Städtebaulicher Wettbewerb „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ Berlin-Pankow – Nicht offener Wettbewerb gem. § 3 Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwicklung.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Wettbewerb „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ Berlin-Pankow – Nicht offener Wettbewerb gem. § 3 Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
Das Wettbewerbsgebiet „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ liegt im Bezirk Pankow von Berlin in zentraler Lage zum Ortskern Heinersdorf und hat eine Größe von rd. 8,7 ha.
Nordöstlich erstreckt sich das Areal des geplanten neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“. Zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers beschloss der Senat 2016 Vorbereitende Untersuchungen nach §165 (4) BauGB. Das Wettbewerbsgebiet um die „Alte Gärtnerei“ ist Bestandteil dieses Untersuchungsgebietes, aber nicht Teil des künftigen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“.
Das Gebiet selbst und sein Umfeld sind heterogen. Es bestehen Brachen sowie unterschiedliche Siedlungs-, Bebauungs- und Nutzungsstrukturen. Schlüsselgrundstück für die Entwicklung ist die Fläche der „Alten Gärtnerei“, die seit den 1990er Jahren brachliegt und durch starken Wildwuchs geprägt ist. Neben der Neubebauung der Brache der ehemaligen Gärtnerei sind eine Nachverdichtung im Bereich der 1920er Jahre Blockrandbebauung und in den rückwärtigen tiefen Gartengrundstücken der Romain-Rolland-Straße sowie die Neuordnung bzw. bauliche Ergänzung im Bereich des Ortseingangs Romain-Rolland-Straße/Rothenbachstraße geplant.
Die Senatsverwaltung beabsichtigt durch die Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbes die städtebaulich-freiräumliche Neuordnung und Aufwertung des Wettbewerbsgebiets der „Alten Gärtnerei“. Unter Berücksichtigung der städtebaulich-verkehrlichen Bedingungen soll das Wettbewerbsgebiet zu einem attraktiven neuen Wohnquartier entwickelt werden. Ziel ist, ein neues Wohnquartier mit städtischer Dichte auf den Brach-, Grün- und Nachverdichtungsflächen zu entwickeln sowie die Nutzungs- und Bebauungsstruktur im Bereich des Ortseingangs Romain-Rolland-Straße/Rothenbachstraße neu zu ordnen. Neben dem Wohnungsbau sollen auch Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen (vor allem im Ortseingangsbereich) und eine Kita innerhalb des Wettbewerbsgebiets vorgesehen werden. Ein bestehender Kulturgarten ist zu erhalten und in die Planungen zu integrieren.
Die durch das Plangebiet führende Trasse des geplanten Netzelements 1 (N 1) als 2-streifige Stadtstraße mit den Knotenpunkten an der Romain-Rolland-Straße/Rothenbachstraße und an der Blankenburger Straße ist weitestgehend zu übernehmen und in die Planung zu integrieren. Die Ausstattung des neuen Wohnquartiers mit Grün-, Frei- und Spielflächen, Fuß- und Radwegen sowie die Verflechtung mit umgebenden Strukturen sind Bestandteil eines nachhaltigen und integrierten Gesamtkonzeptes. Bei der Entwicklung des neuen Quartiers sind auch Nachhaltigkeitsaspekte zu Themen wie Stadtklima, Klimaschutz und Klimaanpassung, Regenwasser, Mobilitätskonzepte und energetische Aspekte zu berücksichtigen.
Die Grundstücke im Wettbewerbsgebiet befinden sich in der Hand zahlreicher verschiedener Eigentümer:innen, deren Entwicklungsinteressen und -absichten unterschiedlich sind. Dies ist bei der Entwicklung des Gebiets – auch im Sinne eines Interessenausgleichs – zu berücksichtigen. Landeseigene Grundstücke sind nur vereinzelt vorhanden.
Zu den geforderten Leistungen gehören u. a.:
— Städtebaulich-freiräumliches Gesamtkonzept M 1:1 000,
— lupenhafter Ausschnitt eines frei zu wählenden Vertiefungsbereiches M 1:500,
— thematische Beikarten wie z. B. zur Grundstücksbildung, zur Nutzungsstruktur, zu Art und Maß der Nutzung, zu Größe/Anzahl von Wohneinheiten und Zielgruppen, zur Freiraumvernetzung etc.
