen.
Der Bewerber hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass das für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Los Nr. 2: Messleistung Beschallungsanlagen
— Der Bewerber verfügt über mindestens 1 Messtrupp (mindestens 2 Mitarbeiter) mit Erfahrungen in der Anwendung eines Messsystems zur Sprachverständlichkeit (STI) gem. DIN EN 60268,
— Bestätigung, dass mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren in der Messung von Beschallungsanlagen nach STI gem. DIN EN 60268 erbracht wurden,
— Anforderungen an Planersteller gemäß VV BAU STE (Ausgabe 5.1) §7 Absatz 3 müssen erfüllt sein.
Der Bewerber hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er die vorgenannten für die Ausführung erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Los Nr. 3: Messleistung WLAN
— Der Bewerber verfügt über mindestens 1 Messtrupp (mindestens 2 Mitarbeiter) mit Erfahrungen in der Anwendung eines Messsystems zur vorbereitenden und validierenden Messung von WLAN-Anlagen.
— Bestätigung, dass mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren in der Erstellung von WLAN-Messungen erbracht wurden oder mindestens 5 Referenzprojekte, welche in den letzten 3 Jahren in der Planung von WLAN-Anlagen erbracht wurden und die Projektbearbeitung mindestens in den Lph 3 und 5 der HOAI zum Inhalt hatten,
— das eingesetzte Messequipment muss die Anforderungen gemäß „Ausbau WLAN-Infrastruktur — Mess-konzept zu vorbereitenden und validierenden Messungen in Bahnhöfen“ erfüllen,
— Anforderungen an Planersteller gemäß VV BAU STE (Ausgabe 5.1) §7 Absatz 3 müssen erfüllt sein.
Der Bewerber hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er die vorgenannten für die Ausführung erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Los Nr. 4: Erstellung Videoprints
— Der Bewerber verfügt über mindestens 1 Messtrupp (mindestens 2 Mitarbeiter) mit Erfahrungen in der Erstellung von Videoprints (Objektüberwachung/EtA),
— Bestätigung, dass dass mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren in der Erstellung von Videoprints erbracht wurden oder mindestens 5 Referenzprojekte, welche in den letzten 3 Jahren in der Planung für Videoanlagen erbracht wurden und die Projektbearbeitung mindestens in den Lph 3 und 5 der HOAI zum Inhalt hatten
— Als Messsystem dürfen nur von der DB Station&Service AG typfreigegebene Kameras und Objektive verwendet werden,
— Anforderungen an Planersteller gemäß VV BAU STE (Ausgabe 5.1) §7 Absatz 3 müssen erfüllt sein.
Der Bewerber hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er die vorgenannten für die Ausführung erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Los Nr. 5: Messleistung BOS
— Der Bewerber verfügt über mindestens 1 Messtrupp (mindestens 2 Mitarbeiter) mit Erfahrungen in der Anwendung eines Messsystems zur vorbereitenden und validierenden Messung Digitaler Objektfunkanlagen
— Bestätigung, dass dass mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren in der Messung von Digitaler Objektfunkanlagen erbracht wurden.
Das eingesetzte Messequipment muss die Anforderungen gemäß „Messkonzept - digitaler BOS-Funk zur Objektversorgung von Verkehrsstationen der DB Station&Service AG“ erfüllen.
— Benennung des einzusetzenden Messsystems/-geräte
Der Bewerber hat mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er die vorgenannten für die Ausführung erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
Nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen
Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) der die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.