— eine frei zu wählende Perspektive, Erläuterungsbericht und Modell in M 1:1 000.
Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes bildet die Grundlage für die Festsetzungen des sich anschließenden Bebauungsplanverfahrens.
Die städtebaulich-freiräumliche Neuordnung und Aufwertung des Wettbewerbsgebiets der „Alten Gärtnerei“ soll beispielgebend für die weitere Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ sein.
Das Verfahren wird von Beginn an von der Architektenkammer Berlin begleitet, die Registrierung erfolgt mit der Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Am Wettbewerb werden bis zu 9 Büros/Teams beteiligt, von der Ausloberin werden keine Büros vorab gesetzt.
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Büros oder Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und/oder Architektur sowie Landschaftsarchitektur abdecken und gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen sind. Teilnahmeberechtigt sind gemäß §4 (1) RPW 2013 Stadtplaner:innen und/oder Architekt:innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen. Federführend in den Teams sind die Architekt:innen oder Stadtplaner:innen. Demnach sind folgende drei Konstellationen möglich:
a) Stadtplaner:innen mit Landschaftsarchitekt:innen,
b) Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen,
c) Stadtplaner:innen und Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen.
Die Bewerbergemeinschaften müssen als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht werden. Der/Die federführende Ansprechpartner:in muss dabei benannt werden.
Von den Bewerbenden werden formale Bewerbungsanforderungen sowie Referenzen gefordert. Sofern die Bewerbergemeinschaft die formalen Kriterien erfüllt hat, wird sie zur Bewertung der eingereichten Referenzprojekte durch ein Auswahlgremium zugelassen. Dieses besteht aus Vertreter:innen der Verwaltung und beratenden Fachexpert:innen (ein(e) Architekt:in oder Stadtplaner:in und ein(e) Landschaftsarchitekt:in), die nicht der Jury angehören. Das Auswahlgremium bewertet die Projekte auf Grundlage der im Bewerberbogen abgefragten Projektangaben und der eingereichten Projektblätter.
a) Von Stadtplaner:innen und/oder Architekt:innen wird ein der Wettbewerbsaufgabe vergleichbares Referenzprojekt gefordert mit einer stadtplanerischen/städtebaulichen Aufgabenstellung (z. B. städtebaulicher Entwurf oder städtebauliches Konzept, z. B. auch im Zusammenhang mit Bebauungsplanentwurf, Wettbewerbsbeitrag o. ä.). Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es sich um eine innerstädtische Quartiers-/Stadtentwicklungsplanung mit Schwerpunkt Wohnungsbau (Geschosswohnungsbau), Mischnutzung, Gewerbebau als Neubau, Nachverdichtung, Quartiersergänzung o. ä. handelt. Die Autorenschaft des Referenzprojektes muss bei dem/der Stadtplaner:in und/oder dem/der Architekt:in liegen.
Kriterien: Projekt aus den letzten 8 Jahren (Abschluss des Projektes nach dem 1.9.2013); Gebiets-/Bearbeitungsgröße von mind. 4 ha. Für die Referenz ist eine Plandarstellung auf einem beizufügenden Blatt/Plan darzustellen. Darstellung, Konzepte, Entwürfe o. ä. sind frei wählbar und dienen zur Verdeutlichung des Entwurfes. Der Plan soll auf eine Größe von DIN A 3 ausgerichtet sein und wird als Ausdruck im Auswahlgremium verwendet. Auf Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit ist zu achten.
b) Von den Landschaftsarchitekt:innen wird ein vergleichbares Projekt in der Freiraumplanung (z. B. städtebaulich-freiräumlicher oder landschaftsplanerischer Entwurf, Konzepte z. B. auch im Zusammenhang mit Bebauungsplanentwurf, Wettbewerbsbeitrag o. ä.) gefordert. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es sich um eine Freiraumplanung im Rahmen einer innerstädtischen Quartiers-/Stadtentwicklungsplanung, mit Schwerpunkt Wohnungsneubau (Geschosswohnungsbau), Mischnutzung, Gewerbebau als Neubau, Nachverdichtung, Quartiersergänzung o. ä. handelt. Die Autorenschaft des Referenzprojektes muss bei dem/der Landschaftsarchitekt:in liegen.
Kriterien: Projekt aus den letzten 8 Jahren (Abschluss des Projektes nach dem 1.9.2013); Gebiets-/Bearbeitungsgröße von mind. 4 ha. Für die Referenz ist eine Plandarstellung auf einem beizufügenden Blatt/Plan darzustellen. Darstellung, Konzepte, Entwürfe o. ä. sind frei wählbar und dienen zur Verdeutlichung des Entwurfes. Der Plan soll auf eine Größe von DIN A 3 ausgerichtet sein und wird als Ausdruck im Auswahlgremium verwendet. Auf Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit ist zu achten.
Es kann auch ein gemeinsames Projekt vom Bewerberteam eingereicht werden (sofern es die oben genannten Anforderungen an die beiden Referenzen erfüllt).
Architekt:in und/oder Stadtplaner:in in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:in, geforderte, Berufsqualifikation gem. VgV §75 (1) und (3). Bewerbergemeinschaften müssen insges. die fachl. Anforderungen erfüllen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, ist die Qualifikation über ein Diplom o. sonst. anerkannten Befähigungsnachweis gem. Richtlinie 2013/55/EU nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 RPW 2013 aufgeführt. Die Prüfung der Wettbewerbsarbeiten umfasst folgende Kriterien:
Programmerfüllung/formaler Teil Prüfung sowie u. a. folgende Beurteilungskriterien:
Städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept:
— Leitidee, Grundstruktur,
— Städtebauliche, freiräumliche, verkehrliche Einbindung in den umgebenden Stadtraum, Vernetzung,
— Baumassen und Raumbildung,
— Bebauungsstruktur, Baukörperstellung, Baukörpergliederung, Dichte,
— Öffentlicher Raum, Straßen, Grün- und Freiflächen, Städtebauliche Integration Netzelement 1,
— Lage- und Adressenbildung,
— Umgang mit dem Bestand, Berücksichtigung der Umgebungsbebauung.
Nutzungen:
— Nutzungsprofil und Nutzungsverteilung,
— Freiraumnutzung.
Erschließung, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit:
— Struktur, Gestaltung Straßen- und Wegeflächen, Anbindung an das Netzelement 1,
— Nachhaltige Mobilität, Stellplätze,
— Stadtklima, Klimaschutz, Nachhaltigkeit/Ökologie,
— Planungs- und Baurecht/Vorschriften/Richtlinien.
Die Listung stellt keine Rangfolge dar.
Die Teilnehmer:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) wurde auf der Basis des Merkblatts Arbeitshilfe Städtebaulicher Entwurf der Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 1.10.2013 ermittelt. Für Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
— Aufwandsentschädigungen [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR je Büro),
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (2 x [Betrag gelöscht] EUR).
Die ausgelobte Wettbewerbssumme wird ausgeschöpft, die Aufteilung der Preise kann jedoch durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes neu festgelegt werden. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Summe der Aufwandsentschädigung wird unter allen Teilnehmenden zu gleichen Teilen aufgeteilt, die eine prüffähige Arbeit einreichen. Die Mehrwertsteuer von 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird inländischen Teilnehmenden ausgezahlt.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung für die weitere Bearbeitung ab. Vsl. wird die Ausloberin den/die 1. Preisträger:in mit der Erstellung eines Masterplans und ggf. einer städtebaulichen Beratung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beauftragen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert ist. Ein Anspruch auf eine anschließende Beauftragung besteht nicht.
Siehe 3.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind zwingend die Bewerbungsformulare/Eingabemasken zu verwenden, die mit weiteren Unterlagen von https://www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/337 heruntergeladen und bis zur Absendung bzw. Bewerbungsfrist stets bearbeitet werden können.
Die Formulare sind vollständig auszufüllen und original unterschrieben (Scan) bis zum 20.7.2021 um 16.00 Uhr hochzuladen. Postalische Einsendungen sind nicht möglich. Sämtliche Angaben sind wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen. Die Bewerbenden haben die Rechtzeitigkeit der Einlieferung sicherzustellen. Zusätzlich eingereichte Unterlagen werden zur Zulassung der Bewerbung nicht herangezogen. Unvollständige Teilnahmeanträge werden vom Verfahren ausgeschlossen, Nachforderungen sind nicht vorgesehen. Bewerbergemeinschaften haben darauf zu achten, dass ihre Team-Partner/Unternehmen keine Doppelbewerbungen mit anderen Bewerbergemeinschaften abgeben. Diese Bewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
Die ausgewählten Teilnehmenden werden umgehend per E-Mail benachrichtigt und haben ihre Teilnahme am Wettbewerb innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen.
Damit alle Bewerbenden über den gleichen Informationsstand verfügen, werden Fragen und Antworten über das Rückfragenforum im Online-Verfahren bearbeitet.
Kriterien für die Auswahl der Bewerbenden/Bewerberteams:
Am Auswahlverfahren werden nur Bewerbende beteiligt, die die formalen Bewerbungsanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe gegeben sind. Wo dies der Fall ist, werden die eingereichten Referenzprojekte durch ein Auswahlgremium bewertet. Die Referenzprojekte werden auf Grundlage der im Bewerberbogen abgefragten Projektangaben und der eingereichten Projektblätter bewertet.
Ausgewählt werden bis zu 9 Bewerberteams mit den höchsten Punktzahlen. Die Ausloberin behält sich vor, bei gleicher Punktzahl zwischen den jeweiligen Bewerbenden zu losen. Darüber hinaus werden bis zu 9 weitere Bewerberteams, der Höhe der Punktzahl folgend, als Nachrückende ausgewählt. Die übrigen Bewerbenden scheiden aus dem Verfahren aus.
Sämtliche Kriterien können auch über in der Bewerbergemeinschaft vorgesehene Projektpartner:innen oder als Nachunternehmer:innen vorgesehene Projektpartner:innen nachgewiesen werden (Eignungsanleihe).
— Bepunktung der Qualität des eingereichten Referenzprojektes (stadtplanerische Aufgabenstellung):
—— Qualität des städtebaulich-freiräumlichen und verkehrlichen Gesamtkonzepts im innerstädtischen Kontext sowie der Verflechtuns- und
Vernetzungsstrukturen in die Umgebung (0-5 Pkt.),
—— Qualität der Bebauungs- und Nutzungsstruktur (0-5 Pkt.),
—— Klimafreundl., umweltgerechte Stadtentwicklung (0-5 Pkt.),
—— Anschaulichkeit der Darstellung (0-5 Pkt.).
Insgesamt sind max. 20 Punkte erreichbar.
— Bepunktung der Qualität des eingereichten Referenzprojektes (landschaftsplanerische Aufgabenstellung):
—— Qualität des freiräumlichen, ggf. städtebaulich-freiräumlichen, innerstädtischen Gesamtkonzepts, gute Verflechtung der Freiräume in die Umgebung (0–5 Pkt.),
—— Klimafreundl., umweltgerechte städtische Freiraumentwicklung (0-5 Pkt.),
—— Anschaulichkeit der Darstellung (0-5 Pkt.).
Insgesamt sind max. 15 Punkte erreichbar.
0 Punkte = nicht vorhanden; 1 Punkt = einfach/schwach; 3 Punkte = erkennbar, plausibel; 5 Punkte = hervorragend, besonders überzeugend.
Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl des Bewerbungsteams. Hierbei sind insgesamt max. 35 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der für die Beteiligung am Wettbewerb in Frage kommenden Bewerbenden erstellt.
Termine (werden in der Aulsobung konkretisiert):
—— Abgabe der Bewerbung/Teilnahmeanträge (20.7.2021),
—— Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber (12.8.2021),
—— Ausgabe Wettbewerbsunterlagen (36. KW),
—— Preisrichtervorbespr./Rückfragenkolloquium (39. KW),
—— Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (45. KW),
—— Abgabe der Modelle (46. KW),
—— Jurysitzung (50. KW).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragswert für das Vergabeverfahren liegt nach der Auftragswertschätzung deutlich unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig; das GWB-Vergaberecht ist nicht anwendbar. Die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer ist daher nicht eröffnet.